Finanzkontrolle deckt Schaden auf
Am 01.01.2025 begannen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg mit insgesamt 547 Arbeitgeberprüfungen sowie 5.282 Personenüberprüfungen. Die Kontrollen erfolgten verdachtsunabhängig, auf Grundlage von Hinweisen oder anhand eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in den Branchen, die verstärkt von Schwarzarbeit betroffen sind. Die umfassenden Kontrollmaßnahmen führten zur Eröffnung von knapp 2.900 Strafverfahren. Auf Grundlage der weiteren Ermittlungen durch die Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konnten die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 676.020 EUR und 26 Freiheitsstrafen verhängen. Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden durch die konsequenten Kontrollen über 1.600 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter 140 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die festgesetzten Bußgelder beliefen sich auf 837.650 EUR. Insgesamt deckten die zahlreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg einen Schaden in einer Gesamthöhe von knapp 15,4 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" zusammen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 01.01.2025 begannen die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg mit insgesamt 547 Arbeitgeberprüfungen sowie 5.282 Personenüberprüfungen. Die Kontrollen erfolgten verdachtsunabhängig, auf Grundlage von Hinweisen oder anhand eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in den Branchen, die verstärkt von Schwarzarbeit betroffen sind. Die umfassenden Kontrollmaßnahmen führten zur Eröffnung von knapp 2.900 Strafverfahren. Auf Grundlage der weiteren Ermittlungen durch die Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konnten die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 676.020 EUR und 26 Freiheitsstrafen verhängen. Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten wurden durch die konsequenten Kontrollen über 1.600 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, darunter 140 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die festgesetzten Bußgelder beliefen sich auf 837.650 EUR. Insgesamt deckten die zahlreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg einen Schaden in einer Gesamthöhe von knapp 15,4 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" zusammen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Werbung

Jetzt-Elektro-Wochen:

attraktives E-Auto Leasing - Entdecke die elektrifizierte Opel Modellpalette - z.B. den Corsa Electric ab 159 €/Monat - zzgl. 5.500 € Sonderzahlung

Das könnte Sie auch interessieren
Illegale Aufenthalte bei Ausreisekontrollen aufgedeckt
Am 11.08.2026 stellten Beamte der Grenzpolizei Memmingen bei Ausreisekontrollen von Flügen nach Yerevan (Armenien) und Skopje (Mazedonien) Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Ein 49-jähriger Armenier hielt sich laut Reisedaten 18 Tage in Deutschland auf, obwohl sein Besuchervisum nur für 15 Tage gültig war. Ein 24-jähriger Mazedonier hatte sein visumsfreies Touristenprivileg deutlich überschritten. Gegen beide wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen mussten sie aus Deutschland ausreisen. Für den mazedonischen Staatsbürger wird ein schengenweites Einreiseverbot angeregt. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 11.08.2026 stellten Beamte der Grenzpolizei Memmingen bei Ausreisekontrollen von Flügen nach Yerevan (Armenien) und Skopje (Mazedonien) Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Ein 49-jähriger Armenier hielt sich laut Reisedaten 18 Tage in Deutschland auf, obwohl sein Besuchervisum nur für 15 Tage gültig war. Ein 24-jähriger Mazedonier hatte sein visumsfreies Touristenprivileg deutlich überschritten. Gegen beide wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen mussten sie aus Deutschland ausreisen. Für den mazedonischen Staatsbürger wird ein schengenweites Einreiseverbot angeregt. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Nagelstudio-Kontrolle deckt 40 Aufenthaltsverstöße auf
