-
25 Meldungen
-
19 Fotos
-
0 Videos
-
Behörde
-
Hauptzollamt Karlsruhe
-
0721 18331
-
Philipp-Reis-Straße 4, 76137 Karlsruhe-Südstadt, Deutschland
Meldungen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 14.08.2026 abends führten das Amt für Ordnung und Sicherheit, das Umweltamt der Stadt Baden-Baden, die Polizei und das Hauptzollamt Karlsruhe – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Rastatt – gemeinsame Kontrollen in 13 Gastronomiebetrieben im gesamten Stadtgebiet durch. Dabei wurden 45 Arbeitnehmer überprüft. Es wurden Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht, den Brandschutz sowie im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen festgestellt. Einem Betrieb wurde wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße die Abgabe von Speisen untersagt, einem weiteren wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung für Shisha-Bars das Abgeben von Shishas verboten. Zwei Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet, zudem mehrere Sofortmeldeverstöße im Bereich der Schwarzarbeit festgestellt. Während einer Kontrolle versuchte ein Arbeitnehmer, sich einer Prüfmaßnahme zu entziehen; Einsatzkräfte der FKS Rastatt konnten den Fluchtversuch nach kurzer Nacheile unterbinden. Die Überprüfung ergab, dass die Person wegen einer offenen Zahlungsforderung im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch zum Nachteil der Agentur für Arbeit zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Es schließen sich umfangreiche Nachermittlungen. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 14.08.2026 abends führten das Amt für Ordnung und Sicherheit, das Umweltamt der Stadt Baden-Baden, die Polizei und das Hauptzollamt Karlsruhe – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Rastatt – gemeinsame Kontrollen in 13 Gastronomiebetrieben im gesamten Stadtgebiet durch. Dabei wurden 45 Arbeitnehmer überprüft. Es wurden Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht, den Brandschutz sowie im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen festgestellt. Einem Betrieb wurde wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße die Abgabe von Speisen untersagt, einem weiteren wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung für Shisha-Bars das Abgeben von Shishas verboten. Zwei Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet, zudem mehrere Sofortmeldeverstöße im Bereich der Schwarzarbeit festgestellt. Während einer Kontrolle versuchte ein Arbeitnehmer, sich einer Prüfmaßnahme zu entziehen; Einsatzkräfte der FKS Rastatt konnten den Fluchtversuch nach kurzer Nacheile unterbinden. Die Überprüfung ergab, dass die Person wegen einer offenen Zahlungsforderung im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch zum Nachteil der Agentur für Arbeit zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Es schließen sich umfangreiche Nachermittlungen. #Sexualdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenDas Hauptzollamt Karlsruhe führte im Dezember 2024 in einem Nagelstudio in Mannheim eine Schwerpunktprüfung durch. Bei der Kontrolle wurden sieben Personen vietnamesischer Herkunft angetroffen, die illegal arbeiteten. Die Betreiberin wurde wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von sechs Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von 5.460,40 EUR angeordnet.Das Hauptzollamt Karlsruhe führte im Dezember 2024 in einem Nagelstudio in Mannheim eine Schwerpunktprüfung durch. Bei der Kontrolle wurden sieben Personen vietnamesischer Herkunft angetroffen, die illegal arbeiteten. Die Betreiberin wurde wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von sechs Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von 5.460,40 EUR angeordnet.Chat 0 GeteiltChatTeilen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 11.04.2026 oder 12.04.2026 führte das Hauptzollamt Karlsruhe eine Zollkontrolle auf der A 6 bei Rauenberg durch. Ein 35-jähriger Fahrer aus dem Bundesgebiet hatte am vergangenen Wochenende ein in der Schweiz zugelassenes hochwertiges Fahrzeug übernommen. Das Fahrzeug war zuvor von seinem im Drittland ansässigen Halter in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden und unterlag dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung, das unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfreie Nutzung ermöglicht. Mit der Übernahme durch den im Inland ansässigen 35-Jährigen wurden diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wodurch das Fahrzeug dem Zollverfahren entzogen wurde und Einfuhrabgaben entstanden. Der Zoll erhob insgesamt 43.260 Euro an Abgaben, darunter 14.000 Euro Zoll und 29.260 Euro Einfuhrumsatzsteuer, basierend auf einem Fahrzeugwert von rund 140.000 Euro. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, und die weiteren Ermittlungen in diesem Fall dauern.Am 11.04.2026 oder 12.04.2026 führte das Hauptzollamt Karlsruhe eine Zollkontrolle auf der A 6 bei Rauenberg durch. Ein 35-jähriger Fahrer aus dem Bundesgebiet hatte am vergangenen Wochenende ein in der Schweiz zugelassenes hochwertiges Fahrzeug übernommen. Das Fahrzeug war zuvor von seinem im Drittland ansässigen Halter in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden und unterlag dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung, das unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfreie Nutzung ermöglicht. Mit der Übernahme durch den im Inland ansässigen 35-Jährigen wurden diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wodurch das Fahrzeug dem Zollverfahren entzogen wurde und Einfuhrabgaben entstanden. Der Zoll erhob insgesamt 43.260 Euro an Abgaben, darunter 14.000 Euro Zoll und 29.260 Euro Einfuhrumsatzsteuer, basierend auf einem Fahrzeugwert von rund 140.000 Euro. Ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet, und die weiteren Ermittlungen in diesem Fall dauern.Chat 0 GeteiltChatTeilen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel von Ausländern und die Einhaltung der Mindestlöhne zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Im Fokus stand das Baugewerbe, in dem die FKS im Jahr 2025 bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitete. In Karlsruhe wurden 69 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, wobei ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei drei Arbeitnehmern wurde Alkoholgeruch festgestellt, woraufhin ihnen das weitere Arbeiten untersagt wurde. Bei einem Arbeitnehmer lag ein Vollstreckungshaftbefehl über ca. 1.000 Euro vor, der vom Verantwortlichen der Arbeitgeberfirma vor Ort beglichen wurde. Bei einer Kontrolle wurde der Führerschein eines Arbeitnehmers eingezogen, da dieser seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und sich noch in der Probezeit befand. Der Führerschein wurde dem Landesvertrieb für Verkehr übersandt. Bei einer weiteren Person wurde eine Ausschreibung durch den Staat Italien zur Aufenthaltsermittlung für Justizbehörden bekannt. In Heidelberg wurden 104 Personen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, was zur Einleitung von zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Weitere Überprüfungen und die Überprüfung zahlreicher Leistungsempfänger sind noch vorzunehmen. Die Ermittlungen dauern. