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Anzahl der Meldungen, die erfolgreich aufgeklärt wurden oder sich erledigt haben.
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Anzahl der Meldungen, die innerhalb der letzten 24 Stunden neu in unser System aufgenommen wurden.
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Summe aller veröffentlichten Meldungen und Aktualisierungen im letzten Monat.
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ErledigtAm 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel von Ausländern und die Einhaltung der Mindestlöhne zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Im Fokus stand das Baugewerbe, in dem die FKS im Jahr 2025 bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitete. In Karlsruhe wurden 69 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, wobei ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei drei Arbeitnehmern wurde Alkoholgeruch festgestellt, woraufhin ihnen das weitere Arbeiten untersagt wurde. Bei einem Arbeitnehmer lag ein Vollstreckungshaftbefehl über ca. 1.000 Euro vor, der vom Verantwortlichen der Arbeitgeberfirma vor Ort beglichen wurde. Bei einer Kontrolle wurde der Führerschein eines Arbeitnehmers eingezogen, da dieser seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und sich noch in der Probezeit befand. Der Führerschein wurde dem Landesvertrieb für Verkehr übersandt. Bei einer weiteren Person wurde eine Ausschreibung durch den Staat Italien zur Aufenthaltsermittlung für Justizbehörden bekannt. In Heidelberg wurden 104 Personen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, was zur Einleitung von zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Weitere Überprüfungen und die Überprüfung zahlreicher Leistungsempfänger sind noch vorzunehmen. Die Ermittlungen dauern.Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter, darunter 143 Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe, waren auf Baustellen im Einsatz, um die Einhaltung von Sozialversicherungspflichten, den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel von Ausländern und die Einhaltung der Mindestlöhne zu überprüfen. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Im Fokus stand das Baugewerbe, in dem die FKS im Jahr 2025 bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitete. In Karlsruhe wurden 69 Personen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, wobei ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei drei Arbeitnehmern wurde Alkoholgeruch festgestellt, woraufhin ihnen das weitere Arbeiten untersagt wurde. Bei einem Arbeitnehmer lag ein Vollstreckungshaftbefehl über ca. 1.000 Euro vor, der vom Verantwortlichen der Arbeitgeberfirma vor Ort beglichen wurde. Bei einer Kontrolle wurde der Führerschein eines Arbeitnehmers eingezogen, da dieser seit 2024 ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war und sich noch in der Probezeit befand. Der Führerschein wurde dem Landesvertrieb für Verkehr übersandt. Bei einer weiteren Person wurde eine Ausschreibung durch den Staat Italien zur Aufenthaltsermittlung für Justizbehörden bekannt. In Heidelberg wurden 104 Personen befragt und zwei Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt, was zur Einleitung von zehn Strafverfahren und sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren führte. Weitere Überprüfungen und die Überprüfung zahlreicher Leistungsempfänger sind noch vorzunehmen. Die Ermittlungen dauern.
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ErledigtDas Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Anfang September 2025 wurde gegen den Unternehmer ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Er machte gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) unrichtige Angaben zu den gezahlten Löhnen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf rund 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden. Im Zuge der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig.Das Amtsgericht Heidelberg hat einen 65-jährigen Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Anfang September 2025 wurde gegen den Unternehmer ein Haftbefehl vollstreckt. Die Ermittlungen ergaben, dass der Bauunternehmer im Zeitraum von 2019 bis Ende 2023 Arbeitnehmer beschäftigte, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Er machte gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) unrichtige Angaben zu den gezahlten Löhnen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf rund 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden. Im Zuge der Verhandlung räumte der Angeklagte die Tatvorwürfe ein und akzeptierte das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig.
