Hauptzollamt Landshut
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Neueste Updates
  • Großeinsatz gegen Sozialkassenbetrug – ein Beschuldigter in U-Haft
    Am 15.07.2026 in den frühen Morgenstunden vollzog die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit rund 400 Zöllnern im Rahmen der BAO 'Nibelungen' 95 Durchsuchungsbeschlüsse und durchsuchte 76 Objekte in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg und Bremen. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut richten sich gegen sechs serbische Staatsangehörige und eine Person unbekannter Staatsangehörigkeit im Alter von 25 bis 54 Jahren aus der Baubranche. Ihnen wird vorgeworfen, mittels Abdeckrechnungen von Scheinfirmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das Geschäftsmodell bestand im An- und Verkauf unrichtiger Belege, um Schwarzlohnzahlungen zu ermöglichen. Es wurden Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Gegen einen Beschuldigten wurde ein Haftbefehl vollzogen, er befindet sich in Untersuchungshaft. Zudem wurden gefälschte Ausweispapiere und verbotene Gegenstände sichergestellt sowie mehrere Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt.
    Am 15.07.2026 in den frühen Morgenstunden vollzog die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit rund 400 Zöllnern im Rahmen der BAO 'Nibelungen' 95 Durchsuchungsbeschlüsse und durchsuchte 76 Objekte in Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg und Bremen. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Landshut im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut richten sich gegen sechs serbische Staatsangehörige und eine Person unbekannter Staatsangehörigkeit im Alter von 25 bis 54 Jahren aus der Baubranche. Ihnen wird vorgeworfen, mittels Abdeckrechnungen von Scheinfirmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Das Geschäftsmodell bestand im An- und Verkauf unrichtiger Belege, um Schwarzlohnzahlungen zu ermöglichen. Es wurden Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Gegen einen Beschuldigten wurde ein Haftbefehl vollzogen, er befindet sich in Untersuchungshaft. Zudem wurden gefälschte Ausweispapiere und verbotene Gegenstände sichergestellt sowie mehrere Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt.
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  • Zoll deckt illegale Beschäftigung in Baubranche auf
    Am 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro.
    Am 28.05.2026 veröffentlichte das Hauptzollamt Landshut eine Meldung über ein rechtskräftiges Urteil gegen einen 29-jährigen Mann aus der Republik Moldau. Das Amtsgericht München verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung wegen Einschleusens von Ausländern, unerlaubten Aufenthalts, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung. Der Mann war als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig und beschäftigte mehrere Arbeitnehmer aus Drittstaaten ohne gültige Aufenthaltstitel auf Baustellen bundesweit. Er selbst hielt sich ebenfalls illegal in Deutschland auf und nutzte gefälschte EU-Ausweisdokumente. Bei einer Durchsuchung im Mai 2025 stellten Zöllner fest, dass er sich eine weitere falsche Identität beschaffen wollte. Aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr wurde Haftbefehl erlassen; er befand sich bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft. Der Gesamtschaden durch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge beträgt über 70.000 Euro.
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  • Müllsack voller Bargeld
    Ende Februar 2026 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Plattling des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 am Parkplatz "Bayerischer Wald Nord" eine Kontrolle durch. Dabei wurde ein Pkw mit slowakischem Kennzeichen überprüft. Der Fahrer mit Wohnsitz in der Slowakei gab auf Befragung an, eine Schachtel Zigaretten und ein kleines Bündel Bargeld in Höhe von 1.000 Euro mit sich zu führen. Er gab an, auf dem Weg nach Frankfurt zu sein, um dort eine Arbeitsstelle anzutreten. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten auf der Rücksitzbank eine Tasche, in dem sich ein Karton befand. Der Fahrer erklärte auf Nachfrage, er habe keine Kenntnis vom Inhalt und transportiere den Karton lediglich für eine andere Person nach Frankfurt. Beim Öffnen des Kartons fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Müllsack mehrere Bündel mit Euro-Banknoten. Ein anschließend durchgeführter Drogentest an der Person sowie am Bargeld reagierte positiv auf Kokain. Eine daraufhin intensivierte Kontrolle mit Einsatz von zwei Zollhunden, spezialisiert auf das Aufspüren von Bargeld und Betäubungsmitteln, ergab keine weiteren Funde. Insgesamt wurde Bargeld in Höhe von 84.250 Euro vorläufig sichergestellt. Gegen den 32-jährigen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingeleitet. Zudem wurde ein Clearingverfahren zur Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Bargelds eingeleitet. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Regensburg übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen.
