Am 22.07.2026 gegen 18:15 Uhr überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Naßweiler einen aus Frankreich kommenden Pkw. Der 22-jährige französische Staatsangehörige wies sich mit einer gültigen französischen ID-Karte aus. Die Überprüfung ergab eine aktuelle Fahndungsausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Betrugsdelikts. Ihm wurde der Haftbefehl eröffnet: verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1441,50 Euro zzgl. 91,50 Euro Verfahrenskosten bzw. 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der 22-Jährige konnte den haftbefreienden Betrag vor Ort zunächst nicht vollumfänglich begleichen. Ein telefonisch kontaktierter Freund lieh ihm den Restbetrag, sodass er gegen 20:00 Uhr seine Fahrt fortsetzen konnte. #Betrug
Am 22.07.2026 gegen 18:15 Uhr überprüfte die Bundespolizei am Grenzübergang Naßweiler einen aus Frankreich kommenden Pkw. Der 22-jährige französische Staatsangehörige wies sich mit einer gültigen französischen ID-Karte aus. Die Überprüfung ergab eine aktuelle Fahndungsausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Betrugsdelikts. Ihm wurde der Haftbefehl eröffnet: verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1441,50 Euro zzgl. 91,50 Euro Verfahrenskosten bzw. 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der 22-Jährige konnte den haftbefreienden Betrag vor Ort zunächst nicht vollumfänglich begleichen. Ein telefonisch kontaktierter Freund lieh ihm den Restbetrag, sodass er gegen 20:00 Uhr seine Fahrt fortsetzen konnte. #Betrug
Chat
Teilen