• Alkoholfahrt ohne Helm: Ein Jahr Haft
    Am Abend des 20.08.2025 stieg ein 36-jähriger Mann in Wien-Penzing ohne Helm auf das Motorrad seines 39-jährigen Freundes, der ihn zur nächsten U-Bahnstation bringen sollte. Der 39-jährige Serbe war mit zwei Promille stark alkoholisiert, besaß keinen Führerschein und das Motorrad hatte keine Straßenzulassung. In einer Kurve rutschte das Fahrzeug weg, der 36-Jährige wurde auf die Straße geschleudert und prallte mit dem Kopf auf den Asphalt. Er erlitt Brüche des Schädeldachs und der Schädelbasis, eine Hirnprellung, einen Bruch der Halswirbelsäule und ist seitdem bettlägerig, sprachunfähig und auf der höchsten Pflegestufe. Auch der Lenker selbst wurde verletzt. Das Wiener Landesgericht verurteilte den Serben zu einem Jahr unbedingter Haft und zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld; weitere Forderungen sollen zivilrechtlich geklärt werden. #Verkehrsdelikt
    Am Abend des 20.08.2025 stieg ein 36-jähriger Mann in Wien-Penzing ohne Helm auf das Motorrad seines 39-jährigen Freundes, der ihn zur nächsten U-Bahnstation bringen sollte. Der 39-jährige Serbe war mit zwei Promille stark alkoholisiert, besaß keinen Führerschein und das Motorrad hatte keine Straßenzulassung. In einer Kurve rutschte das Fahrzeug weg, der 36-Jährige wurde auf die Straße geschleudert und prallte mit dem Kopf auf den Asphalt. Er erlitt Brüche des Schädeldachs und der Schädelbasis, eine Hirnprellung, einen Bruch der Halswirbelsäule und ist seitdem bettlägerig, sprachunfähig und auf der höchsten Pflegestufe. Auch der Lenker selbst wurde verletzt. Das Wiener Landesgericht verurteilte den Serben zu einem Jahr unbedingter Haft und zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld; weitere Forderungen sollen zivilrechtlich geklärt werden. #Verkehrsdelikt
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  • Handy geraubt: Polizei fahndet nach 47-Jährigen
    Am 06.08.2026 eskalierte in den frühen Mittagsstunden im Raum Illertissen ein seit längerem schwelender Konflikt zwischen einem 23-jährigen Geschädigten und einem 47-jährigen Beschuldigten, beide deutsche Staatsangehörige. Aufgrund eines Zivilrechtsstreits suchte der Beschuldigte den Geschädigten zusammen mit zwei weiteren Personen auf. Als der 23-Jährige sein Mobiltelefon, das nach Ansicht des Beschuldigten belastende Dokumente enthält, nicht herausgeben wollte, kam es zu körperlichen Übergriffen, durch die der 47-Jährige das Smartphone an sich nahm. Anschließend entfernte er sich mit seinen zwei Begleitern und warf das Telefon kurze Zeit später aus dem fahrenden Auto, wodurch es zerstört wurde und automatisch ein Notruf ausgelöst wurde. Die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot nach den Tätern, konnte sie jedoch nicht aufgreifen. Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung eingeleitet. Der 23-Jährige wurde leicht verletzt, eine ärztliche Behandlung war nicht erforderlich. #Koerperverletzung #Sachbeschaedigung
