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Anzahl der Meldungen, die erfolgreich aufgeklärt wurden oder sich erledigt haben.
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Anzahl der Meldungen, die innerhalb der letzten 24 Stunden neu in unser System aufgenommen wurden.
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Summe aller veröffentlichten Meldungen und Aktualisierungen im letzten Monat.
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Am 02.02.2026 stiegen unbekannte Täter in die Grund-und Gemeinschaftsschule in Elmschenhagen ein und beschädigten unter anderem das Mobiliar eines Klassenraumes, weiterhin wurden in der Zeit vom 06. März bis 09. März Fenster teilweise eingeschlagen und am Wochenende vom 20. März bis 23. März stiegen abermals Unbekannte über ein Dachfenster in die Schule und verwüsteten einen Klassenraum sowie die Fenster eines Nebengebäudes, wodurch sich der Gesamtschaden auf einen mittleren fünfstelligen Betrag beläuft.Am 02.02.2026 stiegen unbekannte Täter in die Grund-und Gemeinschaftsschule in Elmschenhagen ein und beschädigten unter anderem das Mobiliar eines Klassenraumes, weiterhin wurden in der Zeit vom 06. März bis 09. März Fenster teilweise eingeschlagen und am Wochenende vom 20. März bis 23. März stiegen abermals Unbekannte über ein Dachfenster in die Schule und verwüsteten einen Klassenraum sowie die Fenster eines Nebengebäudes, wodurch sich der Gesamtschaden auf einen mittleren fünfstelligen Betrag beläuft.
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Am 30.03.2026 meldete sich der Tatverdächtige nach einem Zeugenaufruf vom 27.03.2026 bei der Polizei in Plön. Zeugen hatten Hinweise auf den Tatverdächtigen gegeben. Er konnte zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.Am 30.03.2026 meldete sich der Tatverdächtige nach einem Zeugenaufruf vom 27.03.2026 bei der Polizei in Plön. Zeugen hatten Hinweise auf den Tatverdächtigen gegeben. Er konnte zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.
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Am 26.03.2026 kam es in der Eutiner Straße in Plön zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Gegen 14:00 Uhr befand sich der Geschädigte mit seiner Frau zu Fuß in der Eutiner Straße, Höhe Hausnummer 6, auf dem Gehweg. Aus Richtung Rautenbergstraße kam ihnen ein Radfahrer mit einem alten Herrenrad auf dem Gehweg entgegen. Nachdem sie ihn aufforderten, die Straße zu benutzen, stieg dieser ab, beschimpfte sie und trat dann den Geschädigten unvermittelt gegen den Oberschenkel. Der männliche Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: 20-22 Jahre alt, ca. 180 - 185 cm groß, kurze dunkle Haare. Unter dem rechten Auge trägt er eine Tätowierung in Form einer Träne. Er war mit einer blauen Arbeitshose bekleidet. Das Polizeirevier Plön hat die Ermittlungen aufgenommen.Am 26.03.2026 kam es in der Eutiner Straße in Plön zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Gegen 14:00 Uhr befand sich der Geschädigte mit seiner Frau zu Fuß in der Eutiner Straße, Höhe Hausnummer 6, auf dem Gehweg. Aus Richtung Rautenbergstraße kam ihnen ein Radfahrer mit einem alten Herrenrad auf dem Gehweg entgegen. Nachdem sie ihn aufforderten, die Straße zu benutzen, stieg dieser ab, beschimpfte sie und trat dann den Geschädigten unvermittelt gegen den Oberschenkel. Der männliche Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: 20-22 Jahre alt, ca. 180 - 185 cm groß, kurze dunkle Haare. Unter dem rechten Auge trägt er eine Tätowierung in Form einer Träne. Er war mit einer blauen Arbeitshose bekleidet. Das Polizeirevier Plön hat die Ermittlungen aufgenommen.
