Bei einer Prüfung eines im Raum Freiburg ansässigen Transportunternehmens stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach fest, dass dort 40 ausländische Fahrer ohne Erlaubnis als Leiharbeiter beschäftigt wurden. Die Männer waren vertraglich bei zwei verbundenen litauischen Fuhrunternehmen angestellt, arbeiteten jedoch vollständig in den Betrieb des deutschen Entleihers integriert und handelten ausschließlich nach seinen Weisungen. Der deutsche Unternehmer überwies für jeden Fahrer einen bestimmten Betrag an die litauischen Firmen, woraus deren Löhne und die in Litauen fälligen Sozialabgaben gezahlt wurden. Die Geschäftsführerin der litauischen Unternehmen wusste, dass für diese Form der Arbeitnehmerüberlassung eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich gewesen wäre, und tarnte die Geschäftsbeziehung durch angebliche Werkverträge. Das Hauptzollamt Lörrach verhängte gegen die litauische Geschäftsführerin ein Bußgeld von 20.000 Euro und gegen den deutschen Unternehmer ein Bußgeld von 15.000 Euro. Beide Bescheide sind inzwischen rechtskräftig. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Bei einer Prüfung eines im Raum Freiburg ansässigen Transportunternehmens stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach fest, dass dort 40 ausländische Fahrer ohne Erlaubnis als Leiharbeiter beschäftigt wurden. Die Männer waren vertraglich bei zwei verbundenen litauischen Fuhrunternehmen angestellt, arbeiteten jedoch vollständig in den Betrieb des deutschen Entleihers integriert und handelten ausschließlich nach seinen Weisungen. Der deutsche Unternehmer überwies für jeden Fahrer einen bestimmten Betrag an die litauischen Firmen, woraus deren Löhne und die in Litauen fälligen Sozialabgaben gezahlt wurden. Die Geschäftsführerin der litauischen Unternehmen wusste, dass für diese Form der Arbeitnehmerüberlassung eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich gewesen wäre, und tarnte die Geschäftsbeziehung durch angebliche Werkverträge. Das Hauptzollamt Lörrach verhängte gegen die litauische Geschäftsführerin ein Bußgeld von 20.000 Euro und gegen den deutschen Unternehmer ein Bußgeld von 15.000 Euro. Beide Bescheide sind inzwischen rechtskräftig. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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