Zwei Männer fälschen Rezept für Betäubungsmittel
Am 11.08.2026 gerieten zwei Männer am Stiftsplatz in Kaiserslautern in eine Polizeikontrolle. Bei der Kontrolle stellten die Beamten verschreibungspflichtige Medikamente sicher, darunter Valium und eine weiße Substanz, die laut Testergebnis ein Opiat ist. Die beiden Männer gaben an, die Betäubungsmittel nachweislich nehmen zu müssen. Einer der Männer versuchte kurz darauf, mit einem vermeintlichen Rezept das sichergestellte Valium abzuholen. Das Dokument entpuppte sich jedoch als Fälschung: Der Mann und sein mutmaßlicher Komplize hatten handschriftliche Änderungen an dem Rezept vorgenommen. Gegen beide wird nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. #Urkundenfaelschung
Am 11.08.2026 gerieten zwei Männer am Stiftsplatz in Kaiserslautern in eine Polizeikontrolle. Bei der Kontrolle stellten die Beamten verschreibungspflichtige Medikamente sicher, darunter Valium und eine weiße Substanz, die laut Testergebnis ein Opiat ist. Die beiden Männer gaben an, die Betäubungsmittel nachweislich nehmen zu müssen. Einer der Männer versuchte kurz darauf, mit einem vermeintlichen Rezept das sichergestellte Valium abzuholen. Das Dokument entpuppte sich jedoch als Fälschung: Der Mann und sein mutmaßlicher Komplize hatten handschriftliche Änderungen an dem Rezept vorgenommen. Gegen beide wird nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. #Urkundenfaelschung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Werbung

Jetzt-Elektro-Wochen:

attraktives E-Auto Leasing - Entdecke die elektrifizierte Opel Modellpalette - z.B. den Corsa Electric ab 159 €/Monat - zzgl. 5.500 € Sonderzahlung

