Hauptzollamt Münster
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Neueste Updates
  • Mann ohne Aufenthaltserlaubnis bei Reinigung erwischt
    Am 25.06.2026 gegen 08:50 Uhr traf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster in einem Krankenhaus in Münster einen 34-jährigen Mann afrikanischer Herkunft an, der ohne Aufenthaltserlaubnis Reinigungsarbeiten verrichtete. Der Arbeitgeber hatte selbst Zweifel an der Identität des Beschäftigten und schaltete den Zoll ein. Der Mann hatte sich als 28-jähriger Niederländer ausgegeben und dessen Ausweispapiere genutzt, um legal arbeiten zu können. Die Zöllner erkannten den Betrug, woraufhin der Mann seine wahre Identität offenbarte und seine echten Papiere vorlegte. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen ihn.
    Am 25.06.2026 gegen 08:50 Uhr traf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster in einem Krankenhaus in Münster einen 34-jährigen Mann afrikanischer Herkunft an, der ohne Aufenthaltserlaubnis Reinigungsarbeiten verrichtete. Der Arbeitgeber hatte selbst Zweifel an der Identität des Beschäftigten und schaltete den Zoll ein. Der Mann hatte sich als 28-jähriger Niederländer ausgegeben und dessen Ausweispapiere genutzt, um legal arbeiten zu können. Die Zöllner erkannten den Betrug, woraufhin der Mann seine wahre Identität offenbarte und seine echten Papiere vorlegte. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen ihn.
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  • 43-Jähriger wegen Betrugs verurteilt
    Am 10.06.2026 wurde ein 43-jähriger Deutscher vom Amtsgericht Warendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine selbstständige Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma ausgeübt und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter bezogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster entdeckte den Betrug bei einer Prüfung auf einem Veranstaltungsgelände. Der Mann hatte die Tätigkeit weder dem Jobcenter noch dem Gewerbeamt gemeldet. Es entstand ein Schaden von über 3.500 Euro. Das Gericht sah den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen. #Betrug
    Am 10.06.2026 wurde ein 43-jähriger Deutscher vom Amtsgericht Warendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine selbstständige Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma ausgeübt und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter bezogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster entdeckte den Betrug bei einer Prüfung auf einem Veranstaltungsgelände. Der Mann hatte die Tätigkeit weder dem Jobcenter noch dem Gewerbeamt gemeldet. Es entstand ein Schaden von über 3.500 Euro. Das Gericht sah den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen. #Betrug
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  • Durchsuchungen wegen Sozialversicherungsbetrug und Steuerhinterziehung
    Am 21.05.2026 vollstreckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster neun Durchsuchungsbeschlüsse im Kreis Steinfurt. Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte in Emsdetten, Ibbenbüren, Neuenkirchen und Rheine. Über 100 Einsatzkräfte des Zolls, des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Kreispolizeibehörde Steinfurt waren beteiligt. Beschlagnahmt wurden Geschäftsunterlagen, eine scharfe Waffe mit Munition, ein verbotenes Springmesser, eine Schreckschusswaffe, 20 nicht gekennzeichnete Böller und rund 1.400 Euro Bargeld in Fremdwährungen. Es besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Arbeitsentgelten, Betrug und Steuerhinterziehung mit einem Mindestschaden von 930.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis heute. Die Ermittlungen dauern. #Betrug #Wirtschaftskriminalität
    Am 21.05.2026 vollstreckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster neun Durchsuchungsbeschlüsse im Kreis Steinfurt. Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte in Emsdetten, Ibbenbüren, Neuenkirchen und Rheine. Über 100 Einsatzkräfte des Zolls, des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Kreispolizeibehörde Steinfurt waren beteiligt. Beschlagnahmt wurden Geschäftsunterlagen, eine scharfe Waffe mit Munition, ein verbotenes Springmesser, eine Schreckschusswaffe, 20 nicht gekennzeichnete Böller und rund 1.400 Euro Bargeld in Fremdwährungen. Es besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Arbeitsentgelten, Betrug und Steuerhinterziehung mit einem Mindestschaden von 930.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis heute. Die Ermittlungen dauern. #Betrug #Wirtschaftskriminalität
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  • Zoll nimmt Sexualstraftäter in Supermarkt fest
    Am 14.04.2026 nahmen zwei Zollbeamte des Hauptzollamts Münster einen gesuchten Sexualstraftäter in einem Supermarkt in Münster fest. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollten die Arbeitsverhältnisse der Angestellten prüfen, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Mindestlohnverstöße aufzudecken. Zu Beginn der Prüfung versuchte ein 36-jähriger Arbeitnehmer zu flüchten, wurde aber vom Zoll an der Flucht gehindert. Gegen den Mann lag ein offener Haftbefehl wegen diverser Sexualstraftaten sowie Diebstahls vor. Die Zollbeamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Polizei. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er in Haft genommen.
    Am 14.04.2026 nahmen zwei Zollbeamte des Hauptzollamts Münster einen gesuchten Sexualstraftäter in einem Supermarkt in Münster fest. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollten die Arbeitsverhältnisse der Angestellten prüfen, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Mindestlohnverstöße aufzudecken. Zu Beginn der Prüfung versuchte ein 36-jähriger Arbeitnehmer zu flüchten, wurde aber vom Zoll an der Flucht gehindert. Gegen den Mann lag ein offener Haftbefehl wegen diverser Sexualstraftaten sowie Diebstahls vor. Die Zollbeamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Polizei. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er in Haft genommen.
