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Hauptzollamt Münster
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 26.08.2026 stoppten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Münster ein aus den Niederlanden kommendes Fahrzeug im Grenzgebiet Gronau-Enschede zu einer Zollkontrolle. Da die 20-jährige Fahrerin und der 20-jährige Beifahrer unterschiedliche Angaben zu Zweck und Route der Fahrt machten, entschlossen sich die Beamten zur getrennten Befragung. Der Beifahrer wirkte nervös und hielt einen Rucksack fest zwischen seinen Beinen. Bei der Durchsicht des Rucksacks fanden die Zöllner eine Tüte aus einem niederländischen Supermarkt mit fünf Klemmverschlusstüten, gefüllt mit insgesamt knapp 600 Gramm Marihuana, sowie einen Haschischblock von 100 Gramm. Zwei hinzugezogene Zöllner hatten die beiden PKW-Insassen zuvor an einem Fußweg in die Niederlande beobachtet. Der Zoll leitete Strafverfahren gegen den Beifahrer wegen des Verdachts der Einfuhr von Cannabisprodukten in nicht geringer Menge und gegen die Fahrerin wegen des Verdachts der Beihilfe ein. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt in Essen mit Dienstsitz Nordhorn übernommen. #DrogenAm 26.08.2026 stoppten Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Münster ein aus den Niederlanden kommendes Fahrzeug im Grenzgebiet Gronau-Enschede zu einer Zollkontrolle. Da die 20-jährige Fahrerin und der 20-jährige Beifahrer unterschiedliche Angaben zu Zweck und Route der Fahrt machten, entschlossen sich die Beamten zur getrennten Befragung. Der Beifahrer wirkte nervös und hielt einen Rucksack fest zwischen seinen Beinen. Bei der Durchsicht des Rucksacks fanden die Zöllner eine Tüte aus einem niederländischen Supermarkt mit fünf Klemmverschlusstüten, gefüllt mit insgesamt knapp 600 Gramm Marihuana, sowie einen Haschischblock von 100 Gramm. Zwei hinzugezogene Zöllner hatten die beiden PKW-Insassen zuvor an einem Fußweg in die Niederlande beobachtet. Der Zoll leitete Strafverfahren gegen den Beifahrer wegen des Verdachts der Einfuhr von Cannabisprodukten in nicht geringer Menge und gegen die Fahrerin wegen des Verdachts der Beihilfe ein. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt in Essen mit Dienstsitz Nordhorn übernommen. #DrogenChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenZollbeamte am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) stellten bei einer Reisenden ein Drogenpotpourri sicher. Die Frau war auf einer Partyreise. Das Drogenpotpourri wurde bei der Kontrolle gefunden. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren. #DrogenZollbeamte am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) stellten bei einer Reisenden ein Drogenpotpourri sicher. Die Frau war auf einer Partyreise. Das Drogenpotpourri wurde bei der Kontrolle gefunden. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren. #DrogenChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 25.06.2026 gegen 08:50 Uhr traf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster in einem Krankenhaus in Münster einen 34-jährigen Mann afrikanischer Herkunft an, der ohne Aufenthaltserlaubnis Reinigungsarbeiten verrichtete. Der Arbeitgeber hatte selbst Zweifel an der Identität des Beschäftigten und schaltete den Zoll ein. Der Mann hatte sich als 28-jähriger Niederländer ausgegeben und dessen Ausweispapiere genutzt, um legal arbeiten zu können. Die Zöllner erkannten den Betrug, woraufhin der Mann seine wahre Identität offenbarte und seine echten Papiere vorlegte. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen ihn. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 25.06.2026 gegen 08:50 Uhr traf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster in einem Krankenhaus in Münster einen 34-jährigen Mann afrikanischer Herkunft an, der ohne Aufenthaltserlaubnis Reinigungsarbeiten verrichtete. Der Arbeitgeber hatte selbst Zweifel an der Identität des Beschäftigten und schaltete den Zoll ein. Der Mann hatte sich als 28-jähriger Niederländer ausgegeben und dessen Ausweispapiere genutzt, um legal arbeiten zu können. Die Zöllner erkannten den Betrug, woraufhin der Mann seine wahre Identität offenbarte und seine echten Papiere vorlegte. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen ihn. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.06.2026 wurde ein 43-jähriger Deutscher vom Amtsgericht Warendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine selbstständige Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma ausgeübt und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter bezogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster entdeckte den Betrug bei einer Prüfung auf einem Veranstaltungsgelände. Der Mann hatte die Tätigkeit weder dem Jobcenter noch dem Gewerbeamt gemeldet. Es entstand ein Schaden von über 3.500 Euro. Das Gericht sah den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 10.06.2026 wurde ein 43-jähriger Deutscher vom Amtsgericht Warendorf zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine selbstständige Tätigkeit als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma ausgeübt und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter bezogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster entdeckte den Betrug bei einer Prüfung auf einem Veranstaltungsgelände. Der Mann hatte die Tätigkeit weder dem Jobcenter noch dem Gewerbeamt gemeldet. Es entstand ein Schaden von über 3.500 Euro. Das Gericht sah den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs als erwiesen. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 21.05.2026 vollstreckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster neun Durchsuchungsbeschlüsse im Kreis Steinfurt. Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte in Emsdetten, Ibbenbüren, Neuenkirchen und Rheine. Über 100 Einsatzkräfte des Zolls, des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Kreispolizeibehörde Steinfurt waren beteiligt. Beschlagnahmt wurden Geschäftsunterlagen, eine scharfe Waffe mit Munition, ein verbotenes Springmesser, eine Schreckschusswaffe, 20 nicht gekennzeichnete Böller und rund 1.400 Euro Bargeld in Fremdwährungen. Es besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Arbeitsentgelten, Betrug und Steuerhinterziehung mit einem Mindestschaden von 930.