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- Am 01. September 2025 beginnen 47 junge Menschen beim Hauptzollamt Karlsruhe ihre Ausbildung im mittleren oder ihr duales Studium im gehobenen Zolldienst. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre, die dualen Studiengänge drei Jahre. Die Theoriephasen finden an verschiedenen Bildungseinrichtungen statt, die Praxisphasen im Hauptzollamt Karlsruhe und anderen Behörden. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Nachwuchskräfte in verschiedenen Bereichen eingesetzt, von der Sachbearbeitung bis zur Zollfahndung. Der Zoll übernimmt alle geeigneten Nachwuchskräfte unbefristet. Bewerbungen für den Ausbildungsjahrgang 2026 sind bis zum 15. Oktober 2025 möglich.Am 01. September 2025 beginnen 47 junge Menschen beim Hauptzollamt Karlsruhe ihre Ausbildung im mittleren oder ihr duales Studium im gehobenen Zolldienst. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre, die dualen Studiengänge drei Jahre. Die Theoriephasen finden an verschiedenen Bildungseinrichtungen statt, die Praxisphasen im Hauptzollamt Karlsruhe und anderen Behörden. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Nachwuchskräfte in verschiedenen Bereichen eingesetzt, von der Sachbearbeitung bis zur Zollfahndung. Der Zoll übernimmt alle geeigneten Nachwuchskräfte unbefristet. Bewerbungen für den Ausbildungsjahrgang 2026 sind bis zum 15. Oktober 2025 möglich.0 Infos 0 Geteilt 10 AnsichtenBitte loggen Sie sich ein, um zu teilen und Hinweise mitzuteilen!
- Am 28. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe einen 58-jährigen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte über mehrere Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für seine Angestellten im Taxibetrieb und einem von ihm betriebenen Café nicht oder nicht vollständig abgeführt und während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Kurzarbeitergeld beantragt. Der durch den Zoll aufgedeckte Gesamtschaden beläuft sich auf über 440.000 Euro. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und den entstandenen Schaden ersetzen.Am 28. August 2025 verurteilte das Amtsgericht Karlsruhe einen 58-jährigen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Karlsruhe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Mann hatte über mehrere Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für seine Angestellten im Taxibetrieb und einem von ihm betriebenen Café nicht oder nicht vollständig abgeführt und während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Kurzarbeitergeld beantragt. Der durch den Zoll aufgedeckte Gesamtschaden beläuft sich auf über 440.000 Euro. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss der Verurteilte 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und den entstandenen Schaden ersetzen.0 Infos 0 Geteilt 7 Ansichten
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