    Am 06.08.2026 eskalierte in den frühen Mittagsstunden im Raum Illertissen ein seit längerem schwelender Konflikt zwischen einem 23-jährigen Geschädigten und einem 47-jährigen Beschuldigten, beide deutsche Staatsangehörige. Aufgrund eines Zivilrechtsstreits suchte der Beschuldigte den Geschädigten zusammen mit zwei weiteren Personen auf. Als der 23-Jährige sein Mobiltelefon, das nach Ansicht des Beschuldigten belastende Dokumente enthält, nicht herausgeben wollte, kam es zu körperlichen Übergriffen, durch die der 47-Jährige das Smartphone an sich nahm. Anschließend entfernte er sich mit seinen zwei Begleitern und warf das Telefon kurze Zeit später aus dem fahrenden Auto, wodurch es zerstört wurde und automatisch ein Notruf ausgelöst wurde. Die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot nach den Tätern, konnte sie jedoch nicht aufgreifen. Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung eingeleitet. Der 23-Jährige wurde leicht verletzt, eine ärztliche Behandlung war nicht erforderlich. #Koerperverletzung #Sachbeschaedigung
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  • Anklage wegen gewerbsmäßiger Untreue erhoben
    Zwischen 01.2020 und 02.2023 soll eine 55-jährige Frau aus Berlin-Pankow als kassenführendes Vorstandsmitglied eines Bezirksverbands für Kleingartenanlagen in insgesamt 548 Fällen Gelder des Verbands auf private Konten transferiert haben; ihre 25-jährige Tochter und ihr 51-jähriger Ehemann sollen in 163 Fällen beziehungsweise in einem Fall Beihilfe geleistet haben, indem sie ihre Konten zur Verfügung stellten. Die Transaktionen wurden als Gehälter oder Sonderzahlungen deklariert, um sie zu verschleiern. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 972.227 Euro. Die Tochter war zunächst Auszubildende im Verband und später nur noch zum Schein angestellt, der Ehemann dort regulär beschäftigt. Ausgangspunkt des Verfahrens war unter anderem ein zivilrechtliches Mahnverfahren eines Straßen- und Grünflächenamts wegen Zahlungsrückständen im Jahr 2022; im 09.2023 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über den Bezirksverband, das nach abgenommenem Insolvenzplan inzwischen aufgehoben ist. Die Staatsanwaltschaft strebt die Ersatzeinziehung der unberechtigt erlangten Gelder und die anschließende Rückzahlung an den Verband an. Die Angeschuldigten schweigen zu den Vorwürfen, das Landgericht Berlin I – Jugendkammer – entscheidet über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens; es gilt die Unschuldsvermutung.
    Zwischen 01.2020 und 02.2023 soll eine 55-jährige Frau aus Berlin-Pankow als kassenführendes Vorstandsmitglied eines Bezirksverbands für Kleingartenanlagen in insgesamt 548 Fällen Gelder des Verbands auf private Konten transferiert haben; ihre 25-jährige Tochter und ihr 51-jähriger Ehemann sollen in 163 Fällen beziehungsweise in einem Fall Beihilfe geleistet haben, indem sie ihre Konten zur Verfügung stellten. Die Transaktionen wurden als Gehälter oder Sonderzahlungen deklariert, um sie zu verschleiern. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 972.227 Euro. Die Tochter war zunächst Auszubildende im Verband und später nur noch zum Schein angestellt, der Ehemann dort regulär beschäftigt. Ausgangspunkt des Verfahrens war unter anderem ein zivilrechtliches Mahnverfahren eines Straßen- und Grünflächenamts wegen Zahlungsrückständen im Jahr 2022; im 09.2023 eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das Insolvenzverfahren über den Bezirksverband, das nach abgenommenem Insolvenzplan inzwischen aufgehoben ist. Die Staatsanwaltschaft strebt die Ersatzeinziehung der unberechtigt erlangten Gelder und die anschließende Rückzahlung an den Verband an. Die Angeschuldigten schweigen zu den Vorwürfen, das Landgericht Berlin I – Jugendkammer – entscheidet über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens; es gilt die Unschuldsvermutung.
