Am 04.09.2026 gegen 14:00 Uhr nahmen Zivilfahnder der Polizeidirektion Lüneburg im Rahmen eines Einsatzes einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg in Norderstedt fest. Sie informierten die örtlich zuständige Kriminalpolizei Norderstedt, die die weiteren Maßnahmen an einer dem Händler zuzuordnenden Norderstedter Adresse übernahm. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel ordnete das Amtsgericht Kiel die Durchsuchung der Wohnung und weiterer ermittelter Adressen in Niedersachsen an. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen fanden die Kriminalbeamten verschiedenste Betäubungsmittel in großem Umfang sowie Bargeld, das aus den illegalen Geschäften stammen dürfte. Das Bargeld und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Zudem fanden die Beamten Gegenstände, die nach derzeitigem Stand der Ermittlungen vorangegangenen Diebstahlstaten zuzuordnen sein dürften. Während der Maßnahmen erschien der Norderstedter Bewohner der betroffenen Wohnung, ein ebenfalls 38-jähriger deutscher Staatsangehöriger, vor Ort. Die Einsatzkräfte nahmen ihn vorläufig fest, unterzogen ihn ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen und leiteten auch gegen ihn Strafverfahren ein. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde er im Anschluss entlassen. Gegen den niedersächsischen Drogenhändler war bereits zuvor ein Haftbefehl gerichtlich erlassen worden; die Zivilfahnder führten ihn daher zum Haftantritt einer niedersächsischen Haftanstalt zu. Der Norderstedter wird sich in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Diebstahls verantworten müssen. #Drogen #Diebstahl
Am 04.09.2026 gegen 14:00 Uhr nahmen Zivilfahnder der Polizeidirektion Lüneburg im Rahmen eines Einsatzes einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg in Norderstedt fest. Sie informierten die örtlich zuständige Kriminalpolizei Norderstedt, die die weiteren Maßnahmen an einer dem Händler zuzuordnenden Norderstedter Adresse übernahm. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel ordnete das Amtsgericht Kiel die Durchsuchung der Wohnung und weiterer ermittelter Adressen in Niedersachsen an. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen fanden die Kriminalbeamten verschiedenste Betäubungsmittel in großem Umfang sowie Bargeld, das aus den illegalen Geschäften stammen dürfte. Das Bargeld und die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Zudem fanden die Beamten Gegenstände, die nach derzeitigem Stand der Ermittlungen vorangegangenen Diebstahlstaten zuzuordnen sein dürften. Während der Maßnahmen erschien der Norderstedter Bewohner der betroffenen Wohnung, ein ebenfalls 38-jähriger deutscher Staatsangehöriger, vor Ort. Die Einsatzkräfte nahmen ihn vorläufig fest, unterzogen ihn ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen und leiteten auch gegen ihn Strafverfahren ein. Da keine Haftgründe vorlagen, wurde er im Anschluss entlassen. Gegen den niedersächsischen Drogenhändler war bereits zuvor ein Haftbefehl gerichtlich erlassen worden; die Zivilfahnder führten ihn daher zum Haftantritt einer niedersächsischen Haftanstalt zu. Der Norderstedter wird sich in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Diebstahls verantworten müssen. #Drogen #Diebstahl
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