Am 10.09.2026 gegen 21:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Göttingen am Waageplatz einen 29 Jahre alten Mann aus dem Bereich Halberstadt. Der Mann hatte zuvor einen Beutel mit mutmaßlich Marihuana weggeworfen und anschließend versucht, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Nach kurzer Verfolgung konnte er gestellt und vorläufig festgenommen werden. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde ein Mobiltelefon aufgefunden. Da der 29-Jährige widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Gerätes machte und die Eigentumsverhältnisse zunächst nicht geklärt werden konnten, wurde das Mobiltelefon beschlagnahmt. Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis sowie der Hehlerei eingeleitet. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Darüber hinaus ist der Mann bereits wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln polizeilich in Erscheinung getreten. Da der haftbefreiende Betrag nicht entrichtet werden konnte, wurde der 29-Jährige im weiteren Verlauf einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. #Koerperverletzung #Drogen
Am 10.09.2026 gegen 21:50 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Göttingen am Waageplatz einen 29 Jahre alten Mann aus dem Bereich Halberstadt. Der Mann hatte zuvor einen Beutel mit mutmaßlich Marihuana weggeworfen und anschließend versucht, sich der polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Nach kurzer Verfolgung konnte er gestellt und vorläufig festgenommen werden. Bei der anschließenden Durchsuchung wurde ein Mobiltelefon aufgefunden. Da der 29-Jährige widersprüchliche Angaben zur Herkunft des Gerätes machte und die Eigentumsverhältnisse zunächst nicht geklärt werden konnten, wurde das Mobiltelefon beschlagnahmt. Gegen den Mann wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis sowie der Hehlerei eingeleitet. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte zudem fest, dass gegen den 29-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Darüber hinaus ist der Mann bereits wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln polizeilich in Erscheinung getreten. Da der haftbefreiende Betrag nicht entrichtet werden konnte, wurde der 29-Jährige im weiteren Verlauf einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. #Koerperverletzung #Drogen
Chat
Teilen