Weltgrößte Botnetze ausgehoben
Am 19.03.2026 gingen die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) und das Bundeskriminalamt (BKA) in einer international abgestimmten Aktion gemeinsam mit Strafverfolgungsbehörden aus Kanada und den USA gegen zwei der derzeit weltgrößten Botnetze namens "Aisuru" und "Kimwolf" vor. Im Zuge der Maßnahmen konnte global verteilte technische Infrastruktur der beiden Botnetze abgeschaltet werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben zudem zwei mutmaßliche Administratoren identifiziert, gegen die nun rechtliche Konsequenzen folgen. An ihren Wohnorten in Deutschland und in Kanada wurden Durchsuchungen durchgeführt und umfassende Beweismittel sichergestellt. Neben zahlreichen Datenträgern wurden auch Kryptowährungen im fünfstelligen Bereich gesichert. Den Maßnahmen gingen aufwändige mehrmonatige Ermittlungen voraus, die von hohem technischem Anspruch und enger internationaler Koordination geprägt waren. Dem Aisuru-Botnetz wird ein Zusammenschluss aus mutmaßlich mehreren Millionen kompromittierten Internet-of-Things (IoT)-Geräten wie beispielsweise Routern und Webcams zugerechnet. In direktem Zusammenhang damit steht das Kimwolf-Botnetz, welches ebenfalls mehrere Millionen infizierte Geräte umfasst, überwiegend bestehend aus Android-TV-Boxen. Die kompromittierten Geräte werden ohne das Wissen ihrer Betreiber von den Botnetz-Administratoren durch Malware kompromittiert und anschließend für DDoS-Angriffe missbraucht. Darüber hinaus wurden Ressourcen des Kimwolf-Botnetzes als Residential-Proxy-Netzwerk vermietet, wodurch Dritte gegen Bezahlung die infizierten Geräte ohne Wissen des eigentlichen Inhabers als Anonymisierungsschicht nutzen konnten. Infektionen mit der den Aisuru- und/oder Kimwolf-Botnetzen zugrundeliegenden Schadsoftware können ohne aktives Zutun der Geschädigten auftreten, da die Malware direkt an internetverbundene IoT- und Android-Geräte verbreitet wird, die geeignete Schwachstellen aufweisen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt bei den durchgeführten Maßnahmen durch technische Analysen und ein Sinkholing der Täterinfrastruktur, wobei der Datenverkehr eines bösartigen Akteurs umgeleitet wird, um ihn von seinem ursprünglichen Ziel abzulenken und zu einem kontrollierten System zu leiten. #Sexualdelikt
Am 19.03.2026 gingen die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) und das Bundeskriminalamt (BKA) in einer international abgestimmten Aktion gemeinsam mit Strafverfolgungsbehörden aus Kanada und den USA gegen zwei der derzeit weltgrößten Botnetze namens "Aisuru" und "Kimwolf" vor. Im Zuge der Maßnahmen konnte global verteilte technische Infrastruktur der beiden Botnetze abgeschaltet werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben zudem zwei mutmaßliche Administratoren identifiziert, gegen die nun rechtliche Konsequenzen folgen. An ihren Wohnorten in Deutschland und in Kanada wurden Durchsuchungen durchgeführt und umfassende Beweismittel sichergestellt. Neben zahlreichen Datenträgern wurden auch Kryptowährungen im fünfstelligen Bereich gesichert. Den Maßnahmen gingen aufwändige mehrmonatige Ermittlungen voraus, die von hohem technischem Anspruch und enger internationaler Koordination geprägt waren. Dem Aisuru-Botnetz wird ein Zusammenschluss aus mutmaßlich mehreren Millionen kompromittierten Internet-of-Things (IoT)-Geräten wie beispielsweise Routern und Webcams zugerechnet. In direktem Zusammenhang damit steht das Kimwolf-Botnetz, welches ebenfalls mehrere Millionen infizierte Geräte umfasst, überwiegend bestehend aus Android-TV-Boxen. Die kompromittierten Geräte werden ohne das Wissen ihrer Betreiber von den Botnetz-Administratoren durch Malware kompromittiert und anschließend für DDoS-Angriffe missbraucht. Darüber hinaus wurden Ressourcen des Kimwolf-Botnetzes als Residential-Proxy-Netzwerk vermietet, wodurch Dritte gegen Bezahlung die infizierten Geräte ohne Wissen des eigentlichen Inhabers als Anonymisierungsschicht nutzen konnten. Infektionen mit der den Aisuru- und/oder Kimwolf-Botnetzen zugrundeliegenden Schadsoftware können ohne aktives Zutun der Geschädigten auftreten, da die Malware direkt an internetverbundene IoT- und Android-Geräte verbreitet wird, die geeignete Schwachstellen aufweisen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt bei den durchgeführten Maßnahmen durch technische Analysen und ein Sinkholing der Täterinfrastruktur, wobei der Datenverkehr eines bösartigen Akteurs umgeleitet wird, um ihn von seinem ursprünglichen Ziel abzulenken und zu einem kontrollierten System zu leiten. #Sexualdelikt
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16-Jähriger wegen Vergewaltigung vor Gericht
