Am 11.12.2007 verurteilte das Landgericht Memmingen den Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri (44) wegen Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige im Mai in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt hatte. Dazu hatte er mit seinem Auto die Eingangstür eingefahren, mehrere Glastüren mit einem Beil zerstört, drei Kanister Benzin ausgeschüttet und angezündet. Den dabei entstandenen Schaden schätzte das Gericht auf knapp 100.000 Euro. Nach seiner Festnahme war el-Masri in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Ein Gutachter hatte ihn vor Gericht für schuldfähig erklärt. Im Januar hatte er bei einer Auseinandersetzung in Ulm einen vorgesetzten Angestellten erheblich verletzt, als ihm dieser eine Abmahnung wegen Fehlzeiten überreicht hatte. Das Opfer hatte Prellungen im Gesicht, Blutungen im Kopf und Verletzungen an der Halswirbelsäule davon getragen. Eine Angestellte in einem Elektro-Großmarkt hatte der Angeklagte mit obszönen Ausdrücken beleidigt und einer anderen Angestellten ins Gesicht gespuckt. Das Gericht rechnete el-Masri Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Am 11.12.2007 verurteilte das Landgericht Memmingen den Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri (44) wegen Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 44-Jährige im Mai in einem Neu-Ulmer Großmarkt Feuer gelegt hatte. Dazu hatte er mit seinem Auto die Eingangstür eingefahren, mehrere Glastüren mit einem Beil zerstört, drei Kanister Benzin ausgeschüttet und angezündet. Den dabei entstandenen Schaden schätzte das Gericht auf knapp 100.000 Euro. Nach seiner Festnahme war el-Masri in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Ein Gutachter hatte ihn vor Gericht für schuldfähig erklärt. Im Januar hatte er bei einer Auseinandersetzung in Ulm einen vorgesetzten Angestellten erheblich verletzt, als ihm dieser eine Abmahnung wegen Fehlzeiten überreicht hatte. Das Opfer hatte Prellungen im Gesicht, Blutungen im Kopf und Verletzungen an der Halswirbelsäule davon getragen. Eine Angestellte in einem Elektro-Großmarkt hatte der Angeklagte mit obszönen Ausdrücken beleidigt und einer anderen Angestellten ins Gesicht gespuckt. Das Gericht rechnete el-Masri Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.