Gericht verbietet Ennestos Lügen
Am 16.02.2026 wurde bekannt, dass Danni Büchner eine einstweilige Verfügung gegen ihren Ex-Partner Ennesto Monté vor dem Landgericht Hamburg erwirkt hat. Grund dafür waren Behauptungen, die Monté in einem Instagram-Livestream im September 2025 über ihren verstorbenen Ehemann Jens Büchner aufgestellt hatte. Das Gericht untersagte Monté, diese Aussagen zu wiederholen, da sie rufschädigend seien. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die beanstandeten Aussagen beinhalteten unter anderem die Behauptung, Jens Büchner habe Danni im Krankenhaus "verprügelt" und sie nicht an sein Bett gelassen. Da Monté die Verfahrenskosten nicht beglichen hat, wurde die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Am 16.02.2026 wurde bekannt, dass Danni Büchner eine einstweilige Verfügung gegen ihren Ex-Partner Ennesto Monté vor dem Landgericht Hamburg erwirkt hat. Grund dafür waren Behauptungen, die Monté in einem Instagram-Livestream im September 2025 über ihren verstorbenen Ehemann Jens Büchner aufgestellt hatte. Das Gericht untersagte Monté, diese Aussagen zu wiederholen, da sie rufschädigend seien. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die beanstandeten Aussagen beinhalteten unter anderem die Behauptung, Jens Büchner habe Danni im Krankenhaus "verprügelt" und sie nicht an sein Bett gelassen. Da Monté die Verfahrenskosten nicht beglichen hat, wurde die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
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