Sexualstraftäter nach Interpol-Fahndung festgenommen
Am 24.08.2026 teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit, dass ein 32-jähriger verurteilter Sexualstraftäter aus Sachsen in die Republik Moldau ausgeliefert wurde. Der Mann war nach seiner Verurteilung im Sommer 2025 zu einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Menschenhandels mit Kindern und Kinderpornografie in Deutschland untergetaucht. Er wurde mittels internationaler Fahndung über Interpol gesucht. Die Bundespolizei nahm ihn im vergangenen Februar auf einem Parkplatz in Löbau (Landkreis Görlitz) fest. Seitdem befand sich der 32-Jährige in Auslieferungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden erklärte die Auslieferung am 17. Juni für zulässig. Laut moldauischem Urteil zwang der Mann zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-Jährige mit Täuschungen und Drohungen zur Übersendung sexualbezogener Fotos. Eine 14-Jährige brachte er demnach gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen. Diese Taten wären laut Generalstaatsanwaltschaft auch nach deutschem Strafrecht als sexueller Missbrauch von Jugendlichen sowie Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte strafbar. #Sexualdelikt #Zuhaelterei
Am 24.08.2026 teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit, dass ein 32-jähriger verurteilter Sexualstraftäter aus Sachsen in die Republik Moldau ausgeliefert wurde. Der Mann war nach seiner Verurteilung im Sommer 2025 zu einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Menschenhandels mit Kindern und Kinderpornografie in Deutschland untergetaucht. Er wurde mittels internationaler Fahndung über Interpol gesucht. Die Bundespolizei nahm ihn im vergangenen Februar auf einem Parkplatz in Löbau (Landkreis Görlitz) fest. Seitdem befand sich der 32-Jährige in Auslieferungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden erklärte die Auslieferung am 17. Juni für zulässig. Laut moldauischem Urteil zwang der Mann zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-Jährige mit Täuschungen und Drohungen zur Übersendung sexualbezogener Fotos. Eine 14-Jährige brachte er demnach gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen. Diese Taten wären laut Generalstaatsanwaltschaft auch nach deutschem Strafrecht als sexueller Missbrauch von Jugendlichen sowie Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte strafbar. #Sexualdelikt #Zuhaelterei
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Feuerwehrmann gesteht Missbrauch von Teenagern
Am 13.05.2015 legte ein 50-jähriger Feuerwehrmann vor dem Berliner Landgericht ein Geständnis ab. Er gab zu, mehr als zehn Mädchen im Alter von 13 bis 17 Jahren sexuell missbraucht und für einen Escort-Service angeworben zu haben. Die Anklage umfasst Missbrauch von Jugendlichen in über 20 Fällen, Vergewaltigung einer 15-Jährigen und Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung. Der Mann hatte die Mädchen seit Anfang 2013 über soziale Netzwerke kontaktiert. Zu elf der 13 Opfer habe er sexuelle Kontakte aufgenommen. Er bot den Jugendlichen Geld für Sex und versuchte, sie für Freier zu vermitteln. Eine 13-Jährige hatte sich ihrer Mutter anvertraut, was zur Aufdeckung der Taten führte. Der Angeklagte begründete sein Handeln mit Einsamkeit nach der Trennung von seiner Frau. #Sexualdelikt #Zuhaelterei
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61-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt
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Ehefrau für Sex verkauft - 10 Jahre Haft drohen
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