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  • Maskierter Mann verfolgte Prinz Andrew
    Am 06.05.2026 wurde Prinz Andrew (66) in der Nähe seines Wohnsitzes Marsh Farm auf dem Sandringham-Anwesen von einem mit einer Sturmhaube maskierten Mann verfolgt, der hinter seinem Fahrzeug herrannte, nachdem er erkannt hatte, wer Andrew war. Andrew hatte das abgestellte Auto zunächst für ein Fahrzeug von Pressefotografen gehalten; verletzt wurde er nicht, ein nicht angeleinter Hund lief wenig später auf den Mann zu. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um Alex Jenkinson, dem vorgeworfen wird, dem Ex-Prinzen Angst vor rechtswidriger Gewalt gemacht zu haben. Am 06.08.2026 verlas Richter Tan Ikram am Westminster Magistrates' Court Auszüge aus Andrews Aussage und verlängerte die vorläufige Stalking Protection Order; die Polizei von Suffolk beantragt zudem eine dauerhafte zivilrechtliche Schutzanordnung auf Grundlage der Aussage und der Handy-Auswertung. Jenkinson bestreitet den Vorwurf des bedrohlichen, beleidigenden oder beschimpfenden Verhaltens, räumte aber ein, am 06.05.2026 in Polizeigewahrsam keine Blutprobe abgegeben zu haben. Zur Verhandlung erschien er nicht, weil ihm wegen seines mitgebrachten Hundes Indie der Zutritt verweigert wurde; seine Anwältin gab an, ihr wohnungsloser Mandant leide an ADHS und benötige das Tier. Jenkinson war nach dem Vorfall rund einen Monat lang auf Grundlage des britischen Mental Health Act untergebracht worden. Die Vorverhandlung ist für den 22.01. am Loughborough Magistrates' Court angesetzt, die abschließende Anhörung für den 16.02. in Westminster; im Dezember soll Andrew als Zeuge aussagen.
    Am 06.05.2026 wurde Prinz Andrew (66) in der Nähe seines Wohnsitzes Marsh Farm auf dem Sandringham-Anwesen von einem mit einer Sturmhaube maskierten Mann verfolgt, der hinter seinem Fahrzeug herrannte, nachdem er erkannt hatte, wer Andrew war. Andrew hatte das abgestellte Auto zunächst für ein Fahrzeug von Pressefotografen gehalten; verletzt wurde er nicht, ein nicht angeleinter Hund lief wenig später auf den Mann zu. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um Alex Jenkinson, dem vorgeworfen wird, dem Ex-Prinzen Angst vor rechtswidriger Gewalt gemacht zu haben. Am 06.08.2026 verlas Richter Tan Ikram am Westminster Magistrates' Court Auszüge aus Andrews Aussage und verlängerte die vorläufige Stalking Protection Order; die Polizei von Suffolk beantragt zudem eine dauerhafte zivilrechtliche Schutzanordnung auf Grundlage der Aussage und der Handy-Auswertung. Jenkinson bestreitet den Vorwurf des bedrohlichen, beleidigenden oder beschimpfenden Verhaltens, räumte aber ein, am 06.05.2026 in Polizeigewahrsam keine Blutprobe abgegeben zu haben. Zur Verhandlung erschien er nicht, weil ihm wegen seines mitgebrachten Hundes Indie der Zutritt verweigert wurde; seine Anwältin gab an, ihr wohnungsloser Mandant leide an ADHS und benötige das Tier. Jenkinson war nach dem Vorfall rund einen Monat lang auf Grundlage des britischen Mental Health Act untergebracht worden. Die Vorverhandlung ist für den 22.01. am Loughborough Magistrates' Court angesetzt, die abschließende Anhörung für den 16.02. in Westminster; im Dezember soll Andrew als Zeuge aussagen.
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  • Gefälschte Luxusuhren entdeckt
    Am 24.07.2026 entdeckte der Zoll in Konstanz in einem Postpaket aus China zehn gefälschte Luxusuhren namhafter Hersteller. Der Empfänger, ein junger Schweizer aus dem Kanton Zürich, hatte die Plagiate bestellt. Der Originalwert der Uhren wird auf über 160.000 Euro geschätzt. Die Uhren wurden sichergestellt und die Markeninhaber benachrichtigt. Dem Empfänger drohen zivilrechtliche Verfahren durch die Herstellerfirmen. Die Plagiate werden in der Regel im Auftrag der Markeninhaber vernichtet.