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  • Zoll erwischt Seniorin beim Drogenschmuggel
    Am 07.04.2026 hat der Zoll eine 66-jährige Deutsche aus Berlin mit 101 Gramm Haschisch im Gepäck am Bahnhof in Gronau angetroffen. Die Reisende war mit dem Zug aus den Niederlanden gekommen und in Gronau ausgestiegen. Dort wurde sie von den Zöllnerinnen und Zöllnern des Hauptzollamts Münster zur Kontrolle gebeten. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. Da sie über einen festen Wohnsitz verfügte, durfte sie im Anschluss ihre Reise fortsetzen. #Drogen
    Am 07.04.2026 hat der Zoll eine 66-jährige Deutsche aus Berlin mit 101 Gramm Haschisch im Gepäck am Bahnhof in Gronau angetroffen. Die Reisende war mit dem Zug aus den Niederlanden gekommen und in Gronau ausgestiegen. Dort wurde sie von den Zöllnerinnen und Zöllnern des Hauptzollamts Münster zur Kontrolle gebeten. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. Da sie über einen festen Wohnsitz verfügte, durfte sie im Anschluss ihre Reise fortsetzen. #Drogen
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  • Zoll findet Teleskopschlagstock, Schlagring und Taschenmesser bei Fahrzeugkontrolle
    Am 29.03.2026 gegen Mittag entdeckte der Zoll einen Teleskopschlagstock und einen Schlagring in einem PKW am Grenzübergang bei Ahaus. Eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster kontrollierte ein Fahrzeug bei Ahaus, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Im Auto befand sich ein Niederländer, der auf Nachfrage der Zöllner angab, ein Taschenmesser in der Mittelkonsole mitzuführen. In einem Rucksack im Fußraum der Beifahrerseite fanden die Zollbeamten einen Teleskopschlagstock. Bei der weiteren Durchsuchung entdeckten die Beamten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs neben dem Taschenmesser auch einen Schlagring. Der aufgefundene Teleskopschlagstock und der Schlagring wurden sichergestellt. Das gefundene Taschenmesser, das mit zwei Händen geöffnet wird, fiel nicht unter das Führungsverbot des Deutschen Waffengesetzes, weshalb der 40-Jährige es behalten durfte. Der Zoll leitete gegen den Fahrer ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Abschluss aller prozessualen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
    Am 29.03.2026 gegen Mittag entdeckte der Zoll einen Teleskopschlagstock und einen Schlagring in einem PKW am Grenzübergang bei Ahaus. Eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster kontrollierte ein Fahrzeug bei Ahaus, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Im Auto befand sich ein Niederländer, der auf Nachfrage der Zöllner angab, ein Taschenmesser in der Mittelkonsole mitzuführen. In einem Rucksack im Fußraum der Beifahrerseite fanden die Zollbeamten einen Teleskopschlagstock. Bei der weiteren Durchsuchung entdeckten die Beamten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs neben dem Taschenmesser auch einen Schlagring. Der aufgefundene Teleskopschlagstock und der Schlagring wurden sichergestellt. Das gefundene Taschenmesser, das mit zwei Händen geöffnet wird, fiel nicht unter das Führungsverbot des Deutschen Waffengesetzes, weshalb der 40-Jährige es behalten durfte. Der Zoll leitete gegen den Fahrer ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Abschluss aller prozessualen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
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  • Zoll deckt Schwarzarbeit auf Glasfaserbaustellen auf
    Am 26.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster Kontrollen auf fünf Glasfaserbaustellen in Münster durch. Dabei wurden von 38 überprüften Arbeitnehmern 20 Personen festgestellt, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und somit schwarz arbeiteten. Sechs dieser Personen hielten sich illegal in Deutschland auf und durften keiner Beschäftigung nachgehen. Ein Mann versuchte, vor der Kontrolle zu flüchten, wurde aber gefasst und gehörte ebenfalls zu den illegal beschäftigten Arbeitnehmern. Gegen einen weiteren Arbeitnehmer lag ein offener Haftbefehl vor, weshalb er im Anschluss an die Prüfung an die Polizei übergeben wurde.
    Am 26.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster Kontrollen auf fünf Glasfaserbaustellen in Münster durch. Dabei wurden von 38 überprüften Arbeitnehmern 20 Personen festgestellt, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und somit schwarz arbeiteten. Sechs dieser Personen hielten sich illegal in Deutschland auf und durften keiner Beschäftigung nachgehen. Ein Mann versuchte, vor der Kontrolle zu flüchten, wurde aber gefasst und gehörte ebenfalls zu den illegal beschäftigten Arbeitnehmern. Gegen einen weiteren Arbeitnehmer lag ein offener Haftbefehl vor, weshalb er im Anschluss an die Prüfung an die Polizei übergeben wurde.
