Am 10.09.2026 begann vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden der Prozess gegen den 37-jährigen Pierre K., der 2013 durch die Sat1-Sendung „The Biggest Loser“ bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 174 Taten vor, darunter schwere Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Abgabe von Drogen sowie Erstellen und Besitz von Missbrauchsvideos. Zwischen November 2022 und September 2025 soll K. in seiner Wohnung Jungen im Alter von 13 bis 17 Jahren missbraucht haben, die er zuvor über die Social-Media-Plattform Snapchat zu Partys eingeladen und mit Drogen versorgt hatte. Einigen Opfern soll er heimlich K.-O.-Tropfen (GBL) in die Getränke gemischt haben. Ein Junge wurde bewusstlos und soll von K. gemeinsam mit zwei bislang unbekannten Männern vergewaltigt worden sein. Ein weiteres Opfer war völlig orientierungslos. Die Taten soll K. gefilmt und per WhatsApp verbreitet haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei auf seinem iPhone härteste Missbrauchsdarstellungen. In zwei weiteren Anklagen wird ihm vorgeworfen, einem weiteren Opfer Drogen verabreicht und es gemeinsam mit unbekannten Mittätern vergewaltigt zu haben; das wehrlose Opfer sei geknebelt und mit Hand- und Fußfesseln gefesselt gewesen. Zudem soll K. einen Bekannten vergewaltigt haben. Der Angeklagte befindet sich seit Herbst 2025 in Untersuchungshaft. Ein erster Prozess im März 2026 war wegen neuer Vorwürfe abgebrochen worden. Der Richter erklärte, ein umfassendes Geständnis sei nicht zu erwarten; der Pflichtverteidiger kündigte an, dass sich K. zu den Vorwürfen äußern werde. Bei einer Verurteilung drohen ihm eine hohe Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung. Der Prozess wird fortgesetzt. #Sexualdelikt #Drogen
Am 10.09.2026 begann vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden der Prozess gegen den 37-jährigen Pierre K., der 2013 durch die Sat1-Sendung „The Biggest Loser“ bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 174 Taten vor, darunter schwere Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Abgabe von Drogen sowie Erstellen und Besitz von Missbrauchsvideos. Zwischen November 2022 und September 2025 soll K. in seiner Wohnung Jungen im Alter von 13 bis 17 Jahren missbraucht haben, die er zuvor über die Social-Media-Plattform Snapchat zu Partys eingeladen und mit Drogen versorgt hatte. Einigen Opfern soll er heimlich K.-O.-Tropfen (GBL) in die Getränke gemischt haben. Ein Junge wurde bewusstlos und soll von K. gemeinsam mit zwei bislang unbekannten Männern vergewaltigt worden sein. Ein weiteres Opfer war völlig orientierungslos. Die Taten soll K. gefilmt und per WhatsApp verbreitet haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei auf seinem iPhone härteste Missbrauchsdarstellungen. In zwei weiteren Anklagen wird ihm vorgeworfen, einem weiteren Opfer Drogen verabreicht und es gemeinsam mit unbekannten Mittätern vergewaltigt zu haben; das wehrlose Opfer sei geknebelt und mit Hand- und Fußfesseln gefesselt gewesen. Zudem soll K. einen Bekannten vergewaltigt haben. Der Angeklagte befindet sich seit Herbst 2025 in Untersuchungshaft. Ein erster Prozess im März 2026 war wegen neuer Vorwürfe abgebrochen worden. Der Richter erklärte, ein umfassendes Geständnis sei nicht zu erwarten; der Pflichtverteidiger kündigte an, dass sich K. zu den Vorwürfen äußern werde. Bei einer Verurteilung drohen ihm eine hohe Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung. Der Prozess wird fortgesetzt. #Sexualdelikt #Drogen
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