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel von Ausländern und die Einhaltung der Mindestlöhne zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Im Fokus stand das Baugewerbe, in dem die FKS im Jahr 2025 bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitete. In Karlsruhe wurden 69 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, wobei ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei drei Arbeitnehmern wurde Alkoholgeruch festgestellt, woraufhin ihnen das weitere Arbeiten untersagt wurde. Bei einem Arbeitnehmer lag ein Vollstreckungshaftbefehl über ca. 1.000 Euro vor, der vom Verantwortlichen der Arbeitgeberfirma vor Ort beglichen wurde. Bei einer Kontrolle wurde der Führerschein eines Arbeitnehmers eingezogen, da dieser seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und sich noch in der Probezeit befand. Der Führerschein wurde dem Landesvertrieb für Verkehr übersandt. Bei einer weiteren Person wurde eine Ausschreibung durch den Staat Italien zur Aufenthaltsermittlung für Justizbehörden bekannt. In Heidelberg wurden 104 Personen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, was zur Einleitung von zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Weitere Überprüfungen und die Überprüfung zahlreicher Leistungsempfänger sind noch vorzunehmen. Die Ermittlungen dauern. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenDas Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Anfang September 2025 wurde gegen den Unternehmer ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Er machte gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) unrichtige Angaben zu den gezahlten Löhnen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf rund 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden. Im Zuge der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeitDas Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Anfang September 2025 wurde gegen den Unternehmer ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Er machte gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) unrichtige Angaben zu den gezahlten Löhnen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf rund 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden. Im Zuge der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 22.01.2026 ahndete das Hauptzollamt Karlsruhe Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei einem Logistikunternehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen einen im Logistik- und Transportgewerbe tätigen Betrieb ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt, da dieser gegen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Die Ermittlungen begannen im Oktober 2023 mit einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei wurde ein türkischer Fahrer eines Kleintransporters festgestellt, der nicht zur Sozialversicherung gemeldet war. Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 mehreren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte, wodurch ein vorenthaltener Lohn von rund 2.000 Euro entstand. Zudem beschäftigte der Betrieb von Juli 2023 bis August 2023 einen türkischen Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Es wurden auch Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Das verhängte Bußgeld setzt sich wie folgt zusammen: 5.231,00 Euro für Mindestlohnverstoß, 750,00 Euro für Meldepflichtverletzung, 750,00 Euro für Sofortmeldepflichtverletzung und 7.000 Euro für die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 22.01.2026 ahndete das Hauptzollamt Karlsruhe Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei einem Logistikunternehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen einen im Logistik- und Transportgewerbe tätigen Betrieb ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt, da dieser gegen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Die Ermittlungen begannen im Oktober 2023 mit einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei wurde ein türkischer Fahrer eines Kleintransporters festgestellt, der nicht zur Sozialversicherung gemeldet war. Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 mehreren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte, wodurch ein vorenthaltener Lohn von rund 2.000 Euro entstand. Zudem beschäftigte der Betrieb von Juli 2023 bis August 2023 einen türkischen Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Es wurden auch Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Das verhängte Bußgeld setzt sich wie folgt zusammen: 5.231,00 Euro für Mindestlohnverstoß, 750,00 Euro für Meldepflichtverletzung, 750,00 Euro für Sofortmeldepflichtverletzung und 7.000 Euro für die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 27.12.2025 warnt das Hauptzollamt Karlsruhe vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper, deren Einfuhr strafbar ist.Am 27.12.2025 warnt das Hauptzollamt Karlsruhe vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper, deren Einfuhr strafbar ist.Chat 0 GeteiltChatTeilen
-
Hauptzollamt KarlsruheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 05.12.2025 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Hauptzollamts Lörrach insgesamt 19 Durchsuchungsbeschlüsse für 31 Objekte im Stadtkreis Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt und dem Ortenaukreis umgesetzt. Die Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte, Betreiber von Barbershops, welche im Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt standen.Am 05.12.2025 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Hauptzollamts Lörrach insgesamt 19 Durchsuchungsbeschlüsse für 31 Objekte im Stadtkreis Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt und dem Ortenaukreis umgesetzt. Die Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte, Betreiber von Barbershops, welche im Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt standen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
Werbung
Mehr laden