    Am 24.07.2026 entdeckte der Zoll in Konstanz in einem Postpaket aus China zehn gefälschte Luxusuhren namhafter Hersteller. Der Empfänger, ein junger Schweizer aus dem Kanton Zürich, hatte die Plagiate bestellt. Der Originalwert der Uhren wird auf über 160.000 Euro geschätzt. Die Uhren wurden sichergestellt und die Markeninhaber benachrichtigt. Dem Empfänger drohen zivilrechtliche Verfahren durch die Herstellerfirmen. Die Plagiate werden in der Regel im Auftrag der Markeninhaber vernichtet.
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  • 32-Jähriger sprengt Schilder mit Böllern
    Am 18.12.2015 gegen 05:00 Uhr sprengte ein 32-jähriger Mann in Hamburg-Barmbek mit in Deutschland nicht zugelassenen Böllern Baustellen-Schilderständer in die Luft. Durch herumfliegende Teile im Umkreis von rund 70 Metern wurden fünf Autos beschädigt. Nach der Detonation floh der Täter mit einer leichten Verletzung am Unterschenkel. Durch Zeugenaussagen trafen Polizeibeamte den 32-Jährigen in der Wohnung eines Bekannten an. Dort gestand er die Tat. Die Polizisten entdeckten weitere Feuerwerkskörper. Gegen den 32-Jährigen und seinen 26-jährigen Bekannten wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Der 32-Jährige muss zudem mit zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten rechnen. #Sachbeschaedigung
    Am 18.12.2015 gegen 05:00 Uhr sprengte ein 32-jähriger Mann in Hamburg-Barmbek mit in Deutschland nicht zugelassenen Böllern Baustellen-Schilderständer in die Luft. Durch herumfliegende Teile im Umkreis von rund 70 Metern wurden fünf Autos beschädigt. Nach der Detonation floh der Täter mit einer leichten Verletzung am Unterschenkel. Durch Zeugenaussagen trafen Polizeibeamte den 32-Jährigen in der Wohnung eines Bekannten an. Dort gestand er die Tat. Die Polizisten entdeckten weitere Feuerwerkskörper. Gegen den 32-Jährigen und seinen 26-jährigen Bekannten wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt. Der 32-Jährige muss zudem mit zivilrechtlichen Forderungen der Geschädigten rechnen. #Sachbeschaedigung
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  • Frau täuscht Entführung vor
    Am 23.04.2009 gegen Mittag täuschte eine 35-jährige Niederländerin ihre eigene Entführung vor, um Liebeskummer zu verarbeiten. Sie schickte ihrer Familie eine SMS, sie sei von zwei Männern aus Osteuropa entführt worden. Die Polizei in den Niederlanden, Niedersachsen, Hessen und Bayern leitete eine großangelegte Suche ein, inklusive Hubschraubereinsatz. Das Fahrzeug der Frau wurde schließlich auf der A3 bei Heidingsfeld in einem Stau entdeckt. Spezialkräfte näherten sich vorsichtig, fanden jedoch nur die Frau allein im Auto. Zunächst bestritt sie die Tat, gestand aber am späten Abend. Ihr droht ein Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat sowie zivilrechtliche Forderungen für die Kosten des Einsatzes. #Entführung
    Am 23.04.2009 gegen Mittag täuschte eine 35-jährige Niederländerin ihre eigene Entführung vor, um Liebeskummer zu verarbeiten. Sie schickte ihrer Familie eine SMS, sie sei von zwei Männern aus Osteuropa entführt worden. Die Polizei in den Niederlanden, Niedersachsen, Hessen und Bayern leitete eine großangelegte Suche ein, inklusive Hubschraubereinsatz. Das Fahrzeug der Frau wurde schließlich auf der A3 bei Heidingsfeld in einem Stau entdeckt. Spezialkräfte näherten sich vorsichtig, fanden jedoch nur die Frau allein im Auto. Zunächst bestritt sie die Tat, gestand aber am späten Abend. Ihr droht ein Strafverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat sowie zivilrechtliche Forderungen für die Kosten des Einsatzes. #Entführung
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