Am 10.08.2026 gegen 13:00 Uhr kontrollierten rund 100 Einsatzkräfte der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeitsausbeutung von Polizei Berlin und Hauptzollamt Berlin, eines Fachkommissariats der Polizeidirektion 5 (City) sowie einer Einsatzhundertschaft zwei Nagelstudios in einem Gewerbegebiet an der Herzbergstraße in Berlin-Lichtenberg. In den beiden Betrieben trafen die Einsatzkräfte insgesamt rund 138 Personen an, darunter 43 Kundinnen und Kunden sowie 84 Beschäftigte und Auszubildende. Bei mehr als 40 Personen wurden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt, unter ihnen auch zwei Minderjährige, die der zuständigen Erstaufnahme- und Klärungsstelle für unbegleitete Minderjährige übergeben wurden. Insgesamt wurden über 40 Personen erkennungsdienstlich behandelt und 28 von ihnen anschließend dem Landesamt für Einwanderung Berlin überstellt. Im Verlauf der Maßnahmen gab sich keine Person als Opfer von Menschenhandel zu erkennen. Das Bezirksamt Lichtenberg sowie die Steuerfahndung und die Kassenprüfung waren ebenfalls beteiligt. #Zuhaelterei #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 10.08.2026 gegen 13:00 Uhr kontrollierten rund 100 Einsatzkräfte der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeitsausbeutung von Polizei Berlin und Hauptzollamt Berlin, eines Fachkommissariats der Polizeidirektion 5 (City) sowie einer Einsatzhundertschaft zwei Nagelstudios in einem Gewerbegebiet an der Herzbergstraße in Berlin-Lichtenberg. In den beiden Betrieben trafen die Einsatzkräfte insgesamt rund 138 Personen an, darunter 43 Kundinnen und Kunden sowie 84 Beschäftigte und Auszubildende. Bei mehr als 40 Personen wurden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt, unter ihnen auch zwei Minderjährige, die der zuständigen Erstaufnahme- und Klärungsstelle für unbegleitete Minderjährige übergeben wurden. Insgesamt wurden über 40 Personen erkennungsdienstlich behandelt und 28 von ihnen anschließend dem Landesamt für Einwanderung Berlin überstellt. Im Verlauf der Maßnahmen gab sich keine Person als Opfer von Menschenhandel zu erkennen. Das Bezirksamt Lichtenberg sowie die Steuerfahndung und die Kassenprüfung waren ebenfalls beteiligt. #Zuhaelterei #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
43-Jähriger wegen Zwangsarbeit und Ausbeutung verurteilt
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
40 Fahrer ohne Erlaubnis beschäftigt – Bußgeld
Bei einer Prüfung eines im Raum Freiburg ansässigen Transportunternehmens stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach fest, dass dort 40 ausländische Fahrer ohne Erlaubnis als Leiharbeiter beschäftigt wurden. Die Männer waren vertraglich bei zwei verbundenen litauischen Fuhrunternehmen angestellt, arbeiteten jedoch vollständig in den Betrieb des deutschen Entleihers integriert und handelten ausschließlich nach seinen Weisungen. Der deutsche Unternehmer überwies für jeden Fahrer einen bestimmten Betrag an die litauischen Firmen, woraus deren Löhne und die in Litauen fälligen Sozialabgaben gezahlt wurden. Die Geschäftsführerin der litauischen Unternehmen wusste, dass für diese Form der Arbeitnehmerüberlassung eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich gewesen wäre, und tarnte die Geschäftsbeziehung durch angebliche Werkverträge. Das Hauptzollamt Lörrach verhängte gegen die litauische Geschäftsführerin ein Bußgeld von 20.000 Euro und gegen den deutschen Unternehmer ein Bußgeld von 15.000 Euro. Beide Bescheide sind inzwischen rechtskräftig. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Bei einer Prüfung eines im Raum Freiburg ansässigen Transportunternehmens stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach fest, dass dort 40 ausländische Fahrer ohne Erlaubnis als Leiharbeiter beschäftigt wurden. Die Männer waren vertraglich bei zwei verbundenen litauischen Fuhrunternehmen angestellt, arbeiteten jedoch vollständig in den Betrieb des deutschen Entleihers integriert und handelten ausschließlich nach seinen Weisungen. Der deutsche Unternehmer überwies für jeden Fahrer einen bestimmten Betrag an die litauischen Firmen, woraus deren Löhne und die in Litauen fälligen Sozialabgaben gezahlt wurden. Die Geschäftsführerin der litauischen Unternehmen wusste, dass für diese Form der Arbeitnehmerüberlassung eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich gewesen wäre, und tarnte die Geschäftsbeziehung durch angebliche Werkverträge. Das Hauptzollamt Lörrach verhängte gegen die litauische Geschäftsführerin ein Bußgeld von 20.000 Euro und gegen den deutschen Unternehmer ein Bußgeld von 15.000 Euro. Beide Bescheide sind inzwischen rechtskräftig. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Haftstrafen wegen Sozialabgabenbetrugs bestätigt