Das könnte Sie auch interessieren
Paketzusteller ohne Führerschein erwischt
Am 13.08.2026 gegen 17:15 Uhr befuhr ein 60-jähriger Bielefelder mit einem VW-Transporter die Straße Am Bach in Richtung Niederwall. Beim Linksabbiegen in die Straße Gehrenberg übersah er einen 27-jährigen E-Scooter-Fahrer aus Bochum, der ebenfalls in Richtung Niederwall unterwegs war. Der 27-Jährige versuchte zu bremsen, kollidierte jedoch mit dem Transporter und erlitt dabei leichte Verletzungen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der Paketzusteller keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Er konnte lediglich einen spanischen Führerschein vorzeigen, der diverse Fälschungsmerkmale aufwies. Ein Drogentest vor Ort verlief positiv, woraufhin ihm auf der Polizeiwache Ost eine Blutprobe entnommen wurde. Der 60-Jährige muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung, Drogenfahrt, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten. #Koerperverletzung #Drogen #Urkundenfaelschung
Am 13.08.2026 gegen 17:15 Uhr befuhr ein 60-jähriger Bielefelder mit einem VW-Transporter die Straße Am Bach in Richtung Niederwall. Beim Linksabbiegen in die Straße Gehrenberg übersah er einen 27-jährigen E-Scooter-Fahrer aus Bochum, der ebenfalls in Richtung Niederwall unterwegs war. Der 27-Jährige versuchte zu bremsen, kollidierte jedoch mit dem Transporter und erlitt dabei leichte Verletzungen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der Paketzusteller keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Er konnte lediglich einen spanischen Führerschein vorzeigen, der diverse Fälschungsmerkmale aufwies. Ein Drogentest vor Ort verlief positiv, woraufhin ihm auf der Polizeiwache Ost eine Blutprobe entnommen wurde. Der 60-Jährige muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung, Drogenfahrt, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung verantworten. #Koerperverletzung #Drogen #Urkundenfaelschung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
44-jähriger Pole mit Haftbefehl verhaftet
Am 13.08.2026 kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Breyell einen 44-jährigen Polen, der als Fahrgast im Regionalexpress 13 von Venlo nach Hamm reiste. Bei der Überprüfung der Personalien stellte die Bundespolizei fest, dass der Mann mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Der Verurteilte muss eine Geldstrafe in Höhe von 1560 Euro zahlen oder eine 26-tägige Restfreiheitsstrafe verbüßen. Da er den Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich gebracht. #Urkundenfaelschung
Am 13.08.2026 kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof Breyell einen 44-jährigen Polen, der als Fahrgast im Regionalexpress 13 von Venlo nach Hamm reiste. Bei der Überprüfung der Personalien stellte die Bundespolizei fest, dass der Mann mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Urkundenfälschung gesucht wird. Der Verurteilte muss eine Geldstrafe in Höhe von 1560 Euro zahlen oder eine 26-tägige Restfreiheitsstrafe verbüßen. Da er den Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen im Bundespolizeirevier Kempen zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich gebracht. #Urkundenfaelschung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Haftbefehl nach Einreise vollstreckt
Am 12.08.2026 kontrollierten Beamte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei einen 50-jährigen Mann als Beifahrer eines PKW bei der Einreise nach Deutschland auf der B 9 bei Scheibenhardt. Der Mann händigte den Polizisten am Nachmittag zunächst einen bulgarischen Führerschein aus, der als Totalfälschung erkannt wurde. Er wurde daraufhin zur Dienststelle nach Kandel gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die angegebenen Personalien Aliaspersonalien waren und der Mann türkischer Staatsangehöriger ist. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die zu verbüßende Restfreiheitsstrafe betrug 638 Tage aus einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 50-Jährige in die JVA Zweibrücken eingeliefert. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. #Betrug #Urkundenfaelschung
Am 12.08.2026 kontrollierten Beamte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei einen 50-jährigen Mann als Beifahrer eines PKW bei der Einreise nach Deutschland auf der B 9 bei Scheibenhardt. Der Mann händigte den Polizisten am Nachmittag zunächst einen bulgarischen Führerschein aus, der als Totalfälschung erkannt wurde. Er wurde daraufhin zur Dienststelle nach Kandel gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die angegebenen Personalien Aliaspersonalien waren und der Mann türkischer Staatsangehöriger ist. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mainz wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die zu verbüßende Restfreiheitsstrafe betrug 638 Tage aus einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 50-Jährige in die JVA Zweibrücken eingeliefert. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. #Betrug #Urkundenfaelschung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
24-Jähriger bei Verkehrskontrolle festgenommen
Am 11.08.2026 gegen 19:00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Memmingen in der Ottostraße in Ottobeuren einen 24-jährigen deutschen Pkw-Fahrer. Dabei stellten sie mehrere Verstöße fest: Der Mann besaß keine gültige Fahrerlaubnis und zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Er räumte ein, Cannabis konsumiert zu haben. Der Pkw war bereits am 10.06.2026 außer Betrieb gesetzt worden, und die angebrachten Kennzeichen gehörten nicht zu dem Fahrzeug. Einen Eigentumsnachweis konnte der Mann nicht vorlegen. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Zudem lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl vor, den der Mann nicht durch Zahlung abwenden konnte; er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Zulassung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. #Drogen #Urkundenfaelschung
Am 11.08.2026 gegen 19:00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Memmingen in der Ottostraße in Ottobeuren einen 24-jährigen deutschen Pkw-Fahrer. Dabei stellten sie mehrere Verstöße fest: Der Mann besaß keine gültige Fahrerlaubnis und zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Er räumte ein, Cannabis konsumiert zu haben. Der Pkw war bereits am 10.06.2026 außer Betrieb gesetzt worden, und die angebrachten Kennzeichen gehörten nicht zu dem Fahrzeug. Einen Eigentumsnachweis konnte der Mann nicht vorlegen. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Zudem lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl vor, den der Mann nicht durch Zahlung abwenden konnte; er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens ohne Zulassung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz. #Drogen #Urkundenfaelschung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
43-Jähriger wegen Zwangsarbeit und Ausbeutung verurteilt
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
31-jähriger Ecuadorianer mit gefälschtem Pass gestoppt
Am 11.08.2026 wollte ein 31-jähriger Ecuadorianer über den Flughafen Frankfurt am Main nach Valencia reisen. Bereits bei einer Kontrolle am Flugzeug aus Sao Paulo zweifelten die Bundespolizisten an seiner Reiselegende. Er gab an, für sieben Tage Urlaub in Spanien machen zu wollen, konnte jedoch keine Hotelreservierung vorweisen und reiste nur mit Handgepäck. Bei der Überprüfung stellte sich sein peruanischer Reisepass als Fälschung heraus, ebenso die peruanische ID-Karte. Bei der Durchsuchung des Mannes und seines Gepäcks kam seine echte ecuadorianische ID-Karte zum Vorschein. Als mutmaßlicher Grund gilt, dass ecuadorianische Staatsangehörige für Einreise und Aufenthalt ein Visum benötigen, Peruaner hingegen nicht. Die Bundespolizei ermittelt wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise. Noch am selben Tag musste der 31-Jährige nach Sao Paulo zurückreisen. #Urkundenfaelschung
Am 11.08.2026 wollte ein 31-jähriger Ecuadorianer über den Flughafen Frankfurt am Main nach Valencia reisen. Bereits bei einer Kontrolle am Flugzeug aus Sao Paulo zweifelten die Bundespolizisten an seiner Reiselegende. Er gab an, für sieben Tage Urlaub in Spanien machen zu wollen, konnte jedoch keine Hotelreservierung vorweisen und reiste nur mit Handgepäck. Bei der Überprüfung stellte sich sein peruanischer Reisepass als Fälschung heraus, ebenso die peruanische ID-Karte. Bei der Durchsuchung des Mannes und seines Gepäcks kam seine echte ecuadorianische ID-Karte zum Vorschein. Als mutmaßlicher Grund gilt, dass ecuadorianische Staatsangehörige für Einreise und Aufenthalt ein Visum benötigen, Peruaner hingegen nicht. Die Bundespolizei ermittelt wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise. Noch am selben Tag musste der 31-Jährige nach Sao Paulo zurückreisen. #Urkundenfaelschung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com