22-Jähriger auf Schlachtermarkt von fünf Unbekannten angegriffen
Am 12.09.2026 gegen 23:45 Uhr wurde ein 22-jähriger algerischer Staatsangehöriger auf dem Schweriner Schlachtermarkt von fünf bislang unbekannten Tatverdächtigen angegriffen und verletzt. Der Mann wurde vor Ort von Rettungskräften versorgt. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. Beim Eintreffen der Polizei befanden sich zahlreiche Personen auf dem Schlachtermarkt, sodass Zeugen die Auseinandersetzung beobachtet haben könnten. Die Polizei bittet Personen, die den Vorfall beobachtet haben, sich bei der Polizeiinspektion Schwerin zu melden. #Koerperverletzung
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    Am 14.09.2026 gegen 16:30 Uhr hielten sich zwei elfjährige Buben mit ihren Fahrrädern auf dem Skaterplatz in Lustenau auf, als sie von drei anderen Burschen angesprochen wurden. Das Trio begann die beiden Buben zu beleidigen und zu drangsalieren. Einer der Burschen entriss einem der Elfjährigen schließlich das Fahrrad und fuhr damit weg. Ein couragierter Passant, der die Szene beobachtet hatte, schritt ein und wies das Trio zurecht, woraufhin sie das Fahrrad zurückgaben. In der Folge ging das Trio erneut auf den 11-Jährigen los, schikanierte ihn verbal und attackierte ihn auch körperlich. Zudem versuchten sie erneut, ihm das Fahrrad wegzunehmen. Der Junge konnte sich befreien und flüchten; er blieb unverletzt. Einer der drei jungen Rabauken konnte von der Polizei bereits ausgeforscht werden. Die Polizei sucht nun nach den anderen zwei noch unbekannten Beteiligten. Einer der Gesuchten ist etwa 14 Jahre alt, rund 160 Zentimeter groß, hat offenbar einen Schnauzbart sowie schwarze Haare mit Mittelscheitel. Bekleidet war er zum Zeitpunkt des Zwischenfalls mit einer blauen Jeans sowie einem weißen T-Shirt. Der zweite Junge dürfte etwa zwölf Jahre alt und etwa 140 Zentimeter groß sein und ist Brillenträger mit schwarzem Haar. Er trug eine schwarze Hose und ein gleichfarbiges Oberteil. #Koerperverletzung
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    Am 14.09.2026 gegen 10:55 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen 33-jährigen syrischen Reisenden eines grenzüberschreitenden Zuges beim Halt im Bahnhof Bad Bentheim. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Mann mit drei Haftbefehlen gesucht wurde. Aus einer Verurteilung wegen Diebstahls musste er noch eine Geldstrafe von 630 Euro begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verbüßen. In einem weiteren Verfahren war er wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden; hieraus musste er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen verbüßen oder eine Geldstrafe von 4.400 Euro zahlen. Zudem lag ein Haftbefehl wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor, den das zuständige Gericht wegen der Anordnung der Untersuchungshaft erlassen hatte. Darüber hinaus hatte eine weitere Staatsanwaltschaft den Mann wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Der Festgenommene wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. #Koerperverletzung #Drogen #Diebstahl #WiderstandVollstreckungsbeamte
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