    Ende Februar 2026 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Plattling des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 am Parkplatz "Bayerischer Wald Nord" eine Kontrolle durch. Dabei wurde ein Pkw mit slowakischem Kennzeichen überprüft. Der Fahrer mit Wohnsitz in der Slowakei gab auf Befragung an, eine Schachtel Zigaretten und ein kleines Bündel Bargeld in Höhe von 1.000 Euro mit sich zu führen. Er gab an, auf dem Weg nach Frankfurt zu sein, um dort eine Arbeitsstelle anzutreten. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten auf der Rücksitzbank eine Tasche, in dem sich ein Karton befand. Der Fahrer erklärte auf Nachfrage, er habe keine Kenntnis vom Inhalt und transportiere den Karton lediglich für eine andere Person nach Frankfurt. Beim Öffnen des Kartons fanden die Zöllnerinnen und Zöllner in einem Müllsack mehrere Bündel mit Euro-Banknoten. Ein anschließend durchgeführter Drogentest an der Person sowie am Bargeld reagierte positiv auf Kokain. Eine daraufhin intensivierte Kontrolle mit Einsatz von zwei Zollhunden, spezialisiert auf das Aufspüren von Bargeld und Betäubungsmitteln, ergab keine weiteren Funde. Insgesamt wurde Bargeld in Höhe von 84.250 Euro vorläufig sichergestellt. Gegen den 32-jährigen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingeleitet. Zudem wurde ein Clearingverfahren zur Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Bargelds eingeleitet. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Regensburg übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen.
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  • Zigarettenschmuggel im LKW
    Mitte Februar führten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Zwiesel des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf mobile Kontrollen durch. Dabei überprüften sie einen Lkw mit türkischen Kennzeichen, der über die deutsch-österreichische Grenze bei Suben nach Deutschland eingereist war. Ziel des gewerblichen Warentransports war Frankreich. Auf Nachfrage der Zollbeamten nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, erklärte der 29-jährige Fahrer, keine entsprechenden Waren mitzuführen. Bei einer anschließenden intensiven Überprüfung in einer Kontrollhalle entdeckten die Zöllner 6.400 Stück unversteuerte Zigaretten. Auf keiner der Verpackungen befanden sich deutsche Steuerzeichen, die eine ordnungsgemäße Versteuerung belegen konnte. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft sich auf 1.254,25 Euro. Die Zigaretten waren raffiniert versteckt, unter anderem in einem Staukasten für einen Feuerlöscher sowie hinter dem Firmenschild auf dem Dach des Führerhauses. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt.
    Mitte Februar führten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Zwiesel des Hauptzollamts Landshut auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf mobile Kontrollen durch. Dabei überprüften sie einen Lkw mit türkischen Kennzeichen, der über die deutsch-österreichische Grenze bei Suben nach Deutschland eingereist war. Ziel des gewerblichen Warentransports war Frankreich. Auf Nachfrage der Zollbeamten nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, erklärte der 29-jährige Fahrer, keine entsprechenden Waren mitzuführen. Bei einer anschließenden intensiven Überprüfung in einer Kontrollhalle entdeckten die Zöllner 6.400 Stück unversteuerte Zigaretten. Auf keiner der Verpackungen befanden sich deutsche Steuerzeichen, die eine ordnungsgemäße Versteuerung belegen konnte. Die festgesetzte Tabaksteuer beläuft sich auf 1.254,25 Euro. Die Zigaretten waren raffiniert versteckt, unter anderem in einem Staukasten für einen Feuerlöscher sowie hinter dem Firmenschild auf dem Dach des Führerhauses. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt.
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  • Zoll bekämpft Schwarzarbeit auf Baustellen
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. 79 eingesetzte Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt über 278 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bei 41 Sachverhalten schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse entweder fehlten oder unrichtig waren.
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Mehr als 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter waren auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. 79 eingesetzte Beschäftigte des Hauptzollamts Landshut befragten insgesamt über 278 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Bei 41 Sachverhalten schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner drei Strafverfahren und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, unter anderem wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, weil Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltserlaubnisse entweder fehlten oder unrichtig waren.