Zwischen September 2016 und August 2021 betrieb ein Elektroinstallationsunternehmen deutschlandweit Baustellen und setzte dabei über 1.300 Schwarzarbeiter aus Serbien ein. Die drei Angeklagten hatten sich zu einer Bande zusammengeschlossen, um durch die Schwarzarbeit Sozialabgaben vorzuenthalten. Zur Verschleierung wurden die Arbeiter zum Schein bei serbischen Servicegesellschaften angestellt. Der entstandene Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich auf etwa 18,7 Millionen Euro. Das Landgericht Augsburg hatte den Hauptbeschuldigten im Jahr 2024 zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und die beiden Mitangeklagten zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision mit Beschluss vom 28.04.2026, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg ermittelte seit September 2020. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Zwischen September 2016 und August 2021 betrieb ein Elektroinstallationsunternehmen deutschlandweit Baustellen und setzte dabei über 1.300 Schwarzarbeiter aus Serbien ein. Die drei Angeklagten hatten sich zu einer Bande zusammengeschlossen, um durch die Schwarzarbeit Sozialabgaben vorzuenthalten. Zur Verschleierung wurden die Arbeiter zum Schein bei serbischen Servicegesellschaften angestellt. Der entstandene Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich auf etwa 18,7 Millionen Euro. Das Landgericht Augsburg hatte den Hauptbeschuldigten im Jahr 2024 zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und die beiden Mitangeklagten zu drei Jahren und zehn Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision mit Beschluss vom 28.04.2026, wodurch das Urteil rechtskräftig ist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg ermittelte seit September 2020. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Zollkontrollen: 34 Verdachtsfälle, sechs Festnahmen
Im Zeitraum vom 29.07.2026 bis 31.07.2026 führten 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main in den Abendstunden Kontrollen im Frankfurter Stadtgebiet durch. Im Fokus standen das Gastronomie- und Sicherheitsgewerbe, darunter Restaurants, Shisha-Bars und das Sicherheitspersonal einer Großveranstaltung. Insgesamt wurden neun Objekte kontrolliert und 57 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 34 Fällen ergab sich der Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Vier Personen wurden verwarnt, weil sie ihren Ausweis nicht mitführten. Sechs Arbeitnehmer, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten, wurden vorläufig festgenommen; gegen die sechs Männer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. An den Kontrollen waren zeitweise auch die Landespolizei, die Steuerfahndung, die Kassenprüfung des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Darmstadt beteiligt. Es schließen sich Nachermittlungen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Im Zeitraum vom 29.07.2026 bis 31.07.2026 führten 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main in den Abendstunden Kontrollen im Frankfurter Stadtgebiet durch. Im Fokus standen das Gastronomie- und Sicherheitsgewerbe, darunter Restaurants, Shisha-Bars und das Sicherheitspersonal einer Großveranstaltung. Insgesamt wurden neun Objekte kontrolliert und 57 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 34 Fällen ergab sich der Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Vier Personen wurden verwarnt, weil sie ihren Ausweis nicht mitführten. Sechs Arbeitnehmer, die sich illegal im Bundesgebiet aufhielten, wurden vorläufig festgenommen; gegen die sechs Männer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. An den Kontrollen waren zeitweise auch die Landespolizei, die Steuerfahndung, die Kassenprüfung des Finanzamtes Frankfurt am Main sowie die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Darmstadt beteiligt. Es schließen sich Nachermittlungen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com