26-Jähriger zeigt Hitlergruß bei Festumzug
Am 28.08.2026 gegen 18:40 Uhr zeigte ein Mann während eines Festumzugs in Höchstadt a.d. Aisch (Lkrs. Erlangen-Höchstadt) den Hitlergruß. Der Mann befand sich auf einem Balkon eines Anwesens in der Steinwegstraße und zeigte von dort in Richtung des vorbeiziehenden Festumzugs den Hitlergruß. Zwei Teilnehmer des Umzugs bemerkten den Vorfall und verständigten die Polizei. Auf Grundlage einer Personenbeschreibung gelang es Beamten der Polizeiinspektion Höchstadt a.d. Aisch, den Tatverdächtigen zu ermitteln. Die Einsatzkräfte trafen den 26-jährigen Deutschen in einer Wohnung an der Tatörtlichkeit an und stellten dessen Personalien fest. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Erlangen führt die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. #Extremismus #Terrorismus
Am 28.08.2026 gegen 18:40 Uhr zeigte ein Mann während eines Festumzugs in Höchstadt a.d. Aisch (Lkrs. Erlangen-Höchstadt) den Hitlergruß. Der Mann befand sich auf einem Balkon eines Anwesens in der Steinwegstraße und zeigte von dort in Richtung des vorbeiziehenden Festumzugs den Hitlergruß. Zwei Teilnehmer des Umzugs bemerkten den Vorfall und verständigten die Polizei. Auf Grundlage einer Personenbeschreibung gelang es Beamten der Polizeiinspektion Höchstadt a.d. Aisch, den Tatverdächtigen zu ermitteln. Die Einsatzkräfte trafen den 26-jährigen Deutschen in einer Wohnung an der Tatörtlichkeit an und stellten dessen Personalien fest. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Erlangen führt die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. #Extremismus #Terrorismus
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Hakenkreuze und SS-Rune an Bahnhofswand
Am 30.08.2026 gegen 16:50 Uhr entdeckten Unbekannte, dass eine Innenwand des Bahnhofsgebäudes in der Wettinerstraße in Altenburg mit blauer Farbe beschmiert wurde. Dabei wurden zwei Hakenkreuze in einer Größe von etwa 10 x 10 Zentimetern sowie eine SS-Rune in einer Größe von etwa 15 x 15 Zentimetern angebracht. Es entstand Sachschaden, dessen Höhe derzeit noch nicht bekannt ist. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Sachbeschädigung aufgenommen. #Extremismus #Terrorismus #Sachbeschaedigung
Am 30.08.2026 gegen 16:50 Uhr entdeckten Unbekannte, dass eine Innenwand des Bahnhofsgebäudes in der Wettinerstraße in Altenburg mit blauer Farbe beschmiert wurde. Dabei wurden zwei Hakenkreuze in einer Größe von etwa 10 x 10 Zentimetern sowie eine SS-Rune in einer Größe von etwa 15 x 15 Zentimetern angebracht. Es entstand Sachschaden, dessen Höhe derzeit noch nicht bekannt ist. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Sachbeschädigung aufgenommen. #Extremismus #Terrorismus #Sachbeschaedigung
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Mann mit Hakenkreuz-Tattoo gesucht
Am 26.08.2026 gegen 11:00 Uhr fiel ein etwa 40 Jahre alter Mann mit kräftiger Statur, Glatze, bekleidet mit dunkler abgeschnittener Jogginghose, Schlappen mit Socken und einem Hakenkreuztattoo auf der rechten Brust in der Hubertusstraße (einstellige Hausnummern) in Bad Orb auf. Er stand oberkörperfrei auf dem Bürgersteig und stieg dann in einen Wagen ein. Die Beamten der Staatsschutzabteilung haben Ermittlungen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen aufgenommen und bitten um sachdienliche Hinweise zu der Person oder dem Fahrzeug. #Extremismus #Terrorismus
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19-Jähriger Deutscher wegen Terrorverdachts in U-Haft
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Ermittlungen gegen Kai M. wegen terroristischer Vereinigung übernommen
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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49-Jähriger ruft verfassungswidrige Parole im ICE
Am 19.08.2026 gegen 14:04 Uhr soll ein 49-jähriger Mann ohne gültige Bahnfahrkarte mit einem Fernverkehrszug auf der Strecke Berlin Hauptbahnhof - Hamburg Hauptbahnhof gefahren sein und dabei mehrfach lautstark 'Heil Hitler' gerufen haben. Der Zugbegleiter (55 Jahre) meldete den Vorfall der Bundespolizei, sodass der Tatverdächtige bei Ankunft des Zuges im Hamburger Hauptbahnhof angetroffen werden konnte. Bei der Fahrkartenkontrolle konnte der Mann weder eine gültige Fahrkarte noch Identitätspapiere vorzeigen. Der deutsche Staatsangehörige, der bereits wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen polizeibekannt ist, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und war nicht alkoholisiert. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit einem Platzverweis entlassen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. #Extremismus #Terrorismus
Am 19.08.2026 gegen 14:04 Uhr soll ein 49-jähriger Mann ohne gültige Bahnfahrkarte mit einem Fernverkehrszug auf der Strecke Berlin Hauptbahnhof - Hamburg Hauptbahnhof gefahren sein und dabei mehrfach lautstark 'Heil Hitler' gerufen haben. Der Zugbegleiter (55 Jahre) meldete den Vorfall der Bundespolizei, sodass der Tatverdächtige bei Ankunft des Zuges im Hamburger Hauptbahnhof angetroffen werden konnte. Bei der Fahrkartenkontrolle konnte der Mann weder eine gültige Fahrkarte noch Identitätspapiere vorzeigen. Der deutsche Staatsangehörige, der bereits wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen polizeibekannt ist, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und war nicht alkoholisiert. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit einem Platzverweis entlassen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. #Extremismus #Terrorismus
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Hakenkreuz und Beleidigung im Regionalexpress
Am 12.08.2026 stellten Bundespolizisten im Zusammenhang mit dem Einsatz im Regionalexpress RE 40 einen weiteren Sachverhalt fest. Ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der den 31-jährigen Tatverdächtigen begleitet haben soll, hatte sich ein Hakenkreuz auf den entblößten Oberkörper gemalt. Anschließend bewegte er sich mit entblößtem Oberkörper durch das Zugabteil und zeigte mehreren Reisenden den Mittelfinger. Gegen den 39-Jährigen wurden Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. #Extremismus #Terrorismus #Beleidigung
Am 12.08.2026 stellten Bundespolizisten im Zusammenhang mit dem Einsatz im Regionalexpress RE 40 einen weiteren Sachverhalt fest. Ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der den 31-jährigen Tatverdächtigen begleitet haben soll, hatte sich ein Hakenkreuz auf den entblößten Oberkörper gemalt. Anschließend bewegte er sich mit entblößtem Oberkörper durch das Zugabteil und zeigte mehreren Reisenden den Mittelfinger. Gegen den 39-Jährigen wurden Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. #Extremismus #Terrorismus #Beleidigung
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