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  • 30.000 unversteuerte Zigaretten entdeckt
    Am 04.03.2026 kontrollierten Zollbeamte auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf einen Kleintransporter mit bulgarischem Kennzeichen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden in Kekspackungen insgesamt 30.000 unversteuerte Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen entdeckt. Der 38-jährige Fahrer gab an, dass die Zigaretten für eine Familienfeier bestimmt seien. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der Steuerschaden beträgt 6.138 Euro. Das Zollfahndungsamt München hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
    Am 04.03.2026 kontrollierten Zollbeamte auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf einen Kleintransporter mit bulgarischem Kennzeichen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden in Kekspackungen insgesamt 30.000 unversteuerte Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen entdeckt. Der 38-jährige Fahrer gab an, dass die Zigaretten für eine Familienfeier bestimmt seien. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, und die Zigaretten wurden sichergestellt. Der Steuerschaden beträgt 6.138 Euro. Das Zollfahndungsamt München hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
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  • Artenschutz durch Kontrollen gewahrt
    Am 02.03.2026 trägt der Zoll mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren, da weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Im Schnitt finden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus, wobei nahezu 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land kommen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel und wird in der EU einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
    Am 02.03.2026 trägt der Zoll mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren, da weltweit tausende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. Im Schnitt finden Zöllnerinnen und Zöllner 1.200 Mal pro Jahr geschützte Tiere, Pflanzen bzw. Teile und Produkte daraus im gewerblichen Warenverkehr, im Gepäck von Reisenden oder in der Post. Letzteres nimmt auf Grund von Internetbestellungen immer mehr zu und macht mittlerweile rund ein Drittel des prozentualen Aufgriffsvolumens aus, wobei nahezu 60 Prozent aller Fälle über Flughäfen ins Land kommen. In den Jahren 2022 bis 2024 zog der Zoll insgesamt 150.000 geschützte Tiere oder Pflanzen und Produkte daraus aus dem Verkehr. Der Zoll überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im Warenverkehr mit Drittländern, wobei geschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die ohne die erforderlichen Dokumente ein-, durch- oder ausgeführt werden, von den Zollbehörden beschlagnahmt werden. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Erzeugnisse aus oder Teile von geschützten Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, CITES, dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten vor der Dezimierung durch unkontrollierten Handel und wird in der EU einheitlich durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 umgesetzt.
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  • Potenzmittel im Lieferwagen entdeckt
    Am 13.02.2026 stoppten Zollbeamte des Zollamts Suben in Zusammenarbeit mit der Kontrolleinheit Verkehrswege Passau einen Lieferwagen aus der Türkei. Bei der Kontrolle wurden eine große Menge nicht zugelassener Arzneimittel mit dem Wirkstoff "Sildenafil" entdeckt. Es wurden 150 Gläser Potenzhonig "Epimedyumlu Macun", 5.600 Gelbeutel des Potenzmittels "Kamagra-Oral Jelly" sowie 12 Fläschchen "Sivi Propolis Balen Plus" sichergestellt. Gegen den 23-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften sowie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
    Am 13.02.2026 stoppten Zollbeamte des Zollamts Suben in Zusammenarbeit mit der Kontrolleinheit Verkehrswege Passau einen Lieferwagen aus der Türkei. Bei der Kontrolle wurden eine große Menge nicht zugelassener Arzneimittel mit dem Wirkstoff "Sildenafil" entdeckt. Es wurden 150 Gläser Potenzhonig "Epimedyumlu Macun", 5.600 Gelbeutel des Potenzmittels "Kamagra-Oral Jelly" sowie 12 Fläschchen "Sivi Propolis Balen Plus" sichergestellt. Gegen den 23-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften sowie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
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  • Zigaretten in Musikbox versteckt
    Am 21.01.2026 stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Landshut bei einer Kontrolle auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf 8.600 Zigaretten sicher, die in einer Musikbox versteckt waren. Gegen den 22-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Steuerschaden beträgt 1.610 Euro.
    Am 21.01.2026 stellten Zollbeamte des Hauptzollamts Landshut bei einer Kontrolle auf der BAB 3 im Landkreis Deggendorf 8.600 Zigaretten sicher, die in einer Musikbox versteckt waren. Gegen den 22-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Steuerschaden beträgt 1.610 Euro.
