Am 10.09.2026 gegen 11:30 Uhr kontrollierten spezialisierte Kräfte des Verkehrsdienstes der Polizei Coesfeld auf der Straße Otterkamp in Coesfeld einen Sattelzug. Zuvor war die Fahrzeugkombination Kräften des Zolls aufgefallen, die die Polizeibeamten hinzuzogen. Auf dem Sattelauflieger waren zwei weitere Zugmaschinen verladen, die nach oben aus dem Aufbau herausragten, sodass die zulässige Gesamthöhe des Fahrzeugs deutlich überschritten wurde. Zudem war die Ladung nur unzureichend gesichert und die Fahrzeugkombination wies technische Mängel auf. Zugmaschine und Sattelauflieger waren mit dänischen Überführungskennzeichen versehen. Der Fahrer, ein 55-jähriger türkischer Staatsbürger, gab an, dass der Auflieger in Deutschland erworben wurde und er den Auftrag habe, diesen nach Syrien zu überführen. Es besteht der Verdacht einer unzulässigen Fernzulassung im Ausland und eines Verstoßes gegen Versicherungs- und Steuerbestimmungen. Bei der Auslesung des Fahrtenschreibers wurden erhebliche Verstöße im Bereich des Fahrpersonalrechts festgestellt, zu dem auch die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten gehört. Die Beamten erhoben vor Ort Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3300 Euro und schrieben Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren. #Verkehrsdelikt
Am 10.09.2026 gegen 11:30 Uhr kontrollierten spezialisierte Kräfte des Verkehrsdienstes der Polizei Coesfeld auf der Straße Otterkamp in Coesfeld einen Sattelzug. Zuvor war die Fahrzeugkombination Kräften des Zolls aufgefallen, die die Polizeibeamten hinzuzogen. Auf dem Sattelauflieger waren zwei weitere Zugmaschinen verladen, die nach oben aus dem Aufbau herausragten, sodass die zulässige Gesamthöhe des Fahrzeugs deutlich überschritten wurde. Zudem war die Ladung nur unzureichend gesichert und die Fahrzeugkombination wies technische Mängel auf. Zugmaschine und Sattelauflieger waren mit dänischen Überführungskennzeichen versehen. Der Fahrer, ein 55-jähriger türkischer Staatsbürger, gab an, dass der Auflieger in Deutschland erworben wurde und er den Auftrag habe, diesen nach Syrien zu überführen. Es besteht der Verdacht einer unzulässigen Fernzulassung im Ausland und eines Verstoßes gegen Versicherungs- und Steuerbestimmungen. Bei der Auslesung des Fahrtenschreibers wurden erhebliche Verstöße im Bereich des Fahrpersonalrechts festgestellt, zu dem auch die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten gehört. Die Beamten erhoben vor Ort Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3300 Euro und schrieben Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren. #Verkehrsdelikt
Chat
Teilen