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis heute. Die Ermittlungen dauern. #Betrug #Wirtschaftskriminalität #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 21.05.2026 vollstreckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster neun Durchsuchungsbeschlüsse im Kreis Steinfurt. Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte in Emsdetten, Ibbenbüren, Neuenkirchen und Rheine. Über 100 Einsatzkräfte des Zolls, des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Kreispolizeibehörde Steinfurt waren beteiligt. Beschlagnahmt wurden Geschäftsunterlagen, eine scharfe Waffe mit Munition, ein verbotenes Springmesser, eine Schreckschusswaffe, 20 nicht gekennzeichnete Böller und rund 1.400 Euro Bargeld in Fremdwährungen. Es besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Arbeitsentgelten, Betrug und Steuerhinterziehung mit einem Mindestschaden von 930.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis heute. Die Ermittlungen dauern. #Betrug #Wirtschaftskriminalität #AuslaenderrechtSchwarzarbeitBelohnung: 250,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 14.04.2026 nahmen zwei Zollbeamte des Hauptzollamts Münster einen gesuchten Sexualstraftäter in einem Supermarkt in Münster fest. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollten die Arbeitsverhältnisse der Angestellten prüfen, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Mindestlohnverstöße aufzudecken. Zu Beginn der Prüfung versuchte ein 36-jähriger Arbeitnehmer zu flüchten, wurde aber vom Zoll an der Flucht gehindert. Gegen den Mann lag ein offener Haftbefehl wegen diverser Sexualstraftaten sowie Diebstahls vor. Die Zollbeamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Polizei. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er in Haft genommen. #Diebstahl #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 14.04.2026 nahmen zwei Zollbeamte des Hauptzollamts Münster einen gesuchten Sexualstraftäter in einem Supermarkt in Münster fest. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollten die Arbeitsverhältnisse der Angestellten prüfen, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder Mindestlohnverstöße aufzudecken. Zu Beginn der Prüfung versuchte ein 36-jähriger Arbeitnehmer zu flüchten, wurde aber vom Zoll an der Flucht gehindert. Gegen den Mann lag ein offener Haftbefehl wegen diverser Sexualstraftaten sowie Diebstahls vor. Die Zollbeamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Polizei. Nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er in Haft genommen. #Diebstahl #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 07.04.2026 hat der Zoll eine 66-jährige Deutsche aus Berlin mit 101 Gramm Haschisch im Gepäck am Bahnhof in Gronau angetroffen. Die Reisende war mit dem Zug aus den Niederlanden gekommen und in Gronau ausgestiegen. Dort wurde sie von den Zöllnerinnen und Zöllnern des Hauptzollamts Münster zur Kontrolle gebeten. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. Da sie über einen festen Wohnsitz verfügte, durfte sie im Anschluss ihre Reise fortsetzen. #DrogenAm 07.04.2026 hat der Zoll eine 66-jährige Deutsche aus Berlin mit 101 Gramm Haschisch im Gepäck am Bahnhof in Gronau angetroffen. Die Reisende war mit dem Zug aus den Niederlanden gekommen und in Gronau ausgestiegen. Dort wurde sie von den Zöllnerinnen und Zöllnern des Hauptzollamts Münster zur Kontrolle gebeten. Der Zoll leitete ein Strafverfahren gegen die Frau ein. Da sie über einen festen Wohnsitz verfügte, durfte sie im Anschluss ihre Reise fortsetzen. #DrogenBelohnung: 100,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt MünsterMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 29.03.2026 gegen Mittag entdeckte der Zoll einen Teleskopschlagstock und einen Schlagring in einem PKW am Grenzübergang bei Ahaus. Eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster kontrollierte ein Fahrzeug bei Ahaus, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Im Auto befand sich ein Niederländer, der auf Nachfrage der Zöllner angab, ein Taschenmesser in der Mittelkonsole mitzuführen. In einem Rucksack im Fußraum der Beifahrerseite fanden die Zollbeamten einen Teleskopschlagstock. Bei der weiteren Durchsuchung entdeckten die Beamten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs neben dem Taschenmesser auch einen Schlagring. Der aufgefundene Teleskopschlagstock und der Schlagring wurden sichergestellt. Das gefundene Taschenmesser, das mit zwei Händen geöffnet wird, fiel nicht unter das Führungsverbot des Deutschen Waffengesetzes, weshalb der 40-Jährige es behalten durfte. Der Zoll leitete gegen den Fahrer ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Abschluss aller prozessualen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.Am 29.03.2026 gegen Mittag entdeckte der Zoll einen Teleskopschlagstock und einen Schlagring in einem PKW am Grenzübergang bei Ahaus. Eine Zollstreife des Hauptzollamts Münster kontrollierte ein Fahrzeug bei Ahaus, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Im Auto befand sich ein Niederländer, der auf Nachfrage der Zöllner angab, ein Taschenmesser in der Mittelkonsole mitzuführen. In einem Rucksack im Fußraum der Beifahrerseite fanden die Zollbeamten einen Teleskopschlagstock. Bei der weiteren Durchsuchung entdeckten die Beamten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs neben dem Taschenmesser auch einen Schlagring. Der aufgefundene Teleskopschlagstock und der Schlagring wurden sichergestellt. Das gefundene Taschenmesser, das mit zwei Händen geöffnet wird, fiel nicht unter das Führungsverbot des Deutschen Waffengesetzes, weshalb der 40-Jährige es behalten durfte. Der Zoll leitete gegen den Fahrer ein Straf- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Abschluss aller prozessualen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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