Verurteilter Folteroffizier in Syrien festgenommen
Am 15.08.2026 nahmen syrische Sicherheitskräfte den in Wien verurteilten Moussab Abou R. im Rahmen einer Operation gegen Personen fest, die in Terrorismusfälle verwickelt sind. Das Landesgericht Wien hatte den ehemaligen Polizeichef im 07.2026 wegen Folter und schwerer Gewalt gegen insgesamt 21 Zivilisten unter dem Assad-Regime schuldig gesprochen. Nach der Urteilsverkündung blieb er auf freiem Fuß und kehrte nach Syrien zurück. Das Oberlandesgericht Wien hatte zuvor eine Haftbeschwerde bewilligt und die vom Landesgericht angenommene Fluchtgefahr verneint. Nach Angaben eines Privatermittlers soll R. am 29.07.2026 von der Türkei aus nach Syrien eingereist sein. Er kehrte in seinen Heimatort im Süden des Landes zurück, wo er als Held willkommen geheißen wurde. Die Familie hatte in sozialen Medien verbreitet, ihren 'ehrenwerten Sohn' in Empfang zu nehmen. Nun werden rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet. #Terrorismus
Am 15.08.2026 nahmen syrische Sicherheitskräfte den in Wien verurteilten Moussab Abou R. im Rahmen einer Operation gegen Personen fest, die in Terrorismusfälle verwickelt sind. Das Landesgericht Wien hatte den ehemaligen Polizeichef im 07.2026 wegen Folter und schwerer Gewalt gegen insgesamt 21 Zivilisten unter dem Assad-Regime schuldig gesprochen. Nach der Urteilsverkündung blieb er auf freiem Fuß und kehrte nach Syrien zurück. Das Oberlandesgericht Wien hatte zuvor eine Haftbeschwerde bewilligt und die vom Landesgericht angenommene Fluchtgefahr verneint. Nach Angaben eines Privatermittlers soll R. am 29.07.2026 von der Türkei aus nach Syrien eingereist sein. Er kehrte in seinen Heimatort im Süden des Landes zurück, wo er als Held willkommen geheißen wurde. Die Familie hatte in sozialen Medien verbreitet, ihren 'ehrenwerten Sohn' in Empfang zu nehmen. Nun werden rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet. #Terrorismus
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19-Jähriger Deutscher wegen Terrorverdachts in U-Haft
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Mutmaßlicher Rädelsführer in U-Haft
Am 17.03.2026 wurde ein junger Mann festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und als mutmaßlicher Rädelsführer Menschen zu Straftaten bewegt zu haben. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten, und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Zudem soll er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch eines Kindes, bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen, und der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Ermittlungen gegen Kai M. wegen terroristischer Vereinigung übernommen
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Betrüger erbeuten Schmuck von 85-Jähriger
Am 12.08.2026 gegen Nachmittag übergab eine 85-jährige Frau aus Büsumer Deichhausen an ihrer Wohnanschrift in der Straße Achtern Diek Schmuck im Wert einer fünfstelligen Summe an einen unbekannten Mann. Zuvor hatten sich die Täter als Polizeibeamte ausgegeben und die Frau über mehrere Tage kontaktiert. Sie behaupteten, sie stehe im Fokus einer Terrororganisation und müsse als Vertrauensperson mit der Polizei zusammenarbeiten. Um die Geschichte glaubwürdig zu machen, hinterlegten sie ein Smartphone und einen gefälschten Polizeiausweis in ihrem Briefkasten. Am 13.08.2026 gegen 15:40 Uhr wollte die Frau bei ihrer Bank in Heide eine fünfstellige Bargeldsumme abheben, was eine aufmerksame Bankmitarbeiterin verhinderte und die Polizei informierte. Kriminalbeamte trafen die Frau während eines laufenden Telefonats mit den Tätern an. Ein Versuch, eine weitere Übergabe zu arrangieren, scheiterte, da die Betrüger den Kontakt abbrachen. Der Abholer wird als etwa 30 Jahre alt, circa 1,80 Meter groß, mit blonden Haaren und ziviler Kleidung beschrieben. Die Kriminalpolizeistelle Heide ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betrugs und sucht Zeugen. #Terrorismus #Einbruch #Betrug
