43-Jähriger wegen Betrugs verurteilt
Am 10.06.2026 wurde ein 43-jähriger Deutscher vom Amtsgericht Warendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine selbstständige Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma ausgeübt und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter bezogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster entdeckte den Betrug bei einer Prüfung auf einem Veranstaltungsgelände. Der Mann hatte die Tätigkeit weder dem Jobcenter noch dem Gewerbeamt gemeldet. Es entstand ein Schaden von über 3.500 Euro. Das Gericht sah den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen. #Betrug
Am 10.06.2026 wurde ein 43-jähriger Deutscher vom Amtsgericht Warendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine selbstständige Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma ausgeübt und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter bezogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster entdeckte den Betrug bei einer Prüfung auf einem Veranstaltungsgelände. Der Mann hatte die Tätigkeit weder dem Jobcenter noch dem Gewerbeamt gemeldet. Es entstand ein Schaden von über 3.500 Euro. Das Gericht sah den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen. #Betrug
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