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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 11.06.2026 gegen 14:00 Uhr stellten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn bei der Überprüfung eines ausländischen Kleintransporters an der Anschlussstelle Untereisesheim auf der Autobahn 6 einen Stockdegen sicher. Der 27-jährige Fahrer und die sechs Mitreisenden verneinten die Frage nach anmeldepflichtigen Waren oder verbotenen Gegenständen. In einem Fach unter der Fahrzeugrückbank entdeckte ein Zöllner einen Gehstock, an dessen Totenkopf-Griffstück sich eine im verschlossenen Zustand verborgene Klinge befindet. Der Schaft des Spazierstocks dient als Scheide für die Hieb- und Stichwaffe mit einer Klingenlänge von 50 Zentimetern. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Einfuhr und beabsichtigten Durchfuhr des verbotenen Gegenstands eingeleitet. Die Ermittlungen dauern.Am 11.06.2026 gegen 14:00 Uhr stellten Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn bei der Überprüfung eines ausländischen Kleintransporters an der Anschlussstelle Untereisesheim auf der Autobahn 6 einen Stockdegen sicher. Der 27-jährige Fahrer und die sechs Mitreisenden verneinten die Frage nach anmeldepflichtigen Waren oder verbotenen Gegenständen. In einem Fach unter der Fahrzeugrückbank entdeckte ein Zöllner einen Gehstock, an dessen Totenkopf-Griffstück sich eine im verschlossenen Zustand verborgene Klinge befindet. Der Schaft des Spazierstocks dient als Scheide für die Hieb- und Stichwaffe mit einer Klingenlänge von 50 Zentimetern. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Einfuhr und beabsichtigten Durchfuhr des verbotenen Gegenstands eingeleitet. Die Ermittlungen dauern.0 Geteilt
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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 28.05.2026 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei einer Baustellenprüfung im Landkreis Heilbronn elf illegale Beschäftigungsverhältnisse auf. Die elf Personen aus einem Nicht-EU-Staat hielten sich mit Aufnahme ihrer Tätigkeit illegal in Deutschland auf, da ihre Aufenthaltstitel anderer EU-Staaten nicht zur Arbeitsausübung in Deutschland berechtigen. Die weitere Arbeit wurde untersagt. Zwei weitere Männer aus einem Nicht-EU-Staat besaßen keine erforderliche Arbeitsgenehmigung. In Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn wurde eine Sicherheitsleistung von rund 9.000 Euro für die zu erwartende Strafe sowie über 15.000 Euro im Ordnungswidrigkeitenverfahren festgesetzt. Die Ermittlungen dauern.Am 28.05.2026 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei einer Baustellenprüfung im Landkreis Heilbronn elf illegale Beschäftigungsverhältnisse auf. Die elf Personen aus einem Nicht-EU-Staat hielten sich mit Aufnahme ihrer Tätigkeit illegal in Deutschland auf, da ihre Aufenthaltstitel anderer EU-Staaten nicht zur Arbeitsausübung in Deutschland berechtigen. Die weitere Arbeit wurde untersagt. Zwei weitere Männer aus einem Nicht-EU-Staat besaßen keine erforderliche Arbeitsgenehmigung. In Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn wurde eine Sicherheitsleistung von rund 9.000 Euro für die zu erwartende Strafe sowie über 15.000 Euro im Ordnungswidrigkeitenverfahren festgesetzt. Die Ermittlungen dauern.0 Geteilt
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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 05.05.2026 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bei einer spontanen Prüfaktion mehrere Schwarzarbeitsverstöße auf. Vier Männer waren mit dem Abbau eines Fahrgeschäfts eines Schaustellerbetriebs beschäftigt. Bei der Kontrolle legten sie gefälschte Ausweise vor: zwei tschechische, einer bulgarischer und einer slowakischer Herkunft. Eine Dokumentenprüfung ergab, dass alle Ausweise Totalfälschungen waren. Die Männer gaben zu, georgische Staatsangehörige zu sein. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung eingeleitet. Die vom Amtsgericht Heilbronn erlassenen Haftbefehle wurden am 06.05.2026 vollstreckt, die Beschuldigten in vier verschiedene Haftanstalten verbracht. Die Ermittlungen dauern.Am 05.05.2026 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bei einer spontanen Prüfaktion mehrere Schwarzarbeitsverstöße auf. Vier Männer waren mit dem Abbau eines Fahrgeschäfts eines Schaustellerbetriebs beschäftigt. Bei der Kontrolle legten sie gefälschte Ausweise vor: zwei tschechische, einer bulgarischer und einer slowakischer Herkunft. Eine Dokumentenprüfung ergab, dass alle Ausweise Totalfälschungen waren. Die Männer gaben zu, georgische Staatsangehörige zu sein. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung eingeleitet. Die vom Amtsgericht Heilbronn erlassenen Haftbefehle wurden am 06.05.2026 vollstreckt, die Beschuldigten in vier verschiedene Haftanstalten verbracht. Die Ermittlungen dauern.0 Geteilt
