Khaled El Masri gesteht Brandstiftung
Am 10.12.2007 begann vor dem Landgericht Memmingen der Prozess gegen den 44-jährigen Deutsch-Libanesen Khaled El Masri. Er ist angeklagt, im Mai 2007 in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt zu haben, wobei ein Schaden von über 300.000 Euro entstand. Zudem soll er im Januar 2007 bei einer Auseinandersetzung in Ulm einen Angestellten erheblich verletzt und weitere Angestellte beleidigt haben. El Masri legte ein Geständnis ab und ließ über seinen Anwalt erklären, die Taten seien infolge seiner Entführung durch den US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan im Jahr 2004 geschehen. Er fühlte sich nach seiner Rückkehr allein gelassen und verfolgt, was zur Eskalation führte. Das Verfahren ist auf vier Tage angesetzt, ein Urteil wird für den 14.12.2007 erwartet. #Brandstiftung #Beleidigung
Am 10.12.2007 begann vor dem Landgericht Memmingen der Prozess gegen den 44-jährigen Deutsch-Libanesen Khaled El Masri. Er ist angeklagt, im Mai 2007 in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt zu haben, wobei ein Schaden von über 300.000 Euro entstand. Zudem soll er im Januar 2007 bei einer Auseinandersetzung in Ulm einen Angestellten erheblich verletzt und weitere Angestellte beleidigt haben. El Masri legte ein Geständnis ab und ließ über seinen Anwalt erklären, die Taten seien infolge seiner Entführung durch den US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan im Jahr 2004 geschehen. Er fühlte sich nach seiner Rückkehr allein gelassen und verfolgt, was zur Eskalation führte. Das Verfahren ist auf vier Tage angesetzt, ein Urteil wird für den 14.12.2007 erwartet. #Brandstiftung #Beleidigung
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Khaled el-Masri zu Bewährungsstrafe verurteilt
Am 11.12.2007 verurteilte das Landgericht Memmingen den Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri (44) wegen Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige im Mai in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt hatte. Dazu hatte er mit seinem Auto die Eingangstür eingefahren, mehrere Glastüren mit einem Beil zerstört, drei Kanister Benzin ausgeschüttet und angezündet. Den dabei entstandenen Schaden schätzte das Gericht auf knapp 100.000 Euro. Nach seiner Festnahme war el-Masri in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Ein Gutachter hatte ihn vor Gericht für schuldfähig erklärt. Im Januar hatte er bei einer Auseinandersetzung in Ulm einen vorgesetzten Angestellten erheblich verletzt, als ihm dieser eine Abmahnung wegen Fehlzeiten überreicht hatte. Das Opfer hatte Prellungen im Gesicht, Blutungen im Kopf und Verletzungen an der Halswirbelsäule davon getragen. Eine Angestellte in einem Elektro-Großmarkt hatte der Angeklagte mit obszönen Ausdrücken beleidigt und einer anderen Angestellten ins Gesicht gespuckt. Das Gericht rechnete el-Masri Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. #Brandstiftung #Entfuehrung #Koerperverletzung #Beleidigung
Am 11.12.2007 verurteilte das Landgericht Memmingen den Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri (44) wegen Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige im Mai in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt hatte. Dazu hatte er mit seinem Auto die Eingangstür eingefahren, mehrere Glastüren mit einem Beil zerstört, drei Kanister Benzin ausgeschüttet und angezündet. Den dabei entstandenen Schaden schätzte das Gericht auf knapp 100.000 Euro. Nach seiner Festnahme war el-Masri in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Ein Gutachter hatte ihn vor Gericht für schuldfähig erklärt. Im Januar hatte er bei einer Auseinandersetzung in Ulm einen vorgesetzten Angestellten erheblich verletzt, als ihm dieser eine Abmahnung wegen Fehlzeiten überreicht hatte. Das Opfer hatte Prellungen im Gesicht, Blutungen im Kopf und Verletzungen an der Halswirbelsäule davon getragen. Eine Angestellte in einem Elektro-Großmarkt hatte der Angeklagte mit obszönen Ausdrücken beleidigt und einer anderen Angestellten ins Gesicht gespuckt. Das Gericht rechnete el-Masri Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. #Brandstiftung #Entfuehrung #Koerperverletzung #Beleidigung
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21-Jähriger nach Brandstiftung und Sachbeschädigung in Gewahrsam genommen