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ErledigtAm 22.01.2026 ahndete das Hauptzollamt Karlsruhe Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei einem Logistikunternehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen einen im Logistik- und Transportgewerbe tätigen Betrieb ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt, da dieser gegen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Die Ermittlungen begannen im Oktober 2023 mit einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei wurde ein türkischer Fahrer eines Kleintransporters festgestellt, der nicht zur Sozialversicherung gemeldet war. Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 mehreren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte, wodurch ein vorenthaltener Lohn von rund 2.000 Euro entstand. Zudem beschäftigte der Betrieb von Juli 2023 bis August 2023 einen türkischen Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Es wurden auch Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Das verhängte Bußgeld setzt sich wie folgt zusammen: 5.231,00 Euro für Mindestlohnverstoß, 750,00 Euro für Meldepflichtverletzung, 750,00 Euro für Sofortmeldepflichtverletzung und 7.000 Euro für die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel.Am 22.01.2026 ahndete das Hauptzollamt Karlsruhe Mindestlohn- und Meldepflichtverstöße bei einem Logistikunternehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen einen im Logistik- und Transportgewerbe tätigen Betrieb ein Bußgeld in Höhe von über 13.000 Euro verhängt, da dieser gegen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Die Ermittlungen begannen im Oktober 2023 mit einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei wurde ein türkischer Fahrer eines Kleintransporters festgestellt, der nicht zur Sozialversicherung gemeldet war. Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Betrieb im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 mehreren Arbeitnehmern nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte, wodurch ein vorenthaltener Lohn von rund 2.000 Euro entstand. Zudem beschäftigte der Betrieb von Juli 2023 bis August 2023 einen türkischen Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel oder Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Es wurden auch Verstöße gegen die gesetzliche Meldepflicht sowie gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. Das verhängte Bußgeld setzt sich wie folgt zusammen: 5.231,00 Euro für Mindestlohnverstoß, 750,00 Euro für Meldepflichtverletzung, 750,00 Euro für Sofortmeldepflichtverletzung und 7.000 Euro für die unerlaubte Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechenden Aufenthaltstitel.
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Am 27.12.2025 warnt das Hauptzollamt Karlsruhe vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper, deren Einfuhr strafbar ist.Am 27.12.2025 warnt das Hauptzollamt Karlsruhe vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland, die nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht. Der Zoll beschlagnahmt konsequent nicht zugelassene Feuerwerkskörper, deren Einfuhr strafbar ist.
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Am 05.12.2025 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Hauptzollamts Lörrach insgesamt 19 Durchsuchungsbeschlüsse für 31 Objekte im Stadtkreis Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt und dem Ortenaukreis umgesetzt. Die Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte, Betreiber von Barbershops, welche im Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt standen.Am 05.12.2025 wurden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Hauptzollamts Lörrach insgesamt 19 Durchsuchungsbeschlüsse für 31 Objekte im Stadtkreis Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt und dem Ortenaukreis umgesetzt. Die Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt sechs Beschuldigte, Betreiber von Barbershops, welche im Verdacht des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt standen.
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ErledigtAm Abend des 01.12.2025 entdeckten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf der Bundesautobahn 6 in einem aus Bulgarien kommenden LKW knapp 50.000 Stück Zigaretten. In einem an der Frontseite des Aufliegers befindlichen Verstecks entdeckten die Zollbeamten die Schmuggelware. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der zu erwartende Steuerschaden belief sich auf über 10.000 Euro. Die Ermittlungen dauerten an.Am Abend des 01.12.2025 entdeckten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf der Bundesautobahn 6 in einem aus Bulgarien kommenden LKW knapp 50.000 Stück Zigaretten. In einem an der Frontseite des Aufliegers befindlichen Verstecks entdeckten die Zollbeamten die Schmuggelware. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der zu erwartende Steuerschaden belief sich auf über 10.000 Euro. Die Ermittlungen dauerten an.
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ErledigtAm Abend des 01.12.2025 entdeckten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf der Bundesautobahn 6 in einem aus Bulgarien kommenden LKW knapp 50.000 Stück Zigaretten. Die Zigaretten wurden in einem professionell hergerichteten Versteck an der Frontseite des Aufliegers entdeckt und sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf über 10.000 Euro. Die Ermittlungen dauern an.Am Abend des 01.12.2025 entdeckten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf der Bundesautobahn 6 in einem aus Bulgarien kommenden LKW knapp 50.000 Stück Zigaretten. Die Zigaretten wurden in einem professionell hergerichteten Versteck an der Frontseite des Aufliegers entdeckt und sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf über 10.000 Euro. Die Ermittlungen dauern an.
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ErledigtAm Abend des 01.12.2025 entdeckten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf der Bundesautobahn 6 in einem aus Bulgarien kommenden LKW knapp 50.000 Stück Zigaretten, die als "leere Aluboxen" deklariert wurden. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf über 10.000 Euro. Die Ermittlungen dauern an.Am Abend des 01.12.2025 entdeckten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf der Bundesautobahn 6 in einem aus Bulgarien kommenden LKW knapp 50.000 Stück Zigaretten, die als "leere Aluboxen" deklariert wurden. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf über 10.000 Euro. Die Ermittlungen dauern an.
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