Am 10.03.2026 überprüften rund 70 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg drei Großbaustellen, unter anderem im Hamburger Zentrum und im Stadtteil Barmbek. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten, konzertierten und risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Es sollte überprüft werden, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Insgesamt wurden 199 Personen befragt. Gegen zwei georgische Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Darüber hinaus sind 46 weitere Sachverhalte Gegenstand vertiefter Prüfungen, darunter 13 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz sowie 26 Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die vor Ort durchgeführten Prüfungen stellen den Auftakt für weitergehende Ermittlungen der FKS dar, bei denen die Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Am 10.03.2026 überprüften rund 70 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg drei Großbaustellen, unter anderem im Hamburger Zentrum und im Stadtteil Barmbek. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten, konzertierten und risikoorientierten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche. Es sollte überprüft werden, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben. Insgesamt wurden 199 Personen befragt. Gegen zwei georgische Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Darüber hinaus sind 46 weitere Sachverhalte Gegenstand vertiefter Prüfungen, darunter 13 Verdachtsfälle hinsichtlich des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz sowie 26 Verdachtsfälle hinsichtlich des Vorenthaltens oder Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die vor Ort durchgeführten Prüfungen stellen den Auftakt für weitergehende Ermittlungen der FKS dar, bei denen die Arbeitnehmerdaten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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