Das Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Anfang September 2025 wurde gegen den Unternehmer ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Er machte gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) unrichtige Angaben zu den gezahlten Löhnen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf rund 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden. Im Zuge der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Das Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Anfang September 2025 wurde gegen den Unternehmer ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Er machte gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) unrichtige Angaben zu den gezahlten Löhnen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf rund 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden. Im Zuge der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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