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Am 01.02.2026 um 20:30 Uhr wurden am Übungsplatz in Boksee zwei Männer Opfer eines schweren Raubes. Die Geschädigten hatten sich mit den Tätern verabredet, um ein Fahrzeug zu erwerben. Vor Ort wurden sie von den vermeintlichen Verkäufern bedroht, misshandelt und gezwungen, den vereinbarten Kaufpreis herauszugeben. Die Täter flüchteten mit einem schwarzen Audi Q8 mit entwendeten Kennzeichen in Richtung Boksee. Alle drei Täter waren männlich, dunkel gekleidet und deutschsprachig. Der erste Täter soll ca. 190-200 cm groß und etwa 30 Jahre alt gewesen sein. Er habe rötliche Haare gehabt, einen Bart und eine unauffällige Brille getragen. Der zweite Täter wird folgendermaßen beschrieben: Dunkle Haare, Dreitagebart, ca. 175 cm groß, etwa 25-35 Jahre alt, Raucher. Der dritte Täter wird beschrieben als zirka 170 cm groß, dunkle Haare, kaum Bartwuchs, 16-25 Jahre alt. Die Kriminalpolizei Plön hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat gemeinsam mit der Kriminalpolizei in Kiel und Plön die Ermittlungen wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Ein Phantombild des dritten Täters wurde erstellt und wird veröffentlicht.Am 01.02.2026 um 20:30 Uhr wurden am Übungsplatz in Boksee zwei Männer Opfer eines schweren Raubes. Die Geschädigten hatten sich mit den Tätern verabredet, um ein Fahrzeug zu erwerben. Vor Ort wurden sie von den vermeintlichen Verkäufern bedroht, misshandelt und gezwungen, den vereinbarten Kaufpreis herauszugeben. Die Täter flüchteten mit einem schwarzen Audi Q8 mit entwendeten Kennzeichen in Richtung Boksee. Alle drei Täter waren männlich, dunkel gekleidet und deutschsprachig. Der erste Täter soll ca. 190-200 cm groß und etwa 30 Jahre alt gewesen sein. Er habe rötliche Haare gehabt, einen Bart und eine unauffällige Brille getragen. Der zweite Täter wird folgendermaßen beschrieben: Dunkle Haare, Dreitagebart, ca. 175 cm groß, etwa 25-35 Jahre alt, Raucher. Der dritte Täter wird beschrieben als zirka 170 cm groß, dunkle Haare, kaum Bartwuchs, 16-25 Jahre alt. Die Kriminalpolizei Plön hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat gemeinsam mit der Kriminalpolizei in Kiel und Plön die Ermittlungen wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Ein Phantombild des dritten Täters wurde erstellt und wird veröffentlicht.
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ErledigtAm 24.03.2026 kam es im Briefzentrum Schönberg zu einem Diebstahl von mehreren Postsendungen. Einsatzkräfte nahmen unmittelbar nach der Tat eine Person vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Ein Richter des Amtsgerichts Kiel verurteilte den Täter zu einer Bewährungsstrafe. Am Dienstagabend, 24.03.2026, gegen 19:05 Uhr meldete ein Mitarbeiter des Briefzentrums Schönberg der Einsatzleitstelle, dass er ein Fahrzeug verfolge, in welchem sich diverse zuvor entwendete Postsendungen befinden sollten. Der Anrufer habe die Tat beobachtet und folge nun dem Tatverdächtigen. Einsatzkräfte der Polizeistation Preetz stoppten in Kiel das beschriebene Fahrzeug, in dem sich neben dem 27-jährigen albanischen Fahrer auch eine Deutsche und deren Kind befanden. Die polizeilichen Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Im Kofferraum befanden sich diverse Pakete, die mutmaßlich aus dem Briefzentrum entwendet worden waren. Daraufhin wurde der Mann, der sich auch mit einem falschen Führerschein ausgewiesen hatte, vorläufig festgenommen. Bei einer anschließend durchgeführten Durchsuchung der Wohnung der Beifahrerin stellten die Polizeibeamten weitere Paketsendungen, bei denen es sich um Stehlgut handeln dürfte, sicher. Die Staatsanwaltschaft Kiel stellte noch am 25.03.2026 einen Antrag auf Erlass eines Hauptverhandlungshaftbefehls und Durchführung eines beschleunigten Verfahrens bei dem Amtsgericht Kiel gegen den Tatverdächtigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und weiterer Delikte. Dieses verurteilte des Angeklagten noch am selben Tag zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die zuständige Polizeistation Preetz führt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel die weiteren Ermittlungen gegen die Beifahrerin wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls fort.Am 24.03.2026 kam es im Briefzentrum Schönberg zu einem Diebstahl von mehreren Postsendungen. Einsatzkräfte nahmen unmittelbar nach der Tat eine Person vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Ein Richter des Amtsgerichts Kiel verurteilte den Täter zu einer Bewährungsstrafe. Am Dienstagabend, 24.03.2026, gegen 19:05 Uhr meldete ein Mitarbeiter des Briefzentrums Schönberg der Einsatzleitstelle, dass er ein Fahrzeug verfolge, in welchem sich diverse zuvor entwendete Postsendungen befinden sollten. Der Anrufer habe die Tat beobachtet und folge nun dem Tatverdächtigen. Einsatzkräfte der Polizeistation Preetz stoppten in Kiel das beschriebene Fahrzeug, in dem sich neben dem 27-jährigen albanischen Fahrer auch eine Deutsche und deren Kind befanden. Die polizeilichen Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Im Kofferraum befanden sich diverse Pakete, die mutmaßlich aus dem Briefzentrum entwendet worden waren. Daraufhin wurde der Mann, der sich auch mit einem falschen Führerschein ausgewiesen hatte, vorläufig festgenommen. Bei einer anschließend durchgeführten Durchsuchung der Wohnung der Beifahrerin stellten die Polizeibeamten weitere Paketsendungen, bei denen es sich um Stehlgut handeln dürfte, sicher. Die Staatsanwaltschaft Kiel stellte noch am 25.03.2026 einen Antrag auf Erlass eines Hauptverhandlungshaftbefehls und Durchführung eines beschleunigten Verfahrens bei dem Amtsgericht Kiel gegen den Tatverdächtigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und weiterer Delikte. Dieses verurteilte des Angeklagten noch am selben Tag zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die zuständige Polizeistation Preetz führt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel die weiteren Ermittlungen gegen die Beifahrerin wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls fort.
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ErledigtAm 26.03.2026 wird nach einem schweren Raub auf ein Juweliergeschäft in Gaarden öffentlich nach dem 32-jährigen litauischen Staatsbürger Marius Gegzna gefahndet. Am 24. November 2025 kam es in der Elisabethstraße zu einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft. Nach intensiven Ermittlungen konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden, für die Untersuchungshaftbefehle erlassen wurden. Einer der Tatverdächtigen, ein 19-jähriger mit litauischer Staatsangehörigkeit, wurde am 03. März 2026 in Köln festgenommen. Zuvor hatten Ermittlerinnen und Ermittler des Kommissariats 13 der BKI Kiel anhand von Spuren die beiden Tatverdächtigen ermittelt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel erließ das Amtsgericht Kiel für beide Männer Untersuchungshaftbefehle. Der aktuelle Aufenthaltsort des zweiten Täters, Marius Gegzna, ist derzeit unbekannt. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Wer Hinweise zum Aufenthalt von Marius Gegzna geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Kiel unter der Rufnummer 0431-160 33 33 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.Am 26.03.2026 wird nach einem schweren Raub auf ein Juweliergeschäft in Gaarden öffentlich nach dem 32-jährigen litauischen Staatsbürger Marius Gegzna gefahndet. Am 24. November 2025 kam es in der Elisabethstraße zu einem bewaffneten Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft. Nach intensiven Ermittlungen konnten zwei Tatverdächtige ermittelt werden, für die Untersuchungshaftbefehle erlassen wurden. Einer der Tatverdächtigen, ein 19-jähriger mit litauischer Staatsangehörigkeit, wurde am 03. März 2026 in Köln festgenommen. Zuvor hatten Ermittlerinnen und Ermittler des Kommissariats 13 der BKI Kiel anhand von Spuren die beiden Tatverdächtigen ermittelt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel erließ das Amtsgericht Kiel für beide Männer Untersuchungshaftbefehle. Der aktuelle Aufenthaltsort des zweiten Täters, Marius Gegzna, ist derzeit unbekannt. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Wer Hinweise zum Aufenthalt von Marius Gegzna geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Kiel unter der Rufnummer 0431-160 33 33 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