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  • Leistungsbetrüger rechtskräftig verurteilt
    Am 25.03.2026 wurde ein 32-jähriger Mann aus Ahaus rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt. Der Mann hatte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine Erwerbstätigkeit bei einem Gastronomen aus Legden nicht angezeigt und bezog so zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss der Mann nun zusätzlich zur auferlegten Geldstrafe zurückzahlen. Im Mai 2024 fand eine Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster bei dem Arbeitgeber statt. Der Gastronom hatte den Mann schwarz bei sich beschäftigt.
    Am 25.03.2026 wurde ein 32-jähriger Mann aus Ahaus rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt. Der Mann hatte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine Erwerbstätigkeit bei einem Gastronomen aus Legden nicht angezeigt und bezog so zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss der Mann nun zusätzlich zur auferlegten Geldstrafe zurückzahlen. Im Mai 2024 fand eine Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster bei dem Arbeitgeber statt. Der Gastronom hatte den Mann schwarz bei sich beschäftigt.
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  • Gemeinsame Aktion von Zoll, Bundes- und Landespolizei
    Am 23.03.2026 kontrollierten rund siebzig Einsatzkräfte von Zoll, Bundes- und Landespolizei unter Federführung der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Münster im grenznahen Raum rund um Gronau Fahrzeuge sowie den grenzüberschreitenden Verkehr der Regionalbahnen von Enschede nach Dortmund und Münster. Knapp 200 Personen und rund 50 Fahrzeuge wurden überprüft. Drei Rauschgiftspürhunde sowie ein kombinierter Bargeld- und Tabakspürhund kamen zum Einsatz. Am Bahnhof in Gronau wurde eine mobile Kontrollstelle am Gleis errichtet, um die aus den Niederlanden kommenden Zuggäste zu kontrollieren. Der Verdacht des Mitführens von harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin konnte in einem Fall noch vor Ort unter Zuhilfenahme eines Stoffdetektionsgerätes entkräftet werden, da sich das weiße Pulver als Paracetamol herausstellte. Es kam zu 13 Sicherstellungen aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Kleinmengen von insgesamt rund fünfzig Gramm Marihuana und Haschisch wurden sichergestellt. Weiterhin wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz aufgrund des Mitführens eines Schlagrings sowie ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Ein Pkw versuchte sich auf niederländischer Seite der Zollkontrolle durch Flucht zu entziehen, konnte jedoch kurze Zeit später beim erneuten Einreiseversuch gestellt werden. Die Kontrolle ergab eine geringe Menge an Betäubungsmitteln sowie das Fahren unter Drogeneinfluss. Die Landespolizei hat den Fall übernommen. Die weiteren Ermittlungen von Zoll, Bundes- und Landespolizei dauern.
    Am 23.03.2026 kontrollierten rund siebzig Einsatzkräfte von Zoll, Bundes- und Landespolizei unter Federführung der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamtes Münster im grenznahen Raum rund um Gronau Fahrzeuge sowie den grenzüberschreitenden Verkehr der Regionalbahnen von Enschede nach Dortmund und Münster. Knapp 200 Personen und rund 50 Fahrzeuge wurden überprüft. Drei Rauschgiftspürhunde sowie ein kombinierter Bargeld- und Tabakspürhund kamen zum Einsatz. Am Bahnhof in Gronau wurde eine mobile Kontrollstelle am Gleis errichtet, um die aus den Niederlanden kommenden Zuggäste zu kontrollieren. Der Verdacht des Mitführens von harten Drogen wie Kokain oder Amphetamin konnte in einem Fall noch vor Ort unter Zuhilfenahme eines Stoffdetektionsgerätes entkräftet werden, da sich das weiße Pulver als Paracetamol herausstellte. Es kam zu 13 Sicherstellungen aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Kleinmengen von insgesamt rund fünfzig Gramm Marihuana und Haschisch wurden sichergestellt. Weiterhin wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz aufgrund des Mitführens eines Schlagrings sowie ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Ein Pkw versuchte sich auf niederländischer Seite der Zollkontrolle durch Flucht zu entziehen, konnte jedoch kurze Zeit später beim erneuten Einreiseversuch gestellt werden. Die Kontrolle ergab eine geringe Menge an Betäubungsmitteln sowie das Fahren unter Drogeneinfluss. Die Landespolizei hat den Fall übernommen. Die weiteren Ermittlungen von Zoll, Bundes- und Landespolizei dauern.
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  • Zoll entdeckt Schwarzarbeit auf Baustellen
    Am 10.03.2026 überprüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im Rahmen einer bundesweit konzertierten Schwerpunktaktion Bauobjekte in Bocholt, Münster und Stadtlohn. Die Prüfungen richteten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Bei insgesamt sechs Bauobjekten wurden rund 180 Personen befragt und etwa 40 Arbeitgeber durch Prüfungen von Geschäftsunterlagen überprüft. Dabei stieß das Hauptzollamt Münster in 18 Fällen auf illegal beschäftigte Personen, darunter 17 Personen mit moldawischer Staatsangehörigkeit, die mit Schalungsarbeiten im Bereich Beton und Eisen beschäftigt waren. Gegen die betroffenen Personen und Arbeitgeber wurden Strafverfahren eröffnet. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen wegen Arbeitens ohne Arbeitserlaubnis eröffnet. In rund 25 Fällen besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und damit das Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben. Die weiteren Ermittlungen des Zolls dauern.