Am 13.05.2026 gegen frühen Morgen schob ein junger Mann in der Königsstraße mehrere Papiertonnen zusammen und zündete sie an. Anschließend beschädigte er sieben Kraftfahrzeuge, mehrere Zugangsschranken und ein Zauntor. Der Sachschaden wird auf rund 30.000 Euro beziffert. Alarmierte Polizisten konnten den Tatverdächtigen in der Fischerstraße stellen. Der 21-jährige Deutsche leistete Widerstand, versuchte die Beamten durch Tritte zu verletzen und beleidigte sie. Er wurde zu Boden gebracht und gefesselt. Ein Atemalkoholtest ergab 1,82 Promille, ein Drogenschnelltest schlug an. Nach einer Blutprobenentnahme wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. In seinem Rucksack wurden polnische Kennzeichentafeln gefunden, deren Herkunft und Verwendungszweck Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind. #Brandstiftung #Sachbeschädigung #Beleidigung
Am 13.05.2026 gegen frühen Morgen schob ein junger Mann in der Königsstraße mehrere Papiertonnen zusammen und zündete sie an. Anschließend beschädigte er sieben Kraftfahrzeuge, mehrere Zugangsschranken und ein Zauntor. Der Sachschaden wird auf rund 30.000 Euro beziffert. Alarmierte Polizisten konnten den Tatverdächtigen in der Fischerstraße stellen. Der 21-jährige Deutsche leistete Widerstand, versuchte die Beamten durch Tritte zu verletzen und beleidigte sie. Er wurde zu Boden gebracht und gefesselt. Ein Atemalkoholtest ergab 1,82 Promille, ein Drogenschnelltest schlug an. Nach einer Blutprobenentnahme wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. In seinem Rucksack wurden polnische Kennzeichentafeln gefunden, deren Herkunft und Verwendungszweck Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind. #Brandstiftung #Sachbeschädigung #Beleidigung
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Frau nach Brand festgenommen
Am 15.01.2026 wurde eine 27-jährige Verdächtige nach einem Brand in einem Anbau eines Mehrfamilienhauses in Troisdorf festgenommen. Sie wird der Brandstiftung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verdächtigt. Der Sachschaden beträgt etwa 80.000 Euro. #Brandstiftung #Beleidigung
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Mülltonnen angezündet, Polizisten bedroht
In der Nacht von Mittwoch, 12.11.2025, auf Donnerstag, 13.11.2025, zündete ein 27-Jähriger in Wilhelmsdorf mehrere Mülltonnen an und beleidigte sowie bedrohte die einschreitenden Polizeibeamten. Er wurde in Gewahrsam genommen und aufgrund seines psychischen Ausnahmezustands in eine Fachklinik gebracht. Er wird nun wegen Sachbeschädigung sowie Beleidigung und Bedrohung angezeigt. #Brandstiftung #Bedrohung #Beleidigung
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Mülleimer angezündet, Täter gestellt
Am 14.10.2025 gegen 00:25 Uhr kam es am Bahnhof in Breitscheidt zu einer Sachbeschädigung, als ein Mülleimer angezündet wurde. Ein 17-jähriger Jugendlicher und ein 19-jähriger Heranwachsender, die als mutmaßliche Täter identifiziert wurden, konnten in der Nähe des Tatortes angetroffen werden. Der 17-Jährige beleidigte und bedrohte während der Sachverhaltsaufnahme einen Polizeibeamten. Strafverfahren gegen beide wurden eingeleitet. #Brandstiftung #Beleidigung
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Urteile im Neuköllner Brandanschläge-Prozess
In Berlin wurde am heutigen Tag im Berufungsverfahren um die sogenannten Neuköllner Brandanschläge durch die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin I ein Urteil gefällt. Die Angeklagten Sebastian T. und Tilo P. wurden in wesentlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Urteile des Amtsgerichts Tiergarten wurden aufgehoben. Sebastian T. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Brandstiftung in zwei Fällen, Sachbeschädigung in 18 Fällen (davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Bedrohung, und hiervon in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Beleidigung) sowie wegen Betruges in fünf Fällen (davon in einem Fall durch Unterlassen). Zusätzlich wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 16.456,45 Euro im Zusammenhang mit unberechtigtem Bezug von Arbeitslosengeld II und „Corona-Soforthilfe“ angeordnet. In weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Tilo P. wurde wegen Brandstiftung in zwei Fällen und Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts einigten sich die Angeklagten spätestens im Januar 2018 auf Brandanschläge auf die Fahrzeuge zweier Männer, um deren politisches Engagement gegen Rechtsextremismus zu unterbinden. Die Angeklagten sollen ihre Opfer im Berliner Bezirk Neukölln ausspioniert und in der Nacht zum 01.02.2018 deren Fahrzeuge angezündet haben. