Am 07.09.2026 gegen 15:00 Uhr erschien ein Jugendlicher in Begleitung seiner Mutter und seines Onkels zu einer Vernehmung bei der Bundespolizeiinspektion Kiel. Der Jugendliche, ein rumänischer Staatsangehöriger, war Geschädigter eines Körperverletzungsdeliktes. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 31-jährige Onkel, ebenfalls rumänischer Staatsangehöriger, per Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte sich nicht der Ladung zum Strafantritt einer zweitägigen Erzwingungshaft gestellt. Die sofortige Zahlung einer Geldstrafe von 55 Euro hätte ihn jedoch von der Haft befreit. Da der 31-Jährige nur 5 Euro mit sich führte, konnte die Mutter des Geschädigten die restlichen 50 Euro beibringen und den Onkel vor einer Verhaftung bewahren. Im Anschluss konnte die Vernehmung des Geschädigten durchgeführt werden. #Koerperverletzung
Am 07.09.2026 gegen 15:00 Uhr erschien ein Jugendlicher in Begleitung seiner Mutter und seines Onkels zu einer Vernehmung bei der Bundespolizeiinspektion Kiel. Der Jugendliche, ein rumänischer Staatsangehöriger, war Geschädigter eines Körperverletzungsdeliktes. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 31-jährige Onkel, ebenfalls rumänischer Staatsangehöriger, per Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte sich nicht der Ladung zum Strafantritt einer zweitägigen Erzwingungshaft gestellt. Die sofortige Zahlung einer Geldstrafe von 55 Euro hätte ihn jedoch von der Haft befreit. Da der 31-Jährige nur 5 Euro mit sich führte, konnte die Mutter des Geschädigten die restlichen 50 Euro beibringen und den Onkel vor einer Verhaftung bewahren. Im Anschluss konnte die Vernehmung des Geschädigten durchgeführt werden. #Koerperverletzung
Chat
Teilen