    Am 10.03.2026 überprüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im Rahmen einer bundesweit konzertierten Schwerpunktaktion Bauobjekte in Bocholt, Münster und Stadtlohn. Die Prüfungen richteten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Bei insgesamt sechs Bauobjekten wurden rund 180 Personen befragt und etwa 40 Arbeitgeber durch Prüfungen von Geschäftsunterlagen überprüft. Dabei stieß das Hauptzollamt Münster in 18 Fällen auf illegal beschäftigte Personen, darunter 17 Personen mit moldawischer Staatsangehörigkeit, die mit Schalungsarbeiten im Bereich Beton und Eisen beschäftigt waren. Gegen die betroffenen Personen und Arbeitgeber wurden Strafverfahren eröffnet. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen wegen Arbeitens ohne Arbeitserlaubnis eröffnet. In rund 25 Fällen besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und damit das Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben. Die weiteren Ermittlungen des Zolls dauern.
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  • Neue Zollbeamte vereidigt
    Am 02.03.2026 vereidigte Hauptzollamtsleiter Tobias Schreiber sieben neue Anwärterinnen und Anwärter des Hauptzollamts Münster, die zum 01. März 2026 ihr duales Studium im gehobenen Dienst der Zollverwaltung begonnen haben. Schreiber betonte die Wichtigkeit der Verantwortungsübernahme für die Gesellschaft in Zeiten gesellschaftspolitischer Extreme und hob hervor, dass die Verbeamtung die Bereitschaft zeige, für Recht und Gesetz einzustehen. Die Berufseinsteiger absolvieren ein dreijähriges Studium im gehobenen Dienst mit dem Schwerpunkt Zoll oder Verwaltungsinformatik, wobei sich Theorie und Praxis abwechseln. Nach Abschluss des Studiums erwarten die Zöllnerinnen und Zöllner vielfältige Aufgabenbereiche, von Sachbearbeitung bis Spezialeinheit und von Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Zollfahndung. Verwaltungsinformatiker kommen vorzugsweise in der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung und bei der Betreuung von Datenbanken zum Einsatz. Der Zoll bietet nicht nur ein hochwertiges Studium, sondern auch einen sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Tätigkeiten, die zur Steuereinnahme, zum Verbraucherschutz, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Digitalisierung der Verwaltung beitragen. Interessierte können sich noch bis zum 15. April 2026 für eine Einstellung zum 01. März 2027 bewerben.
    Am 02.03.2026 vereidigte Hauptzollamtsleiter Tobias Schreiber sieben neue Anwärterinnen und Anwärter des Hauptzollamts Münster, die zum 01. März 2026 ihr duales Studium im gehobenen Dienst der Zollverwaltung begonnen haben. Schreiber betonte die Wichtigkeit der Verantwortungsübernahme für die Gesellschaft in Zeiten gesellschaftspolitischer Extreme und hob hervor, dass die Verbeamtung die Bereitschaft zeige, für Recht und Gesetz einzustehen. Die Berufseinsteiger absolvieren ein dreijähriges Studium im gehobenen Dienst mit dem Schwerpunkt Zoll oder Verwaltungsinformatik, wobei sich Theorie und Praxis abwechseln. Nach Abschluss des Studiums erwarten die Zöllnerinnen und Zöllner vielfältige Aufgabenbereiche, von Sachbearbeitung bis Spezialeinheit und von Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis Zollfahndung. Verwaltungsinformatiker kommen vorzugsweise in der Digitalen Forensik, der Digitalisierung der Zollverwaltung und bei der Betreuung von Datenbanken zum Einsatz. Der Zoll bietet nicht nur ein hochwertiges Studium, sondern auch einen sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Tätigkeiten, die zur Steuereinnahme, zum Verbraucherschutz, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Digitalisierung der Verwaltung beitragen. Interessierte können sich noch bis zum 15. April 2026 für eine Einstellung zum 01. März 2027 bewerben.
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  • Zoll kontrolliert Stadionbaustelle
    Am 24.02.2026 prüften 24 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster das Bauvorhaben des LVM-Preußenstadions. Im Fokus standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern. Weiterhin spielten die Prüfung des Mindestlohns, die unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie eine mögliche Scheinselbstständigkeit eine Rolle. Die Zöllner befragten 53 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen, insbesondere im Bereich der Elektro-, Sanitär- und Erdarbeiten, und führten 22 Arbeitgeberprüfungen durch. Bei den Befragungen stellte die FKS fest, dass ein Arbeitnehmer illegal aufhältig war und ein weiterer illegal beschäftigt wurde. Zudem wurde in mehreren Fällen ein Verdacht auf Scheinselbstständigkeit festgestellt. Die weiteren Prüfungen und Ermittlungen dauern.
    Am 24.02.2026 prüften 24 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster das Bauvorhaben des LVM-Preußenstadions. Im Fokus standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern. Weiterhin spielten die Prüfung des Mindestlohns, die unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie eine mögliche Scheinselbstständigkeit eine Rolle. Die Zöllner befragten 53 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen, insbesondere im Bereich der Elektro-, Sanitär- und Erdarbeiten, und führten 22 Arbeitgeberprüfungen durch. Bei den Befragungen stellte die FKS fest, dass ein Arbeitnehmer illegal aufhältig war und ein weiterer illegal beschäftigt wurde. Zudem wurde in mehreren Fällen ein Verdacht auf Scheinselbstständigkeit festgestellt. Die weiteren Prüfungen und Ermittlungen dauern.
