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Hauptzollamt Dortmund
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0231 95710
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Semerteichstraße , 44141 Dortmund, Innenstadt-Ost, Deutschland
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 06.08.2026 haben 260 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaften Hagen und Essen 30 Objekte in Arnsberg, Bochum, Dorsten, Dortmund, Gütersloh, Hagen, Hattingen, Herdecke, Saarbrücken, Saerbeck, Münster, Warendorf und Wuppertal durchsucht. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Hagen. Hintergrund ist der Verdacht, dass die Beschuldigten über einen längeren Zeitraum arbeitsteilig durch den Einkauf sogenannter Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer verschleiert haben. Potentiell ist den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzfiskus ein Schaden in Höhe von circa 1,5 Millionen Euro entstanden. Es wurden Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht und Beweismittel wie Geschäftsunterlagen, elektronische Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Festnahmen gab es nicht. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 06.08.2026 haben 260 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaften Hagen und Essen 30 Objekte in Arnsberg, Bochum, Dorsten, Dortmund, Gütersloh, Hagen, Hattingen, Herdecke, Saarbrücken, Saerbeck, Münster, Warendorf und Wuppertal durchsucht. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag im Raum Hagen. Hintergrund ist der Verdacht, dass die Beschuldigten über einen längeren Zeitraum arbeitsteilig durch den Einkauf sogenannter Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer verschleiert haben. Potentiell ist den Sozialversicherungsträgern und dem Finanzfiskus ein Schaden in Höhe von circa 1,5 Millionen Euro entstanden. Es wurden Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht und Beweismittel wie Geschäftsunterlagen, elektronische Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt. Festnahmen gab es nicht. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 09.06.2026 gegen 12:53 Uhr überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Bochum. Dabei wurden drei vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 27 Jahren ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Einer der Männer wies sich mit einem gefälschten ungarischen Aufenthaltstitel aus, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und nach Vernehmung mit Dolmetscher dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sie sollten am Folgetag von den Ausländerbehörden übernommen werden. Gegen den Arbeitgeber wurden Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 09.06.2026 gegen 12:53 Uhr überprüften Beamte des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Bochum. Dabei wurden drei vietnamesische Staatsangehörige im Alter von 23 bis 27 Jahren ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Einer der Männer wies sich mit einem gefälschten ungarischen Aufenthaltstitel aus, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Die drei Männer wurden vorläufig festgenommen und nach Vernehmung mit Dolmetscher dem Polizeigewahrsam zugeführt. Sie sollten am Folgetag von den Ausländerbehörden übernommen werden. Gegen den Arbeitgeber wurden Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 03.06.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Tankstelle in Gelsenkirchen. In der Werkstatt wurde ein 36-jähriger Kosovare angetroffen, der an einem Motorblock arbeitete. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem war er zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest und zogen seinen Pass ein. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen ist für die Abschiebung zuständig. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 03.06.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Tankstelle in Gelsenkirchen. In der Werkstatt wurde ein 36-jähriger Kosovare angetroffen, der an einem Motorblock arbeitete. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem war er zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest und zogen seinen Pass ein. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen ist für die Abschiebung zuständig. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 30.05.2026 gegen 12 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Friseurgeschäft in Bergkamen. Dabei wurde ein 26-jähriger türkischer Asylbewerber beim Haareschneiden angetroffen. Er wies sich mit einer seit Februar abgelaufenen Aufenthaltsgestattung aus. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Da er zudem zur Festnahme ausgeschrieben war, wurde er vorläufig festgenommen und an die Ausländerbehörde übergeben. Die Verlobte des Mannes erschien und gab an, dass am Folgetag die Hochzeit geplant war. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren und ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 30.05.2026 gegen 12 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Friseurgeschäft in Bergkamen. Dabei wurde ein 26-jähriger türkischer Asylbewerber beim Haareschneiden angetroffen. Er wies sich mit einer seit Februar abgelaufenen Aufenthaltsgestattung aus. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Da er zudem zur Festnahme ausgeschrieben war, wurde er vorläufig festgenommen und an die Ausländerbehörde übergeben. Die Verlobte des Mannes erschien und gab an, dass am Folgetag die Hochzeit geplant war. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren und ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 28.05.2026 gegen 11:00 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Massagesalon in Dortmund. Fünf chinesische Frauen im Alter zwischen 29 und 50 Jahren wurden vorläufig festgenommen, da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen. Eine 48-jährige Frau versuchte zu fliehen und leistete Widerstand bei der Festnahme. Die Frauen wurden vernommen und den Ausländerbehörden übergeben. Gegen den Arbeitgeber wird wegen illegaler Beschäftigung ermittelt, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zudem besteht der Verdacht auf illegale sexuelle Dienstleistungen. Die Ermittlungen dauern. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 28.05.2026 gegen 11:00 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Massagesalon in Dortmund. Fünf chinesische Frauen im Alter zwischen 29 und 50 Jahren wurden vorläufig festgenommen, da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen. Eine 48-jährige Frau versuchte zu fliehen und leistete Widerstand bei der Festnahme. Die Frauen wurden vernommen und den Ausländerbehörden übergeben. Gegen den Arbeitgeber wird wegen illegaler Beschäftigung ermittelt, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zudem besteht der Verdacht auf illegale sexuelle Dienstleistungen. Die Ermittlungen dauern. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 01.04.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines anonymen Hinweises das Lager eines Lebensmittelhändlers in Lünen-Horstmar. Ein Streifenteam hielt ein Firmenfahrzeug an und überprüfte den Fahrer. Der 27-jährige Mann aus Aserbaidschan wies sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel aus. Die Zollbeamten leiteten vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der Mann bereits seit 2024 für das Unternehmen tätig war und sogar eine Lohnabrechnung mit sich führte. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 01.04.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines anonymen Hinweises das Lager eines Lebensmittelhändlers in Lünen-Horstmar. Ein Streifenteam hielt ein Firmenfahrzeug an und überprüfte den Fahrer. Der 27-jährige Mann aus Aserbaidschan wies sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel aus. Die Zollbeamten leiteten vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der Mann bereits seit 2024 für das Unternehmen tätig war und sogar eine Lohnabrechnung mit sich führte. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 21.03.2026 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund die Waren auf einem Flohmarkt in Dortmund. An drei Ständen stellten die Zöllner insgesamt 1.174 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einer Gesamtmenge von 19,145 Liter unversteuertem Liquid sicher. Der festgestellte Steuerschaden beträgt 6.126,40 Euro. Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.Am 21.03.2026 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund die Waren auf einem Flohmarkt in Dortmund. An drei Ständen stellten die Zöllner insgesamt 1.174 Stück nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten mit einer Gesamtmenge von 19,145 Liter unversteuertem Liquid sicher. Der festgestellte Steuerschaden beträgt 6.126,40 Euro. Gegen die Standbetreiber wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Der aktuelle Steuersatz für Substitute liegt bei 0,32 Euro pro Milliliter. Gemäß § 14 Tabakerzeugnisgesetz dürfen Einweg-E-Zigaretten nur mit einem Inhalt von höchstens zwei Millilitern (maximal 800 Züge) in den Verkehr gebracht werden.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt DortmundMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 19.03.2026 passierte eine 60-jährige Frau aus Nordmazedonien nach der Landung am Dortmunder Flughafen ebenfalls den grünen Ausgang. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner am Boden des Handgepäcks 649 Stück Diazepam-Tabletten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Tabletten waren flach am Boden des Handgepäcks versteckt, wobei zur Tarnung eine größere Menge nicht verbotener Medikamente darüber lag. Die Reisende hatte die Tabletten umgepackt, sodass eine Packung nicht wie üblich zwei Blister, sondern fünf bis sechs Blister mit jeweils 15 Tabletten enthielt. Die erforderlichen Einfuhrdokumente für die Betäubungsmittel konnte die Reisende nicht vorlegen. Sie führte lediglich einen deutschen Behandlungsplan mit sich, aus dem hervorging, dass sie täglich eine Tablette einnehmen sollte. Dieser Behandlungsplan berechtigte sie jedoch nicht, betäubungsmittelhaltige Medikamente im Ausland zu erwerben und sie nach Deutschland einzuführen. Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen die Reisende ein und stellten die Tabletten sicher.Am 19.03.2026 passierte eine 60-jährige Frau aus Nordmazedonien nach der Landung am Dortmunder Flughafen ebenfalls den grünen Ausgang. Bei der Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner am Boden des Handgepäcks 649 Stück Diazepam-Tabletten, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Tabletten waren flach am Boden des Handgepäcks versteckt, wobei zur Tarnung eine größere Menge nicht verbotener Medikamente darüber lag. Die Reisende hatte die Tabletten umgepackt, sodass eine Packung nicht wie üblich zwei Blister, sondern fünf bis sechs Blister mit jeweils 15 Tabletten enthielt. Die erforderlichen Einfuhrdokumente für die Betäubungsmittel konnte die Reisende nicht vorlegen. Sie führte lediglich einen deutschen Behandlungsplan mit sich, aus dem hervorging, dass sie täglich eine Tablette einnehmen sollte. Dieser Behandlungsplan berechtigte sie jedoch nicht, betäubungsmittelhaltige Medikamente im Ausland zu erwerben und sie nach Deutschland einzuführen. Die Zöllner leiteten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs gegen die Reisende ein und stellten die Tabletten sicher.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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