Am 12.08.2026 gegen Nachmittag übergab eine 85-jährige Frau aus Büsumer Deichhausen an ihrer Wohnanschrift in der Straße Achtern Diek Schmuck im Wert einer fünfstelligen Summe an einen unbekannten Mann. Zuvor hatten sich die Täter als Polizeibeamte ausgegeben und die Frau über mehrere Tage kontaktiert. Sie behaupteten, sie stehe im Fokus einer Terrororganisation und müsse als Vertrauensperson mit der Polizei zusammenarbeiten. Um die Geschichte glaubwürdig zu machen, hinterlegten sie ein Smartphone und einen gefälschten Polizeiausweis in ihrem Briefkasten. Am 13.08.2026 gegen 15:40 Uhr wollte die Frau bei ihrer Bank in Heide eine fünfstellige Bargeldsumme abheben, was eine aufmerksame Bankmitarbeiterin verhinderte und die Polizei informierte. Kriminalbeamte trafen die Frau während eines laufenden Telefonats mit den Tätern an. Ein Versuch, eine weitere Übergabe zu arrangieren, scheiterte, da die Betrüger den Kontakt abbrachen. Der Abholer wird als etwa 30 Jahre alt, circa 1,80 Meter groß, mit blonden Haaren und ziviler Kleidung beschrieben. Die Kriminalpolizeistelle Heide ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betrugs und sucht Zeugen. #Terrorismus #Einbruch #Betrug
Belohnung: 250,00 €? | Chat 0 Geteilt
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49-Jähriger ruft verfassungswidrige Parole im ICE
Am 19.08.2026 gegen 14:04 Uhr soll ein 49-jähriger Mann ohne gültige Bahnfahrkarte mit einem Fernverkehrszug auf der Strecke Berlin Hauptbahnhof - Hamburg Hauptbahnhof gefahren sein und dabei mehrfach lautstark 'Heil Hitler' gerufen haben. Der Zugbegleiter (55 Jahre) meldete den Vorfall der Bundespolizei, sodass der Tatverdächtige bei Ankunft des Zuges im Hamburger Hauptbahnhof angetroffen werden konnte. Bei der Fahrkartenkontrolle konnte der Mann weder eine gültige Fahrkarte noch Identitätspapiere vorzeigen. Der deutsche Staatsangehörige, der bereits wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen polizeibekannt ist, äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und war nicht alkoholisiert. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er mit einem Platzverweis entlassen. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. #Extremismus #Terrorismus
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43-Jährige wegen IS-Unterstützung verurteilt
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die 43-jährige Deutsche Nadine D. wegen Unterstützung der Terrorgruppe IS zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die vierfache Mutter betrieb die europaweit aktive, IS-nahe Gefangenenhilfsinitiative 'Free our sisters' und unterstützte damit inhaftierte IS-Terroristen in Deutschland, Österreich und Frankreich. Sie ließ Spendengeld und Zuspruch zukommen, um die Häftlinge zur Treue gegenüber dem IS zu verpflichten. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie eine verfestigte dschihadistische Einstellung und befürwortet Kalifat und Scharia in der Auslegung des IS. Zu einer bereits verurteilten IS-Terroristin unterhielt sie ein enges Vertrauensverhältnis. Die inhaftierten Terroristen bedankten sich teilweise über Telegram öffentlich, darunter einer der Bataclan-Attentäter von Paris 2015. Mit falschen Verwendungszwecken wie 'Kinderkleidung' verschleierte sie ihre Aktivitäten als humanitäres Engagement. Zudem ließ sie Kinder Bilder für potenzielle Massenmörder malen, etwa für den verurteilten Rizin-Bombenbauer von Köln. Die Bundesanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch oder Bewährung. #Terrorismus
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die 43-jährige Deutsche Nadine D. wegen Unterstützung der Terrorgruppe IS zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die vierfache Mutter betrieb die europaweit aktive, IS-nahe Gefangenenhilfsinitiative 'Free our sisters' und unterstützte damit inhaftierte IS-Terroristen in Deutschland, Österreich und Frankreich. Sie ließ Spendengeld und Zuspruch zukommen, um die Häftlinge zur Treue gegenüber dem IS zu verpflichten. Nach Überzeugung des Gerichts hat sie eine verfestigte dschihadistische Einstellung und befürwortet Kalifat und Scharia in der Auslegung des IS. Zu einer bereits verurteilten IS-Terroristin unterhielt sie ein enges Vertrauensverhältnis. Die inhaftierten Terroristen bedankten sich teilweise über Telegram öffentlich, darunter einer der Bataclan-Attentäter von Paris 2015. Mit falschen Verwendungszwecken wie 'Kinderkleidung' verschleierte sie ihre Aktivitäten als humanitäres Engagement. Zudem ließ sie Kinder Bilder für potenzielle Massenmörder malen, etwa für den verurteilten Rizin-Bombenbauer von Köln. Die Bundesanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch oder Bewährung. #Terrorismus
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