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  • Mindestlohnkontrollen decken Unregelmäßigkeiten auf
    Am 24.02.2026 um 13:15 Uhr prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im gesamten Bezirk münsterlandweit, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Baugewerbe, Friseurbetriebe sowie Security- und Gebäudereinigungsfirmen wurden kontrolliert. Bei den Prüfungen wurden in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine weitergehende Prüfung erfordern. Es besteht der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in sieben Fällen, Sozialversicherungsbetrug in neun Fällen, und illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in vier Fällen. In drei Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen und in sechs weiteren Fällen weitere Verstöße, darunter das Führen eines Friseurbetriebes ohne Meisterbrief. In zwölf Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und in vier Fällen ein Strafverfahren eingeleitet.
    Am 24.02.2026 um 13:15 Uhr prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster im gesamten Bezirk münsterlandweit, ob Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Betriebe im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Baugewerbe, Friseurbetriebe sowie Security- und Gebäudereinigungsfirmen wurden kontrolliert. Bei den Prüfungen wurden in 29 Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die eine weitergehende Prüfung erfordern. Es besteht der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns in sieben Fällen, Sozialversicherungsbetrug in neun Fällen, und illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in vier Fällen. In drei Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf Missbrauch von Sozialleistungen und in sechs weiteren Fällen weitere Verstöße, darunter das Führen eines Friseurbetriebes ohne Meisterbrief. In zwölf Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und in vier Fällen ein Strafverfahren eingeleitet.
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  • Zoll entdeckt Zigaretten und Fleisch
    Am Sonntagabend, 08.02.2026, versuchte ein Reisender aus Pristina am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) die Zollkontrolle zu umgehen, indem er scheinbar telefonierte. Zollbeamte kontrollierten ihn dennoch und entdeckten 1.120 Zigaretten und 500 Gramm Trockenfleisch. Der Reisende gab an, die Anmeldung der Zigaretten aufgrund des Telefonats vergessen zu haben. Bei der Durchsuchung des Gepäcks, einschließlich Laptoptasche, Umhängetasche, Rucksack und Jacke, wurden insgesamt 1.120 Zigaretten gefunden, was 920 Stück über der erlaubten Menge liegt. Zudem wurden 500 Gramm Trockenfleisch entdeckt, dessen Einfuhr aus Drittstaaten in die EU verboten ist, weshalb es einbehalten und entsorgt wurde. Der Reisende musste daraufhin Einfuhrabgaben in Höhe von 350 Euro bezahlen und erwartet eine Geldbuße durch das Kreisveterinäramt.
    Am Sonntagabend, 08.02.2026, versuchte ein Reisender aus Pristina am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) die Zollkontrolle zu umgehen, indem er scheinbar telefonierte. Zollbeamte kontrollierten ihn dennoch und entdeckten 1.120 Zigaretten und 500 Gramm Trockenfleisch. Der Reisende gab an, die Anmeldung der Zigaretten aufgrund des Telefonats vergessen zu haben. Bei der Durchsuchung des Gepäcks, einschließlich Laptoptasche, Umhängetasche, Rucksack und Jacke, wurden insgesamt 1.120 Zigaretten gefunden, was 920 Stück über der erlaubten Menge liegt. Zudem wurden 500 Gramm Trockenfleisch entdeckt, dessen Einfuhr aus Drittstaaten in die EU verboten ist, weshalb es einbehalten und entsorgt wurde. Der Reisende musste daraufhin Einfuhrabgaben in Höhe von 350 Euro bezahlen und erwartet eine Geldbuße durch das Kreisveterinäramt.
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  • Zoll deckt Missstände auf
    Am 09.01.2026 deckte der Zoll bei Prüfungen im Münsterland Missstände auf. Vier von 90 befragten Personen waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Drei weitere Beschäftigte hatten keine Arbeitserlaubnis. In einem Restaurant arbeitete ein chinesischer Koch seit fünf Jahren illegal in Deutschland. Der Zoll leitete Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem gab es Hinweise auf Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohns von 13,90 Euro brutto pro Stunde.
    Am 09.01.2026 deckte der Zoll bei Prüfungen im Münsterland Missstände auf. Vier von 90 befragten Personen waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Drei weitere Beschäftigte hatten keine Arbeitserlaubnis. In einem Restaurant arbeitete ein chinesischer Koch seit fünf Jahren illegal in Deutschland. Der Zoll leitete Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem gab es Hinweise auf Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohns von 13,90 Euro brutto pro Stunde.
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  • Drogenfund im Po versteckt
    Am 29.12.2025 entdeckten Zollbeamte bei einer Fahrzeugkontrolle in Gronau bei einem Beifahrer zwischen seinen Gesäßbacken versteckte Tütchen mit 9 Gramm Kokain und 15,4 Gramm Heroin. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt in Essen übernommen. #Drogen
    Am 29.12.2025 entdeckten Zollbeamte bei einer Fahrzeugkontrolle in Gronau bei einem Beifahrer zwischen seinen Gesäßbacken versteckte Tütchen mit 9 Gramm Kokain und 15,4 Gramm Heroin. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Die Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt in Essen übernommen. #Drogen
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  • Schreckschuss, Schlagstock und Alkohol gefunden
    Am 07.01.2026 entdeckte der Zoll in einem Transporter auf der BAB 30 bei Tecklenburg eine Schreckschusspistole, einen Teleskopschlagstock und ein Cuttermesser. Der Fahrer war alkoholisiert (0,8 Promille). Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Führens einer Schreckschusswaffe ohne Erlaubnisschein sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines Teleskopschlagstocks ein und untersagte die Weiterfahrt.
