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- Am 23.08.2025 verurteilte das Amtsgericht Regensburg den Inhaber eines Unternehmens aus dem Landkreis Cham wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Der Betrieb, der Metallsysteme vertreibt und montiert, beschäftigte zwischen 2016 und 2021 drei Monteure als Scheinselbstständige. Die tatsächliche Beschäftigung als Angestellte führte zu einem hinterzogenen Lohn von fast 1,5 Millionen Euro und einem daraus resultierenden Schaden von rund 165.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Der Firmeninhaber wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 51.150 Euro verurteilt und muss die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Gerichtskosten tragen. Die Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Furth im Wald, durch.Am 23.08.2025 verurteilte das Amtsgericht Regensburg den Inhaber eines Unternehmens aus dem Landkreis Cham wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Der Betrieb, der Metallsysteme vertreibt und montiert, beschäftigte zwischen 2016 und 2021 drei Monteure als Scheinselbstständige. Die tatsächliche Beschäftigung als Angestellte führte zu einem hinterzogenen Lohn von fast 1,5 Millionen Euro und einem daraus resultierenden Schaden von rund 165.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Der Firmeninhaber wurde zu einer Gesamtgeldstrafe von 51.150 Euro verurteilt und muss die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Gerichtskosten tragen. Die Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg, Dienstort Furth im Wald, durch.0 Kommentare 0 Geteilt 14 AnsichtenBitte loggen Sie sich ein, um zu teilen und Hinweise mitzuteilen!
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