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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenIm März 2026 verurteilte das Amtsgericht Tauberbischofsheim einen 41-jährigen Mann aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Tauberbischofsheim bestätigten, dass der Mann als Selbstständiger seine Einnahmen aus Dienstleistungen für einen Auftraggeber pflichtwidrig nicht angezeigt hatte. Dadurch bezog er über einen zwölfmonatigen Zeitraum zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 5.500 Euro, auf das er keinen rechtlichen Anspruch hatte. Neben der Bewährungsstrafe ist der Mann zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Leistungen an das Jobcenter verpflichtet. Der Anfangsverdacht stammte aus einem anderen Ermittlungsverfahren. #BetrugIm März 2026 verurteilte das Amtsgericht Tauberbischofsheim einen 41-jährigen Mann aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Tauberbischofsheim bestätigten, dass der Mann als Selbstständiger seine Einnahmen aus Dienstleistungen für einen Auftraggeber pflichtwidrig nicht angezeigt hatte. Dadurch bezog er über einen zwölfmonatigen Zeitraum zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 5.500 Euro, auf das er keinen rechtlichen Anspruch hatte. Neben der Bewährungsstrafe ist der Mann zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Leistungen an das Jobcenter verpflichtet. Der Anfangsverdacht stammte aus einem anderen Ermittlungsverfahren. #Betrug0 Geteilt
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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 05.03.2026 fanden in Heilbronn, am 24.03.2026 in Ludwigsburg und am 25.03.2026 in Crailsheim sowie in Schwäbisch Hall ganztägige Prüfaktionen in 20 Betrieben statt, die körpernahe Dienstleistungen anbieten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und Kassenprüferinnen und Kassenprüfer der zuständigen Finanzämter führten die Überprüfungen durch. Es wurden 17 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern. Es wurden sechs Strafverfahren wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalts eines türkischen und mehrerer vietnamesischer Staatsangehöriger eingeleitet, sowie elf Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Arbeitsgenehmigungsverstößen und Zuwiderhandlungen gegen Stundenaufzeichnungspflichten.Am 05.03.2026 fanden in Heilbronn, am 24.03.2026 in Ludwigsburg und am 25.03.2026 in Crailsheim sowie in Schwäbisch Hall ganztägige Prüfaktionen in 20 Betrieben statt, die körpernahe Dienstleistungen anbieten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und Kassenprüferinnen und Kassenprüfer der zuständigen Finanzämter führten die Überprüfungen durch. Es wurden 17 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern. Es wurden sechs Strafverfahren wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalts eines türkischen und mehrerer vietnamesischer Staatsangehöriger eingeleitet, sowie elf Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Arbeitsgenehmigungsverstößen und Zuwiderhandlungen gegen Stundenaufzeichnungspflichten.0 Geteilt
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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 05.03.2026 fanden in Heilbronn, am 24.03.2026 in Ludwigsburg und am 25.03.2026 in Crailsheim sowie in Schwäbisch Hall ganztägige Prüfaktionen in 20 Betrieben statt, die körpernahe Dienstleistungen anbieten. Es wurden sechs Strafverfahren wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalts eines türkischen und mehrerer vietnamesischer Staatsangehöriger eingeleitet, sowie elf Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Arbeitsgenehmigungsverstößen und Zuwiderhandlungen gegen Stundenaufzeichnungspflichten.Am 05.03.2026 fanden in Heilbronn, am 24.03.2026 in Ludwigsburg und am 25.03.2026 in Crailsheim sowie in Schwäbisch Hall ganztägige Prüfaktionen in 20 Betrieben statt, die körpernahe Dienstleistungen anbieten. Es wurden sechs Strafverfahren wegen des Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegalen Aufenthalts eines türkischen und mehrerer vietnamesischer Staatsangehöriger eingeleitet, sowie elf Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Arbeitsgenehmigungsverstößen und Zuwiderhandlungen gegen Stundenaufzeichnungspflichten.0 Geteilt