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  • Crystal Meth auf A3 sichergestellt
    Am 15.12.2025 stellten Zöllner auf der A3 im Landkreis Deggendorf 11 Gramm Crystal Meth sicher. Ein 28-jähriger Beifahrer gab zu, dass es sich um Crystal Meth handle. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
    Am 15.12.2025 stellten Zöllner auf der A3 im Landkreis Deggendorf 11 Gramm Crystal Meth sicher. Ein 28-jähriger Beifahrer gab zu, dass es sich um Crystal Meth handle. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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    Verdopple deine Vorteile mit Miles & More und Cashback

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  • Haftstrafe für Lohnsplitting-Betrug
    Das Amtsgericht Landshut sprach den 43-jährigen Inhaber eines Mietwagenunternehmens aus dem Landkreis Freising am 22.10.2025 wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 Fällen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut stellten fest, dass der Mann über fast fünf Jahre Lohnsplitting betrieb, indem er Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigte, deren tatsächlicher Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschritt, und die darüber hinausgehenden Beträge mit fiktiven Personen abrechnete sowie Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung anmeldete. Aufgrund der Freiheitsstrafe darf der Firmeninhaber für fünf Jahre nicht als Geschäftsführer einer GmbH tätig sein. #Betrug
    Das Amtsgericht Landshut sprach den 43-jährigen Inhaber eines Mietwagenunternehmens aus dem Landkreis Freising am 22.10.2025 wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 Fällen schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut stellten fest, dass der Mann über fast fünf Jahre Lohnsplitting betrieb, indem er Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigte, deren tatsächlicher Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschritt, und die darüber hinausgehenden Beträge mit fiktiven Personen abrechnete sowie Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung anmeldete. Aufgrund der Freiheitsstrafe darf der Firmeninhaber für fünf Jahre nicht als Geschäftsführer einer GmbH tätig sein. #Betrug
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  • Zoll prüft Hotel- und Gaststättengewerbe
    Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Beim Hauptzollamt Landshut befragten 58 Zollbeschäftigte, unterstützt von fünf Beamten der Polizei und des Finanzamts, über 150 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch. Bei 62 Sachverhalten werden umfangreiche Nachprüfungen durchgeführt, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits jetzt wurden 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Verstößen gegen den Mindestlohn, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren oder die Ausländerbeschäftigung, eingeleitet. In drei weiteren Fällen wurden Strafverfahren wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
    Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Im Fokus standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Beim Hauptzollamt Landshut befragten 58 Zollbeschäftigte, unterstützt von fünf Beamten der Polizei und des Finanzamts, über 150 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten zahlreiche Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch. Bei 62 Sachverhalten werden umfangreiche Nachprüfungen durchgeführt, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Bereits jetzt wurden 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren, beispielsweise wegen Verstößen gegen den Mindestlohn, die Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren oder die Ausländerbeschäftigung, eingeleitet. In drei weiteren Fällen wurden Strafverfahren wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit besonders auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 01.01.2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
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  • Zoll entdeckt Schmuggelzigaretten in Transporter
    Am 31.08.2025 wurde auf der A94 im Landkreis Erding ein osteuropäischer Kleintransporter mit Anhänger aus dem Verkehr gezogen. Ein 40-jähriger Fahrer und acht weitere Insassen gaben an, nur die erlaubte Menge an Zigaretten bei sich zu haben. Bei einer intensiven Kontrolle des Anhängers fand die Polizei einen nachträglich eingebauten doppelten Boden. Darin waren 11.800 Zigaretten mit bulgarischer Steuerbanderole versteckt. Der Fahrer gab an, den doppelten Boden selbst eingebaut zu haben. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf über 2.430 EUR. Die Zigaretten wurden sichergestellt.
    Am 31.08.2025 wurde auf der A94 im Landkreis Erding ein osteuropäischer Kleintransporter mit Anhänger aus dem Verkehr gezogen. Ein 40-jähriger Fahrer und acht weitere Insassen gaben an, nur die erlaubte Menge an Zigaretten bei sich zu haben. Bei einer intensiven Kontrolle des Anhängers fand die Polizei einen nachträglich eingebauten doppelten Boden. Darin waren 11.800 Zigaretten mit bulgarischer Steuerbanderole versteckt. Der Fahrer gab an, den doppelten Boden selbst eingebaut zu haben. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf über 2.430 EUR. Die Zigaretten wurden sichergestellt.
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  • Unternehmer wegen Lohnbetrugs verurteilt
    Am 26.08.2025 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen 54-jährigen Unternehmer aus dem Bereich Kurier- und Kfz-Dienstleistungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 208 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut hatte in umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass der Mann bei 25 Arbeitnehmern zu wenige Arbeitsstunden abgerechnet hatte. Dabei wurden insbesondere Anfahrts-, Lade- und Rückfahrtszeiten nicht vergütet. Da ein monatlicher Nettolohn vereinbart war, blieb dies einigen Arbeitnehmern unbemerkt. Der Verurteilte fälschte die Stundenaufzeichnungen, wodurch zu wenige Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Zusätzlich wurden tagsüber geleistete Stunden als Nachtstunden ausgewiesen, um steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge auszuzahlen. Der entstandene Schaden für die Beitragseinzugsstellen beläuft sich auf über 106.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug
    Am 26.08.2025 verurteilte das Amtsgericht Landshut einen 54-jährigen Unternehmer aus dem Bereich Kurier- und Kfz-Dienstleistungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 208 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Landshut hatte in umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass der Mann bei 25 Arbeitnehmern zu wenige Arbeitsstunden abgerechnet hatte. Dabei wurden insbesondere Anfahrts-, Lade- und Rückfahrtszeiten nicht vergütet. Da ein monatlicher Nettolohn vereinbart war, blieb dies einigen Arbeitnehmern unbemerkt. Der Verurteilte fälschte die Stundenaufzeichnungen, wodurch zu wenige Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Zusätzlich wurden tagsüber geleistete Stunden als Nachtstunden ausgewiesen, um steuer- und beitragsfreie Nachtzuschläge auszuzahlen. Der entstandene Schaden für die Beitragseinzugsstellen beläuft sich auf über 106.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug
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