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Taten in der Urteilsbegründung als eindeutig politisch motivierte Straftaten und die Angeklagten als überzeugte Rechtsextremisten. Die Angeklagten sollen außerdem Parolen mit Bezug auf Rudolf Heß im Berliner Straßenraum angebracht und weitere Personen bedroht und/oder beleidigt haben. In einem vorherigen Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wurden die Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen: Angeklagter P. am 15.12.2022 und Angeklagter T. am 07.02.2023. Das erstinstanzliche Schöffengericht kam zu dem Ergebnis, dass die Brandstiftungen den Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnten. Gleichzeitig verurteilte das Amtsgericht Angeklagten P. wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30,- Euro und Angeklagten T. wegen Betruges, Sachbeschädigung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Berlin als auch die Angeklagten legten gegen diese Urteile Berufung ein. Die Berufungsinstanz, die zuständige Staatsschutzkammer, befand nach umfangreicher Beweisaufnahme, dass sowohl das Anbringen von Parolen als auch die Brandstiftungen den Angeklagten nachgewiesen werden können. Die Kammer stützte ihre Überzeugung auf aufgezeichnete Telefonate und Chats zwischen den Angeklagten, Äußerungen gegenüber Zeugen und nachgewiesene Internetaktivitäten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. #Brandstiftung #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
In Berlin wurde am heutigen Tag im Berufungsverfahren um die sogenannten Neuköllner Brandanschläge durch die 2. Große Kammer des Landgerichts Berlin I ein Urteil gefällt. Die Angeklagten Sebastian T. und Tilo P. wurden in wesentlichen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Urteile des Amtsgerichts Tiergarten wurden aufgehoben. Sebastian T. erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Brandstiftung in zwei Fällen, Sachbeschädigung in 18 Fällen (davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Bedrohung, und hiervon in einem Fall in weiterer Tateinheit mit Beleidigung) sowie wegen Betruges in fünf Fällen (davon in einem Fall durch Unterlassen). Zusätzlich wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 16.456,45 Euro im Zusammenhang mit unberechtigtem Bezug von Arbeitslosengeld II und „Corona-Soforthilfe“ angeordnet. In weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Tilo P. wurde wegen Brandstiftung in zwei Fällen und Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil. Im Übrigen wurde er freigesprochen. Nach den Feststellungen des Gerichts einigten sich die Angeklagten spätestens im Januar 2018 auf Brandanschläge auf die Fahrzeuge zweier Männer, um deren politisches Engagement gegen Rechtsextremismus zu unterbinden. Die Angeklagten sollen ihre Opfer im Berliner Bezirk Neukölln ausspioniert und in der Nacht zum 01.02.2018 deren Fahrzeuge angezündet haben. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Taten in der Urteilsbegründung als eindeutig politisch motivierte Straftaten und die Angeklagten als überzeugte Rechtsextremisten. Die Angeklagten sollen außerdem Parolen mit Bezug auf Rudolf Heß im Berliner Straßenraum angebracht und weitere Personen bedroht und/oder beleidigt haben. In einem vorherigen Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wurden die Angeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen: Angeklagter P. am 15.12.2022 und Angeklagter T. am 07.02.2023. Das erstinstanzliche Schöffengericht kam zu dem Ergebnis, dass die Brandstiftungen den Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden konnten. Gleichzeitig verurteilte das Amtsgericht Angeklagten P. wegen Sachbeschädigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30,- Euro und Angeklagten T. wegen Betruges, Sachbeschädigung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Beleidigung und Störung des öffentlichen Friedens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft Berlin als auch die Angeklagten legten gegen diese Urteile Berufung ein. Die Berufungsinstanz, die zuständige Staatsschutzkammer, befand nach umfangreicher Beweisaufnahme, dass sowohl das Anbringen von Parolen als auch die Brandstiftungen den Angeklagten nachgewiesen werden können. Die Kammer stützte ihre Überzeugung auf aufgezeichnete Telefonate und Chats zwischen den Angeklagten, Äußerungen gegenüber Zeugen und nachgewiesene Internetaktivitäten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. #Brandstiftung #Betrug #Sachbeschaedigung #Beleidigung
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