Am 23.08.2026 um 15:35 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof Stendal. Ein Datenabgleich im polizeilichen Fahndungssystem ergab auch hier einen Haftbefehl. Das Amtsgericht Magdeburg hatte im Februar 2026 einen Strafbefehl wegen Betrugs in zwei Fällen gegen den 42-jährigen Deutschen erlassen und ihn zu 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe beziehungsweise zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Da er sich nicht der Ladung zum Strafantritt stellte und keine Zahlungen leistete, erging seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli 2026 der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und verhafteten ihn. Er kontaktierte seine Mutter, die den haftabwendenden Betrag beglich und so ihren Sohn vor einem 35-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt bewahrte. #Betrug
Am 23.08.2026 um 15:35 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof Stendal. Ein Datenabgleich im polizeilichen Fahndungssystem ergab auch hier einen Haftbefehl. Das Amtsgericht Magdeburg hatte im Februar 2026 einen Strafbefehl wegen Betrugs in zwei Fällen gegen den 42-jährigen Deutschen erlassen und ihn zu 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe beziehungsweise zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Da er sich nicht der Ladung zum Strafantritt stellte und keine Zahlungen leistete, erging seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli 2026 der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und verhafteten ihn. Er kontaktierte seine Mutter, die den haftabwendenden Betrag beglich und so ihren Sohn vor einem 35-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt bewahrte. #Betrug
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