Am 10.09.2026 gegen 16:20 Uhr stellten Beamte der Polizei Bingen im Bereich der Mariahilfstraße einen 48-jährigen Mann aus dem Binger Stadtgebiet mit seinem E-Scooter fest. Da der Mann den Beamten bereits bekannt war und an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, entschlossen sich die Beamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle. Der Fahrer bemerkte dies offensichtlich und versuchte, sich in einer nahegelegenen Grundstückseinfahrt vor den Beamten zu verstecken. Dies misslang jedoch, sodass er kurz darauf gestellt und kontrolliert werden konnte. Hierbei stellte sich heraus, dass für seinen E-Scooter tatsächlich kein Versicherungsschutz bestand. Zudem stand der Mann offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Für den 48-Jährigen ist dies bereits der zweite gleichgelagerte Verstoß innerhalb weniger Wochen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und zu Beweiszwecken die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Er wird sich nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln strafrechtlich verantworten müssen. #Drogen
Am 10.09.2026 gegen 16:20 Uhr stellten Beamte der Polizei Bingen im Bereich der Mariahilfstraße einen 48-jährigen Mann aus dem Binger Stadtgebiet mit seinem E-Scooter fest. Da der Mann den Beamten bereits bekannt war und an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, entschlossen sich die Beamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle. Der Fahrer bemerkte dies offensichtlich und versuchte, sich in einer nahegelegenen Grundstückseinfahrt vor den Beamten zu verstecken. Dies misslang jedoch, sodass er kurz darauf gestellt und kontrolliert werden konnte. Hierbei stellte sich heraus, dass für seinen E-Scooter tatsächlich kein Versicherungsschutz bestand. Zudem stand der Mann offensichtlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Für den 48-Jährigen ist dies bereits der zweite gleichgelagerte Verstoß innerhalb weniger Wochen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und zu Beweiszwecken die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Er wird sich nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln strafrechtlich verantworten müssen. #Drogen
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