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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 17.03.2026 gab das Hauptzollamt Heilbronn bekannt, dass das Amtsgericht Marbach am Neckar eine 47-jährige Frau aus dem Landkreis Ludwigsburg und ihren 51-jährigen Angehörigen, die mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wegen Betrugs verurteilt hat. Sie hatten zu Unrecht Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld bezogen. Im Januar 2026 wurden die Frau und ihr Angehöriger wegen Betruges zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen zu je 30,00 Euro (Gesamtgeldstrafe in Höhe von jeweils 3.600,00 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den bestehenden Anfangsverdacht. Das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hatte eine selbstständige Beschäftigung aufgenommen, die erst im Rahmen eines Antrags auf Weiterbewilligung bekannt wurde. Dadurch bezog die Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld in Höhe von fast 7.000,00 Euro ohne rechtlichen Grund.Am 17.03.2026 gab das Hauptzollamt Heilbronn bekannt, dass das Amtsgericht Marbach am Neckar eine 47-jährige Frau aus dem Landkreis Ludwigsburg und ihren 51-jährigen Angehörigen, die mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wegen Betrugs verurteilt hat. Sie hatten zu Unrecht Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld bezogen. Im Januar 2026 wurden die Frau und ihr Angehöriger wegen Betruges zu einer Geldstrafe von jeweils 120 Tagessätzen zu je 30,00 Euro (Gesamtgeldstrafe in Höhe von jeweils 3.600,00 Euro) verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den bestehenden Anfangsverdacht. Das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hatte eine selbstständige Beschäftigung aufgenommen, die erst im Rahmen eines Antrags auf Weiterbewilligung bekannt wurde. Dadurch bezog die Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bzw. Bürgergeld in Höhe von fast 7.000,00 Euro ohne rechtlichen Grund.0 Geteilt
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Hauptzollamt HeilbronnMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. 47 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Heilbronn von beiden FKS Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim waren von morgens bis am Spätnachmittag auf 13 Baustellen in der Region im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgten durch 131 Personenbefragungen von insgesamt 43 arbeitgebenden Betrieben sowie vier Einzelselbstständigen und vier Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Bei 62 Personen wurden zusätzlich die Identitätsdokumente anhand im Einsatz befindlicher Dokumentenprüfsysteme auf Echtheit kontrolliert. Die Einsatzorte lagen u.a. in Heilbronn, auf einer Baustelle im westlichen Landkreis Heilbronn sowie bei Bauvorhaben in mehreren Landkreiskommunen Ludwigsburgs und des Main-Tauber-Kreises. Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig in sieben Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, davon in vier Vorgängen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit, in fünf Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale Ausländerbeschäftigung, in einem Prüffall Anhaltspunkte auf einen Mindestlohnverstoß und in 14 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Beanstandungen wie Sofortmeldepflichtverstöße, Ausweismitführungspflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. 47 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Heilbronn von beiden FKS Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim waren von morgens bis am Spätnachmittag auf 13 Baustellen in der Region im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgten durch 131 Personenbefragungen von insgesamt 43 arbeitgebenden Betrieben sowie vier Einzelselbstständigen und vier Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Bei 62 Personen wurden zusätzlich die Identitätsdokumente anhand im Einsatz befindlicher Dokumentenprüfsysteme auf Echtheit kontrolliert. Die Einsatzorte lagen u.a. in Heilbronn, auf einer Baustelle im westlichen Landkreis Heilbronn sowie bei Bauvorhaben in mehreren Landkreiskommunen Ludwigsburgs und des Main-Tauber-Kreises. Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig in sieben Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, davon in vier Vorgängen Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit, in fünf Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale Ausländerbeschäftigung, in einem Prüffall Anhaltspunkte auf einen Mindestlohnverstoß und in 14 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Beanstandungen wie Sofortmeldepflichtverstöße, Ausweismitführungspflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.0 Geteilt
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