    Am 07.01.2026 entdeckte der Zoll in einem Transporter auf der BAB 30 bei Tecklenburg eine Schreckschusspistole, einen Teleskopschlagstock und ein Cuttermesser. Der Fahrer war alkoholisiert (0,8 Promille). Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Führens einer Schreckschusswaffe ohne Erlaubnisschein sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines Teleskopschlagstocks ein und untersagte die Weiterfahrt.
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  • Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland
    Am 22.12.2025 warnt das Hauptzollamt Münster vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen ist verboten.
    Am 22.12.2025 warnt das Hauptzollamt Münster vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland, das nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen ist verboten.
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  • Illegale Prostitution aufgedeckt
    Am 08.12.2025 kontrollierte der Zoll einen Massagesalon im nördlichen Kreis Borken. Dabei wurden unerlaubte Beschäftigung von Ausländerinnen, Schwarzarbeit und illegale Prostitution festgestellt. Zwei der drei angetroffenen Frauen durften keiner Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Der Inhaber hatte die Frauen nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
    Am 08.12.2025 kontrollierte der Zoll einen Massagesalon im nördlichen Kreis Borken. Dabei wurden unerlaubte Beschäftigung von Ausländerinnen, Schwarzarbeit und illegale Prostitution festgestellt. Zwei der drei angetroffenen Frauen durften keiner Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Der Inhaber hatte die Frauen nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
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  • Schlagring und Springmesser gefunden
    Am Freitag, 07.11.2025, entdeckten Zollbeamte auf der A43 bei Dülmen in einem niederländischen Fahrzeug einen Schlagring und ein Springmesser. Gegen den 45-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Waffen wurden konfisziert.
    Am Freitag, 07.11.2025, entdeckten Zollbeamte auf der A43 bei Dülmen in einem niederländischen Fahrzeug einen Schlagring und ein Springmesser. Gegen den 45-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Waffen wurden konfisziert.
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  • Zoll entdeckt unversteuerte E-Zigaretten
    Am 22.10.2025 stellte der Zoll in Münster mehrere Delikte fest: In einem Kiosk im Kreis Borken wurden 3.158 ml unversteuerte E-Zigaretten im Wert von über 820 Euro gefunden, woraufhin ein Steuerstrafverfahren gegen den Besitzer eingeleitet wurde. Auf der B54 wurde ein PKW-Besitzer kontrolliert, der die Einfuhr seines Fahrzeugs aus Großbritannien nicht gemeldet hatte, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet und über 3.000 Euro an Einfuhrabgaben gefordert wurden. Bei demselben Reisenden wurden zudem knapp 8 Gramm Marihuana gefunden, was ein weiteres Strafverfahren zur Folge hatte. Außerdem wurden eine 52-jährige Frau und ihre 32-jährige Tochter, die aus den Niederlanden kamen, mit über 400 Gramm Ecstasy-Tabletten im Fußraum des Beifahrersitzes kontrolliert, was zur Einleitung eines Strafverfahrens führte.
    Am 22.10.2025 stellte der Zoll in Münster mehrere Delikte fest: In einem Kiosk im Kreis Borken wurden 3.158 ml unversteuerte E-Zigaretten im Wert von über 820 Euro gefunden, woraufhin ein Steuerstrafverfahren gegen den Besitzer eingeleitet wurde. Auf der B54 wurde ein PKW-Besitzer kontrolliert, der die Einfuhr seines Fahrzeugs aus Großbritannien nicht gemeldet hatte, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet und über 3.000 Euro an Einfuhrabgaben gefordert wurden. Bei demselben Reisenden wurden zudem knapp 8 Gramm Marihuana gefunden, was ein weiteres Strafverfahren zur Folge hatte. Außerdem wurden eine 52-jährige Frau und ihre 32-jährige Tochter, die aus den Niederlanden kamen, mit über 400 Gramm Ecstasy-Tabletten im Fußraum des Beifahrersitzes kontrolliert, was zur Einleitung eines Strafverfahrens führte.
