Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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