Zoll prüft Gastronomie – Viele Verstöße
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezuges von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Die Prüfungen umfassten Personenbefragungen und die Prüfung von Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung). Am Hauptzollamt Heilbronn waren 36 Beschäftigte im Einsatz, unterstützt von zwei Kassenprüfern des Finanzamts Öhringen und einem Beamten der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landratsamts Main-Tauber-Kreis. 23 Prüfobjekte (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Bars, Imbisse, Kneipen, Schnellrestaurants) in den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg sowie im Main-Tauber-Kreis wurden kontrolliert. Bei 87 Personenbefragungen und 16 begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen wurden folgende Unregelmäßigkeiten festgestellt: sechs Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße; 13 Fälle mit Anhaltspunkten für illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte; zwei Fälle mit Anhaltspunkten auf Urkundenfälschungen; zwei Fälle mit Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; ein Fall mit Anzeichen für Leistungsbetrug; sieben Fälle mit Anhaltspunkten für Aufzeichnungspflichtverletzungen; zwei Fälle mit Verstößen gegen die Ausweismitführungspflicht (jeweils Verwarnungsgeld erhoben); zwölf Fälle mit Anhaltspunkten für Melde- bzw. Sofortmeldeverstöße. Zusätzlich wurden in zwei Fällen Sicherheitsleistungen in Höhe von je 2.500 Euro wegen illegalen Aufenthalts erhoben. Es wurden zehn Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten und weiterer Geschäftsunterlagen schließen sich an. Die Prüfungen dienen neben der Aufdeckung von Verstößen auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhungen. Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde. #Betrug #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Aufdeckung unrechtmäßigen Bezuges von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Die Prüfungen umfassten Personenbefragungen und die Prüfung von Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung). Am Hauptzollamt Heilbronn waren 36 Beschäftigte im Einsatz, unterstützt von zwei Kassenprüfern des Finanzamts Öhringen und einem Beamten der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landratsamts Main-Tauber-Kreis. 23 Prüfobjekte (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Bars, Imbisse, Kneipen, Schnellrestaurants) in den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg sowie im Main-Tauber-Kreis wurden kontrolliert. Bei 87 Personenbefragungen und 16 begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen wurden folgende Unregelmäßigkeiten festgestellt: sechs Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße; 13 Fälle mit Anhaltspunkten für illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte; zwei Fälle mit Anhaltspunkten auf Urkundenfälschungen; zwei Fälle mit Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; ein Fall mit Anzeichen für Leistungsbetrug; sieben Fälle mit Anhaltspunkten für Aufzeichnungspflichtverletzungen; zwei Fälle mit Verstößen gegen die Ausweismitführungspflicht (jeweils Verwarnungsgeld erhoben); zwölf Fälle mit Anhaltspunkten für Melde- bzw. Sofortmeldeverstöße. Zusätzlich wurden in zwei Fällen Sicherheitsleistungen in Höhe von je 2.500 Euro wegen illegalen Aufenthalts erhoben. Es wurden zehn Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten und weiterer Geschäftsunterlagen schließen sich an. Die Prüfungen dienen neben der Aufdeckung von Verstößen auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhungen. Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2025 12,82 Euro pro Stunde. #Betrug #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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