Am 15.09.2026 wurde vor dem Landgericht Rostock die Befragung der im Mordfall Fabian (†8) angeklagten Frau fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt konfrontierte die Angeklagte mit widersprüchlichen Aussagen zum Grund ihrer Fahrt nach Güstrow. Sie hatte erklärt, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, jedoch die Bankkarte vergessen zu haben. Die Großeltern gaben an, am Tattag den Vormittag zu Hause verbracht zu haben. Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seinem Zuhause in Güstrow gelockt und anschließend an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte bestreitet eine Beteiligung an der Tat. Der Richter stellte das von ihr genannte Motiv für die Fahrt nach Güstrow infrage, da sie auch in den Folgetagen trotz zunächst gegenteiliger Aussage das Geld nicht abgehoben habe. Auf die Frage, warum es nicht so eilig gewesen sei, konnte die Beschuldigte keine klare Antwort geben. #Mord
Am 15.09.2026 wurde vor dem Landgericht Rostock die Befragung der im Mordfall Fabian (†8) angeklagten Frau fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt konfrontierte die Angeklagte mit widersprüchlichen Aussagen zum Grund ihrer Fahrt nach Güstrow. Sie hatte erklärt, von ihren Großeltern zum Geldabheben in die Kleinstadt geschickt worden zu sein, jedoch die Bankkarte vergessen zu haben. Die Großeltern gaben an, am Tattag den Vormittag zu Hause verbracht zu haben. Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 aus seinem Zuhause in Güstrow gelockt und anschließend an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich der Kleinstadt, erstochen und den Leichnam in Brand gesetzt haben. Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. Die Angeklagte bestreitet eine Beteiligung an der Tat. Der Richter stellte das von ihr genannte Motiv für die Fahrt nach Güstrow infrage, da sie auch in den Folgetagen trotz zunächst gegenteiliger Aussage das Geld nicht abgehoben habe. Auf die Frage, warum es nicht so eilig gewesen sei, konnte die Beschuldigte keine klare Antwort geben. #Mord
Chat
Teilen