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Am 28.03.2026 tritt eine Verordnung über drei Waffenverbotszonen in der Innenstadt und Gaarden in Kraft. Die Landeshauptstadt Kiel erlässt diese Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, da das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum ein erhebliches Risiko darstellt. Rund 50 Schilder weisen an allen relevanten Zuwegungen auf die Verbotszonen hin. Am Hauptbahnhof konnten wegen einer aktuell laufenden Baumaßnahme noch nicht alle Schilder aufgestellt werden. Übersichtskarten mit dem genauen Verlauf der Zonen sind unter zu finden. Die erste Zone umfasst den Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz. Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt werden.Am 28.03.2026 tritt eine Verordnung über drei Waffenverbotszonen in der Innenstadt und Gaarden in Kraft. Die Landeshauptstadt Kiel erlässt diese Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, da das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum ein erhebliches Risiko darstellt. Rund 50 Schilder weisen an allen relevanten Zuwegungen auf die Verbotszonen hin. Am Hauptbahnhof konnten wegen einer aktuell laufenden Baumaßnahme noch nicht alle Schilder aufgestellt werden. Übersichtskarten mit dem genauen Verlauf der Zonen sind unter zu finden. Die erste Zone umfasst den Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz. Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden Wall 48 bis Wall 58. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt werden.
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ErledigtAm 22.03.2026 erließ eine Richterin des Amtsgerichts Kiel auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Tötungsdeliktes an dem 15 Jahre alten Jugendlichen aus Eckernförde gegen einen 22-jährigen Türken aus Bremen. In der letzten Woche richteten sich die Ermittlungen zunächst gegen einen 23-jährigen Mann aus Bremen, der wegen der Tat inhaftiert worden war, aber nach Prüfung eines Alibis aus der Haft entlassen wurde. Die Ermittlungen der Mordkommission führten parallel zu einem Tatverdacht gegen den 22-jährigen Türken, der im weiteren Verlauf so weit erhärtet werden konnte, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorlagen. Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen stellte der Mann sich am 24.03.2026 in Bremen bei einer Polizeidienststelle. Der Festgenommene kam zunächst ins Polizeigewahrsam. Am 24.03.2026 am späten Nachmittag führten Polizeikräfte den Tatverdächtigen einem Haftrichter beim Amtsgericht Bremen vor. Der Mann kam im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt. Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Kiel gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel.Am 22.03.2026 erließ eine Richterin des Amtsgerichts Kiel auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Tötungsdeliktes an dem 15 Jahre alten Jugendlichen aus Eckernförde gegen einen 22-jährigen Türken aus Bremen. In der letzten Woche richteten sich die Ermittlungen zunächst gegen einen 23-jährigen Mann aus Bremen, der wegen der Tat inhaftiert worden war, aber nach Prüfung eines Alibis aus der Haft entlassen wurde. Die Ermittlungen der Mordkommission führten parallel zu einem Tatverdacht gegen den 22-jährigen Türken, der im weiteren Verlauf so weit erhärtet werden konnte, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorlagen. Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen stellte der Mann sich am 24.03.2026 in Bremen bei einer Polizeidienststelle. Der Festgenommene kam zunächst ins Polizeigewahrsam. Am 24.03.2026 am späten Nachmittag führten Polizeikräfte den Tatverdächtigen einem Haftrichter beim Amtsgericht Bremen vor. Der Mann kam im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt. Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Kiel gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel.
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