43-Jähriger wegen Zwangsarbeit und Ausbeutung verurteilt
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Illegale Beschäftigung in Nagelstudio aufgedeckt
Am 09.06.2026 gegen 12:53 Uhr überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Bochum. Dabei wurden drei vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 27 Jahren ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Einer der Männer wies sich mit einem gefälschten ungarischen Aufenthaltstitel aus, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und nach Vernehmung mit Dolmetscher dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sie sollten am Folgetag von den Ausländerbehörden übernommen werden. Gegen den Arbeitgeber wurden Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 09.06.2026 gegen 12:53 Uhr überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Bochum. Dabei wurden drei vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 27 Jahren ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Einer der Männer wies sich mit einem gefälschten ungarischen Aufenthaltstitel aus, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und nach Vernehmung mit Dolmetscher dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sie sollten am Folgetag von den Ausländerbehörden übernommen werden. Gegen den Arbeitgeber wurden Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Zoll deckt illegale Beschäftigung in Baubranche auf
Am 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Mehrfachen illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung aufgedeckt
Am 05.05.2026 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bei einer spontanen Prüfaktion mehrere Schwarzarbeitsverstöße auf. Vier Männer waren mit dem Abbau eines Fahrgeschäfts eines Schaustellerbetriebs beschäftigt. Bei der Kontrolle legten sie gefälschte Ausweise vor: zwei tschechische, einer bulgarischer und einer slowakischer Herkunft. Eine Dokumentenprüfung ergab, dass alle Ausweise Totalfälschungen waren. Die Männer gaben zu, georgische Staatsangehörige zu sein. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung eingeleitet. Die vom Amtsgericht Heilbronn erlassenen Haftbefehle wurden am 06.05.2026 vollstreckt, die Beschuldigten in vier verschiedene Haftanstalten verbracht. Die Ermittlungen dauern. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Großkontrolle mit zahlreichen Verstößen
Am Freitag, 24. April 2026, führten Polizisten, Zollbeamte und Ordnungsdienst auf der Kölner Straße/Schlägelstraße in Düsseldorf eine Großkontrolle durch. Dabei wurden 117 Personen und 96 Fahrzeuge überprüft. Ein Fahrer stand unter Kokaineinfluss und hatte keinen Führerschein; ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Ein weiterer Mann nutzte ein Fahrzeug mit niederländischer Zulassung, an dem unzulässig ein portugiesisches Kennzeichen angebracht war – Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs. Ein Kleintransporter wies erhebliche technische Mängel auf und wurde einer Prüfstelle vorgeführt, die gefährliche Mängel bestätigte. Insgesamt leitete die Polizei sieben Strafverfahren ein (u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch) und ahndete 33 Ordnungswidrigkeiten. Der Zoll stellte 20 Straftaten (Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Sozialleistungsbetrug) und sechs Ordnungswidrigkeiten fest. In elf Fällen besteht Verdacht auf widerrechtliche Nutzung ausländischer Fahrzeuge. 24 Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, zwei Fahrzeuge wurden sichergestellt. #Sexualdelikt #Drogen #Betrug #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Zoll kontrolliert Baustellen
Am 10.03.2026 überprüften rund 70 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg drei Großbaustellen, unter anderem im Hamburger Zentrum und im Stadtteil Barmbek. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten, konzertierten und risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Es sollte überprüft werden, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Insgesamt wurden 199 Personen befragt. Gegen zwei georgische Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Darüber hinaus sind 46 weitere Sachverhalte Gegenstand vertiefter Prüfungen, darunter 13 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz sowie 26 Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die vor Ort durchgeführten Prüfungen stellen den Auftakt für weitergehende Ermittlungen der FKS dar, bei denen die Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 10.03.2026 überprüften rund 70 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg drei Großbaustellen, unter anderem im Hamburger Zentrum und im Stadtteil Barmbek. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten, konzertierten und risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Es sollte überprüft werden, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Insgesamt wurden 199 Personen befragt. Gegen zwei georgische Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Darüber hinaus sind 46 weitere Sachverhalte Gegenstand vertiefter Prüfungen, darunter 13 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz sowie 26 Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die vor Ort durchgeführten Prüfungen stellen den Auftakt für weitergehende Ermittlungen der FKS dar, bei denen die Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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Zoll prüft Bauprojekt in Ostfriesland
Am Donnerstag, den 27.11.2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg am Standort Emden eine großangelegte Kontrolle auf einer Großbaustelle im Landkreis Aurich durch. Zwei Personen versuchten, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen, und wiesen sich mit gefälschten Ausweisdokumenten aus. Die Beamten fanden die echten Identitätsnachweise und stellten fest, dass die beiden albanischen Staatsangehörigen nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten. Gegen die beiden Männer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes sowie wegen Urkundenfälschung und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der unerlaubten Beschäftigungsaufnahme eingeleitet. Im Zuge der Kontrolle wurden 18 Arbeitgeber überprüft und vor Ort 63 Arbeitnehmer befragt. Es ergaben sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Sozialversicherungsbetrug, Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis sowie für Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren. #Betrug #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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