Am 19.08.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 39-jährigen Polen auf der Bundesautobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve. Beim Abgleich der Personalien wurde ein europäischer Haftbefehl aus Polen bekannt. Die polnischen Behörden suchten ihn wegen einer Verurteilung wegen Einschleusung und Rauschgiftdelikten. Der Gesuchte hat noch eine dreijährige Haftstrafe zu verbüßen. Die Bundespolizei verhaftete den Mann und brachte ihn zu den Diensträumen nach Kleve. Über die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wurde eine Festhalteanordnung erwirkt. Am 20.08.2026 ist er durch die Bundespolizei dem Haftrichter vom Amtsgericht Kleve vorgeführt worden.
Am 19.08.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 39-jährigen Polen auf der Bundesautobahn 57 an der Anschlussstelle Kleve. Beim Abgleich der Personalien wurde ein europäischer Haftbefehl aus Polen bekannt. Die polnischen Behörden suchten ihn wegen einer Verurteilung wegen Einschleusung und Rauschgiftdelikten. Der Gesuchte hat noch eine dreijährige Haftstrafe zu verbüßen. Die Bundespolizei verhaftete den Mann und brachte ihn zu den Diensträumen nach Kleve. Über die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wurde eine Festhalteanordnung erwirkt. Am 20.08.2026 ist er durch die Bundespolizei dem Haftrichter vom Amtsgericht Kleve vorgeführt worden.
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