Am 24.08.2023 soll ein 68-jähriger Mann als Vertreter einer bayerischen Immobiliengesellschaft einen Vertrag mit einer Berliner Immobilienentwicklungsgesellschaft geschlossen haben. Gegenstand war eine Einlageninvestition von 1.030.000 Euro, die nach Ablauf einer Laufzeit zuzüglich Gewinnbeteiligung zurückgezahlt werden sollte. Der Angeschuldigte soll persönlich für die Rückzahlung gehaftet und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterworfen haben. In der Woche zuvor hatte er jedoch in einem Zwangsvollstreckungsverfahren eine Vermögensauskunft abgegeben, aus der hervorging, dass er über kein pfändbares Vermögen verfügt. Dies verschwieg er dem Investor. Die vereinbarte Rückzahlung erfolgte nicht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben. #Betrug
Am 24.08.2023 soll ein 68-jähriger Mann als Vertreter einer bayerischen Immobiliengesellschaft einen Vertrag mit einer Berliner Immobilienentwicklungsgesellschaft geschlossen haben. Gegenstand war eine Einlageninvestition von 1.030.000 Euro, die nach Ablauf einer Laufzeit zuzüglich Gewinnbeteiligung zurückgezahlt werden sollte. Der Angeschuldigte soll persönlich für die Rückzahlung gehaftet und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterworfen haben. In der Woche zuvor hatte er jedoch in einem Zwangsvollstreckungsverfahren eine Vermögensauskunft abgegeben, aus der hervorging, dass er über kein pfändbares Vermögen verfügt. Dies verschwieg er dem Investor. Die vereinbarte Rückzahlung erfolgte nicht. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben. #Betrug
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