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  • Gestohlene Süßigkeiten im PKW gefunden
    Am 22.10.2025 kontrollierte das Hauptzollamt Münster auf der B 54 bei Gronau einen PKW, der mit mutmaßlich gestohlenen Süßigkeiten beladen war. Der Kofferraum war komplett mit loser Schokolade und Kaugummis gefüllt. Die beiden 28-jährigen Insassen gaben an, die Ware auf einem niederländischen Parkplatz gekauft zu haben, was den Zollbeamten aufgrund der Umstände verdächtig vorkam. Die beiden Reisenden wurden vorläufig in Gewahrsam genommen, und die Kriminalpolizei in Gronau führt die weiteren Ermittlungen. #Diebstahl
    Am 22.10.2025 kontrollierte das Hauptzollamt Münster auf der B 54 bei Gronau einen PKW, der mit mutmaßlich gestohlenen Süßigkeiten beladen war. Der Kofferraum war komplett mit loser Schokolade und Kaugummis gefüllt. Die beiden 28-jährigen Insassen gaben an, die Ware auf einem niederländischen Parkplatz gekauft zu haben, was den Zollbeamten aufgrund der Umstände verdächtig vorkam. Die beiden Reisenden wurden vorläufig in Gewahrsam genommen, und die Kriminalpolizei in Gronau führt die weiteren Ermittlungen. #Diebstahl
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  • Illegale Arbeiter und gefälschte Ausweise
    Am Montag, 06.10.2025 entdeckte der Zoll bei einwöchigen Prüfungen im Münsterland in Unternehmen des Lebensmittelgewerbes zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, von denen einer einen gefälschten Ausweis vorzeigte. In drei Betrieben wurden Verstöße festgestellt: In einem Reinigungsunternehmen wurden die zwei illegalen Arbeitnehmer entdeckt, gegen die und den Arbeitgeber Strafverfahren eingeleitet wurden. In zwei weiteren Betrieben wurde die Zeiterfassung fehlerhaft geführt, wobei in einem Betrieb Wege- und Rüstzeiten pauschal abgegolten wurden und im anderen die innerbetrieblichen Wegezeiten nicht erfasst wurden; gegen zehn Personen, die sich nicht ausweisen konnten, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Ermittlungen wegen möglicher Mindestlohnunterschreitungen und Verstößen gegen Arbeitnehmerüberlassungsvorschriften dauern an. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich zu melden.
    Am Montag, 06.10.2025 entdeckte der Zoll bei einwöchigen Prüfungen im Münsterland in Unternehmen des Lebensmittelgewerbes zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, von denen einer einen gefälschten Ausweis vorzeigte. In drei Betrieben wurden Verstöße festgestellt: In einem Reinigungsunternehmen wurden die zwei illegalen Arbeitnehmer entdeckt, gegen die und den Arbeitgeber Strafverfahren eingeleitet wurden. In zwei weiteren Betrieben wurde die Zeiterfassung fehlerhaft geführt, wobei in einem Betrieb Wege- und Rüstzeiten pauschal abgegolten wurden und im anderen die innerbetrieblichen Wegezeiten nicht erfasst wurden; gegen zehn Personen, die sich nicht ausweisen konnten, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weitere Ermittlungen wegen möglicher Mindestlohnunterschreitungen und Verstößen gegen Arbeitnehmerüberlassungsvorschriften dauern an. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich zu melden.
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  • Nageldesigner mit fremder Karte
    Am 08.10.2025 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Münster ein Nagelstudio im Kreis Borken und trafen auf einen 23-jährigen Nageldesigner, der sich mit einer fremden, beschädigten Krankenversicherungskarte auswies. Die Identität des Mannes wurde angezweifelt, woraufhin er auf der Polizeidienststelle zugab, ein vietnamesischer Staatsbürger zu sein, sich seit mehreren Monaten unerlaubt in Deutschland aufzuhalten und gearbeitet zu haben. Der Zoll leitete Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer ein; die Ermittlungen gegen den Inhaber der Krankenversicherungskarte dauern an. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich zu melden.
    Am 08.10.2025 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Münster ein Nagelstudio im Kreis Borken und trafen auf einen 23-jährigen Nageldesigner, der sich mit einer fremden, beschädigten Krankenversicherungskarte auswies. Die Identität des Mannes wurde angezweifelt, woraufhin er auf der Polizeidienststelle zugab, ein vietnamesischer Staatsbürger zu sein, sich seit mehreren Monaten unerlaubt in Deutschland aufzuhalten und gearbeitet zu haben. Der Zoll leitete Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer ein; die Ermittlungen gegen den Inhaber der Krankenversicherungskarte dauern an. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich zu melden.
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  • Autofahrer muss Steuerschuld begleichen
    Am 09.09.2025 wurde gegen 12:45 Uhr auf der B 54 bei Ochtrup ein Autofahrer aus Niedersachsen im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle der Kreispolizeibehörde Steinfurt, der Bundespolizei und des Hauptzollamts Münster angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der aus Großbritannien stammende PKW, den der 32-Jährige einen Monat zuvor für 10.000 Euro erworben hatte, nicht verzollt und die Einfuhrumsatzsteuer nicht entrichtet worden waren. Es fehlten Einfuhrabgaben in Höhe von 3.090 Euro, welche der Mann vor Ort begleichen konnte. Trotzdem wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, das voraussichtlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.
    Am 09.09.2025 wurde gegen 12:45 Uhr auf der B 54 bei Ochtrup ein Autofahrer aus Niedersachsen im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle der Kreispolizeibehörde Steinfurt, der Bundespolizei und des Hauptzollamts Münster angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der aus Großbritannien stammende PKW, den der 32-Jährige einen Monat zuvor für 10.000 Euro erworben hatte, nicht verzollt und die Einfuhrumsatzsteuer nicht entrichtet worden waren. Es fehlten Einfuhrabgaben in Höhe von 3.090 Euro, welche der Mann vor Ort begleichen konnte. Trotzdem wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, das voraussichtlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.
