Am 14.06.2012 verurteilte das Kieler Landgericht den 40-jährigen Ex-Rocker Steffen R. wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, schwerer Körperverletzung sowie versuchter Erpressung zu viereinhalb Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass R. als Chef der Rockertruppe 'Legion 81' für die Hells Angels Drecksarbeiten erledigte, darunter Übergriffe auf Abtrünnige und rivalisierende Rockermitglieder. Er führte zwei junge Frauen der Prostitution zu und zwang sie zur Ausübung. Zudem war er an der Vertreibung verfeindeter Bandidos in Preetz beteiligt. Das Gericht berücksichtigte mildernde Umstände, da R. umfassend über kriminelle Machenschaften der Rocker ausgesagt hatte. Zusätzlich muss er wegen Widerrufs einer Bewährung weitere zwei Jahre ins Gefängnis. R. unterliegt einem Zeugenschutzprogramm.
Am 14.06.2012 verurteilte das Kieler Landgericht den 40-jährigen Ex-Rocker Steffen R. wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, schwerer Körperverletzung sowie versuchter Erpressung zu viereinhalb Jahren Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass R. als Chef der Rockertruppe 'Legion 81' für die Hells Angels Drecksarbeiten erledigte, darunter Übergriffe auf Abtrünnige und rivalisierende Rockermitglieder. Er führte zwei junge Frauen der Prostitution zu und zwang sie zur Ausübung. Zudem war er an der Vertreibung verfeindeter Bandidos in Preetz beteiligt. Das Gericht berücksichtigte mildernde Umstände, da R. umfassend über kriminelle Machenschaften der Rocker ausgesagt hatte. Zusätzlich muss er wegen Widerrufs einer Bewährung weitere zwei Jahre ins Gefängnis. R. unterliegt einem Zeugenschutzprogramm.