Am 05.09.2026 gegen 04:10 Uhr leistete ein 26-jähriger Mann am S-Bahnhof Reeperbahn erheblichen Widerstand gegenüber einer Streife der Bundespolizei. Die Beamten waren eigentlich im Einsatz, um einen lauten Streit zwischen vier Personen zu schlichten, als der Mann, der nicht am Streit beteiligt war, in die polizeilichen Maßnahmen eingriff und herumschrie. Nach einem Platzverweis weigerte er sich zu gehen, woraufhin die Beamten (29 und 34 Jahre alt) den Platzverweis durchsetzen wollten. Dabei schlug der Mann dem 29-jährigen Bundespolizisten mit der Faust ins Gesicht und flüchtete in eine abfahrbereite S-Bahn. Vier Bundespolizisten konnten ihn in der S-Bahn zu Boden bringen, fesseln und festnehmen. Der leicht alkoholisierte Mann trat und beleidigte die Polizisten auch während der Festnahme. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er aus dem Gewahrsam entlassen, da keine Haftgründe bestanden. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. #Koerperverletzung #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
Am 05.09.2026 gegen 04:10 Uhr leistete ein 26-jähriger Mann am S-Bahnhof Reeperbahn erheblichen Widerstand gegenüber einer Streife der Bundespolizei. Die Beamten waren eigentlich im Einsatz, um einen lauten Streit zwischen vier Personen zu schlichten, als der Mann, der nicht am Streit beteiligt war, in die polizeilichen Maßnahmen eingriff und herumschrie. Nach einem Platzverweis weigerte er sich zu gehen, woraufhin die Beamten (29 und 34 Jahre alt) den Platzverweis durchsetzen wollten. Dabei schlug der Mann dem 29-jährigen Bundespolizisten mit der Faust ins Gesicht und flüchtete in eine abfahrbereite S-Bahn. Vier Bundespolizisten konnten ihn in der S-Bahn zu Boden bringen, fesseln und festnehmen. Der leicht alkoholisierte Mann trat und beleidigte die Polizisten auch während der Festnahme. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er aus dem Gewahrsam entlassen, da keine Haftgründe bestanden. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. #Koerperverletzung #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
Chat
Teilen