Vor dem Oberlandesgericht in Dresden läuft der Prozess gegen die linksextreme Hammerbande um ihren mutmaßlichen Anführer Johann Guntermann (32). Am 29. Verhandlungstag sollte Jannis R. als Unterstützer der Linksextremen aussagen, verweigerte jedoch die Aussage. Richter Joachim Kubista (62) ließ den 40-jährigen Leipziger daraufhin im Gerichtssaal verhaften. Jannis R. berief sich auf ein Aussageverweigerungsrecht, wobei sein Anwalt als Zeugenbeistand anwesend war. Der Anwalt befürchtete, dass die Bundesanwaltschaft erneut gegen Jannis R. ermitteln könnte, sollte dieser vor Gericht aussagen. Der 4. Strafsenat in Dresden ließ R. Handschellen anlegen und abführen. Vorsitzender Richter Joachim Kubista verhängte sechs Monate Beugehaft gegen den verurteilten Linksextremen und beendete den Prozesstag. Zudem wurden dem Zeugen 500 Euro Ordnungsgeld (ersatzweise zehn Tage Haft) und die Kosten des Verhandlungstages auferlegt. Jannis R. wurde bereits im ersten Hammerbanden-Verfahren als Unterstützer zu zwei Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt, da er als Ausspäher bei einem Überfall auf Rechtsextreme beteiligt war. Jannis R. trug im Gerichtssaal ein T-Shirt mit der Aufschrift „Free all Antifas“. Gegen Johann Guntermann (32) und sechs Mitangeklagte wird seit November im zweiten großen Hammerbanden-Prozess verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den Linksextremen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Waffendiebstahl vor. Die Gruppe soll über Jahre hinweg Neonazis gezielt aufgespürt, überfallen und teils lebensgefährlich verletzt haben, wobei Schlagstöcke, Hämmer und Pfefferspray eingesetzt wurden. #Mord #Raubueberfall #Koerperverletzung #Diebstahl
Vor dem Oberlandesgericht in Dresden läuft der Prozess gegen die linksextreme Hammerbande um ihren mutmaßlichen Anführer Johann Guntermann (32). Am 29. Verhandlungstag sollte Jannis R. als Unterstützer der Linksextremen aussagen, verweigerte jedoch die Aussage. Richter Joachim Kubista (62) ließ den 40-jährigen Leipziger daraufhin im Gerichtssaal verhaften. Jannis R. berief sich auf ein Aussageverweigerungsrecht, wobei sein Anwalt als Zeugenbeistand anwesend war. Der Anwalt befürchtete, dass die Bundesanwaltschaft erneut gegen Jannis R. ermitteln könnte, sollte dieser vor Gericht aussagen. Der 4. Strafsenat in Dresden ließ R. Handschellen anlegen und abführen. Vorsitzender Richter Joachim Kubista verhängte sechs Monate Beugehaft gegen den verurteilten Linksextremen und beendete den Prozesstag. Zudem wurden dem Zeugen 500 Euro Ordnungsgeld (ersatzweise zehn Tage Haft) und die Kosten des Verhandlungstages auferlegt. Jannis R. wurde bereits im ersten Hammerbanden-Verfahren als Unterstützer zu zwei Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt, da er als Ausspäher bei einem Überfall auf Rechtsextreme beteiligt war. Jannis R. trug im Gerichtssaal ein T-Shirt mit der Aufschrift „Free all Antifas“. Gegen Johann Guntermann (32) und sechs Mitangeklagte wird seit November im zweiten großen Hammerbanden-Prozess verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den Linksextremen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und Waffendiebstahl vor. Die Gruppe soll über Jahre hinweg Neonazis gezielt aufgespürt, überfallen und teils lebensgefährlich verletzt haben, wobei Schlagstöcke, Hämmer und Pfefferspray eingesetzt wurden. #Mord #Raubueberfall #Koerperverletzung #Diebstahl
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