Am Landesgericht Eisenstadt hat der Prozess gegen einen heute 16-jährigen Syrer begonnen, der vor etwa einem Jahr ein damals 14-jähriges Mädchen auf der Toilette eines Friedhofs im Nordburgenland gegen ihren Willen missbraucht haben soll. Der Angeklagte, der laut seinen Dokumenten 16 Jahre alt ist und einen Vollbart trägt, bestreitet die Tat und spricht von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Das Mädchen hatte ihn tags darauf wegen Vergewaltigung angezeigt. Zeugen gaben an, dass der Körperkontakt auf einer Parkbank der Jugendlichen sichtlich unangenehm gewesen sei und sie die Zärtlichkeiten nicht erwidert habe. Die Hauptverhandlung wurde vertagt, eine Kinderpsychologin soll ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers erstellen. Es gilt die Unschuldsvermutung. #Sexualdelikt
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43-Jähriger nach exhibitionistischer Handlung festgenommen
Am 29.08.2026 gegen 05:40 Uhr soll ein 43-jähriger Mann im Hamburger Hauptbahnhof im Bereich Südsteg, Eingang Fischerturm, seine Hose heruntergelassen haben. Im Eingangsbereich befanden sich zur Tatzeit diverse Bahnreisende. Ein Zeuge beobachtete die Tathandlung und alarmierte umgehend die Polizei. Eine Streife der Bundespolizei konnte den Tatverdächtigen noch mit entblößtem männlichem Geschlechtsorgan antreffen. Er war zur Tatzeit nicht alkoholisiert und wollte sich nicht zur vorgeworfenen Tat äußern. Der Tatverdächtige wurde dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. In der Wache wurde beim portugiesischen Staatsangehörigen ein Atemalkoholtest mit einem Promillewert von 0.00 durchgeführt. Eine angeforderte Amtsärztin bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit und äußerte, dass der Mann erheblich Betäubungsmittel konsumiert habe. Der 43-Jährige wurde durch die Bundespolizei in Schutzgewahrsam genommen und hatte bis 12:28 Uhr Zeit seinen Rausch auszuschlafen. Nachdem er wieder "wegefähig" war, wurde er nach einem Präventionsgespräch aus der Wache entlassen. Gegen den Mann wurde ein entsprechendes Strafverfahren (Verdacht der exhibitionistischen Handlung) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt. #Sexualdelikt
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18-Jährige meldet sexuelle Belästigung per Pizzabestellung
Am 30.08.2026 gegen 4.40 Uhr erkannte eine Beamtin der Leitstelle, dass eine Anruferin sich in einer Notsituation befand und nicht frei sprechen konnte. Die Anruferin, eine 18-jährige Gelsenkirchenerin, gab an, mit einem Taxi von Bochum zu ihrer Wohnanschrift in Gelsenkirchen-Buer gefahren zu sein. Während der Fahrt wurde sie vom 35-jährigen Taxifahrer aus Düsseldorf sexuell belästigt, indem er sie berührte. Um diskret die Polizei zu informieren, rief sie bei der Leitstelle an und bestellte eine Pizza. Die Beamtin erkannte den Hilferuf und entsandte umgehend einen Streifenwagen zur Örtlichkeit. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf die Frau und den Tatverdächtigen. Gegen den 35-Jährigen wird nun ein Strafverfahren eingeleitet. #Sexualdelikt
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Frau erfuhr von Polizei, dass sie vergewaltigt wurde
Am 28.08.2026 teilten Polizeibeamte einer 36-jährigen Frau mit, dass sie Opfer von Vergewaltigungen wurde. Die Beamten zeigten ihr Aufnahmen, die im Internet verbreitet wurden und sie selbst zeigen. Der mutmaßliche Täter ist ihr Lebensgefährte. Die Ermittlungen laufen. #Sexualdelikt
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64-Jähriger exhibitionistisch in U-Bahn-Toilette
Am 27.08.2026 gegen 16:00 Uhr bemerkte ein Zivilbeamter der Polizei in einer öffentlichen Toilette im Sperrengeschoss des U-Bahnhofs Brudermühlstraße einen 64-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in München, der sexuelle Handlungen an sich selbst vornahm und dabei in Richtung des Beamten blickte. Der Beamte gab sich zu erkennen und nahm den Mann vorläufig fest. Der 64-Jährige wurde zur Sachbearbeitung zu einer Polizeiinspektion verbracht, anschließend zur erkennungsdienstlichen Behandlung ins Polizeipräsidium München und danach entlassen. Das Kommissariat 15 hat die Ermittlungen übernommen. #Sexualdelikt
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56-Jähriger belästigt Notfallsanitäter
Am 27.08.2026 gegen 14:40 Uhr soll ein 56 Jahre alter Mann in der Hauptstätter Straße in Stuttgart-Mitte einen 29 Jahre alten Notfallsanitäter sexuell belästigt haben. Der Tatverdächtige soll der vorbeifahrenden Rettungswagenbesatzung gewinkt und sich anschließend entblößt haben, um an seinem Glied zu manipulieren. Alarmierte Polizeibeamte nahmen den Tatverdächtigen kurz darauf vorläufig fest. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen setzten sie ihn wieder auf freien Fuß. #Sexualdelikt
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