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  • Zoll beschlagnahmt wertvollen Goldschmuck
    Am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) wurde bei einem 67-jährigen Reisenden am 05.09.2025 um 09:10 Uhr Goldschmuck und weitere Luxusgüter im Wert von mindestens 19.000 Euro entdeckt. Der Mann hatte versucht, die in der Türkei erworbenen Gegenstände, darunter eine goldene Armbanduhr, zwei hochwertige Brillen und mehrere mit Diamanten besetzte Goldstücke, am Zoll vorbeizuschmuggeln. Die Zöllner wurden durch sichtbaren Goldschmuck am Mann aufmerksam. Der Reisende gab zunächst an, nur einen Kettenanhänger in der Türkei gekauft zu haben und bestritt weitere Einkäufe sowie den Besitz weiteren Schmucks. Weitere Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Mann gemeinsam mit einer Bekannten reiste und der Schmuck sowie weitere Gegenstände, die im Gepäck des Mannes gefunden wurden, in der Türkei gekauft wurden. Auf einem Notizzettel in dem Gepäck der Begleiterin waren Schmuckstücke und deren Kaufpreise vermerkt. Fotos auf dem Handy der Begleiterin bestätigten den Kauf in der Türkei. Der Zoll leitete ein Steuerstrafverfahren ein. Neben den fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.000 Euro muss der Mann mit einer Geldstrafe rechnen. Die Begleiterin hatte ebenfalls Goldschmuck bei sich, konnte aber dessen Besitz durch Fotos und einen Nämlichkeitsnachweis belegen.
    Am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) wurde bei einem 67-jährigen Reisenden am 05.09.2025 um 09:10 Uhr Goldschmuck und weitere Luxusgüter im Wert von mindestens 19.000 Euro entdeckt. Der Mann hatte versucht, die in der Türkei erworbenen Gegenstände, darunter eine goldene Armbanduhr, zwei hochwertige Brillen und mehrere mit Diamanten besetzte Goldstücke, am Zoll vorbeizuschmuggeln. Die Zöllner wurden durch sichtbaren Goldschmuck am Mann aufmerksam. Der Reisende gab zunächst an, nur einen Kettenanhänger in der Türkei gekauft zu haben und bestritt weitere Einkäufe sowie den Besitz weiteren Schmucks. Weitere Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Mann gemeinsam mit einer Bekannten reiste und der Schmuck sowie weitere Gegenstände, die im Gepäck des Mannes gefunden wurden, in der Türkei gekauft wurden. Auf einem Notizzettel in dem Gepäck der Begleiterin waren Schmuckstücke und deren Kaufpreise vermerkt. Fotos auf dem Handy der Begleiterin bestätigten den Kauf in der Türkei. Der Zoll leitete ein Steuerstrafverfahren ein. Neben den fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.000 Euro muss der Mann mit einer Geldstrafe rechnen. Die Begleiterin hatte ebenfalls Goldschmuck bei sich, konnte aber dessen Besitz durch Fotos und einen Nämlichkeitsnachweis belegen.
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  • Mehrere Verstöße festgestellt
    Im Kreis Borken wurden am Sonntag, 31.08.2025, bei Kontrollen von fünf Gastronomiebetrieben und einem Taxiunternehmen durch neun Zöllner des Hauptzollamts Münster, drei Mitarbeitern des Ausländeramtes und zwei Beamten der Kreispolizeibehörde Borken zahlreiche Verstöße festgestellt.

    In einem Betrieb arbeitete eine 68-jährige Frau ohne gültige Aufenthaltserlaubnis.

    Gegen sie und ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    In einem weiteren Restaurant wurde ein Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung angetroffen.

    Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass zwei Beschäftigte nicht sozialversicherungsgemeldet waren und eine weitere Person nicht den Mindestlohn erhielt.

    Auch in diesem Fall wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Ein dritter Betrieb beschäftigte Personen ohne Meldung zur Sozialversicherung.

    Zwei Beschäftigte führten zudem entgegen der Vorschriften keinen Ausweis mit sich.

    Weitere Ermittlungen wurden eingeleitet.

    Gegen eine Beschäftigte, die sich der Befragung verweigerte, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
    Im Kreis Borken wurden am Sonntag, 31.08.2025, bei Kontrollen von fünf Gastronomiebetrieben und einem Taxiunternehmen durch neun Zöllner des Hauptzollamts Münster, drei Mitarbeitern des Ausländeramtes und zwei Beamten der Kreispolizeibehörde Borken zahlreiche Verstöße festgestellt.

    In einem Betrieb arbeitete eine 68-jährige Frau ohne gültige Aufenthaltserlaubnis.

    Gegen sie und ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    In einem weiteren Restaurant wurde ein Mann ohne Aufenthaltsgenehmigung angetroffen.

    Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass zwei Beschäftigte nicht sozialversicherungsgemeldet waren und eine weitere Person nicht den Mindestlohn erhielt.

    Auch in diesem Fall wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Ein dritter Betrieb beschäftigte Personen ohne Meldung zur Sozialversicherung.

    Zwei Beschäftigte führten zudem entgegen der Vorschriften keinen Ausweis mit sich.

    Weitere Ermittlungen wurden eingeleitet.

    Gegen eine Beschäftigte, die sich der Befragung verweigerte, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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