Bundespolizei Magdeburg
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  • Per Haftbefehl gesucht - weitere
    Am 28.08.2026 wurde eine Person per Haftbefehl gesucht. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat die Fahndung eingeleitet.
    Am 28.08.2026 wurde eine Person per Haftbefehl gesucht. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat die Fahndung eingeleitet.
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  • 26-Jähriger nach Hinweis auf schusswaffenähnlichen Gegenstand festgenommen
    Am 27.08.2026 gegen 20:32 Uhr informierte ein Mitarbeiter der Bahnsicherheit die Bundespolizei über eine männliche Person am Vorplatz des Hauptbahnhofs Halle (Saale), die einen schusswaffenähnlichen Gegenstand mit sich führen sollte. Die Beamten stellten den Mann, der sich in Richtung Innenstadt entfernte, und nahmen ihn widerstandslos fest. Bei der Durchsuchung wurde keine Waffe gefunden, jedoch eine Powerbank, die als Stehlgut aus einem nahegelegenen Drogeriemarkt identifiziert wurde. Der 26-jährige Mann aus Griechenland gab an, eine kleine Spielzeugwaffe gehabt und diese in den Müll geworfen zu haben. Eine Absuche nach dem Gegenstand blieb erfolglos. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
    Am 27.08.2026 gegen 20:32 Uhr informierte ein Mitarbeiter der Bahnsicherheit die Bundespolizei über eine männliche Person am Vorplatz des Hauptbahnhofs Halle (Saale), die einen schusswaffenähnlichen Gegenstand mit sich führen sollte. Die Beamten stellten den Mann, der sich in Richtung Innenstadt entfernte, und nahmen ihn widerstandslos fest. Bei der Durchsuchung wurde keine Waffe gefunden, jedoch eine Powerbank, die als Stehlgut aus einem nahegelegenen Drogeriemarkt identifiziert wurde. Der 26-jährige Mann aus Griechenland gab an, eine kleine Spielzeugwaffe gehabt und diese in den Müll geworfen zu haben. Eine Absuche nach dem Gegenstand blieb erfolglos. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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  • 24-Jähriger ohne Ticket festgenommen
    Am 26.08.2026 gegen 09:55 Uhr nutzte ein 24-jähriger Mann einen Zug von Roßlau nach Dessau, ohne ein gültiges Ticket vorweisen zu können. Der Zugbegleiter verständigte die Bundespolizei, die den Verdächtigen auf Bahnsteig fünf des Dessauer Hauptbahnhofes antraf. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte ihn im Juni 2025 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er den Betrag nicht vollständig bezahlt hatte und sich der Ladung zum Haftantritt nicht stellte, erging vor einigen Tagen der Haftbefehl. Der Mann konnte den haftabwendenden Betrag von 390 Euro nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er eine 13-tägige Haftstrafe verbüßt.
    Am 26.08.2026 gegen 09:55 Uhr nutzte ein 24-jähriger Mann einen Zug von Roßlau nach Dessau, ohne ein gültiges Ticket vorweisen zu können. Der Zugbegleiter verständigte die Bundespolizei, die den Verdächtigen auf Bahnsteig fünf des Dessauer Hauptbahnhofes antraf. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte ihn im Juni 2025 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er den Betrag nicht vollständig bezahlt hatte und sich der Ladung zum Haftantritt nicht stellte, erging vor einigen Tagen der Haftbefehl. Der Mann konnte den haftabwendenden Betrag von 390 Euro nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er eine 13-tägige Haftstrafe verbüßt.
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  • 42-Jähriger festgenommen
    Am 23.08.2026 um 17:05 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Dessauer Hauptbahnhof einen 42-jährigen Mann. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Erschleichens von Leistungen wurde der Deutsche im August 2025 durch das Amtsgericht Leipzig per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 400 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte und sein Aufenthaltsort unbekannt war, erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig im April 2026 einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dessau. Da er den haftabwendenden Betrag von 400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 25-tägige Haftstrafe anzutreten.
    Am 23.08.2026 um 17:05 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Dessauer Hauptbahnhof einen 42-jährigen Mann. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Erschleichens von Leistungen wurde der Deutsche im August 2025 durch das Amtsgericht Leipzig per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 400 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte und sein Aufenthaltsort unbekannt war, erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig im April 2026 einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Dessau. Da er den haftabwendenden Betrag von 400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 25-tägige Haftstrafe anzutreten.
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  • 42-Jähriger mit Haftbefehl festgenommen
    Am 23.08.2026 um 15:35 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof Stendal. Ein Datenabgleich im polizeilichen Fahndungssystem ergab auch hier einen Haftbefehl. Das Amtsgericht Magdeburg hatte im Februar 2026 einen Strafbefehl wegen Betrugs in zwei Fällen gegen den 42-jährigen Deutschen erlassen und ihn zu 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe beziehungsweise zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Da er sich nicht der Ladung zum Strafantritt stellte und keine Zahlungen leistete, erging seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli 2026 der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und verhafteten ihn. Er kontaktierte seine Mutter, die den haftabwendenden Betrag beglich und so ihren Sohn vor einem 35-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt bewahrte. #Betrug
    Am 23.08.2026 um 15:35 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof Stendal. Ein Datenabgleich im polizeilichen Fahndungssystem ergab auch hier einen Haftbefehl. Das Amtsgericht Magdeburg hatte im Februar 2026 einen Strafbefehl wegen Betrugs in zwei Fällen gegen den 42-jährigen Deutschen erlassen und ihn zu 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe beziehungsweise zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Da er sich nicht der Ladung zum Strafantritt stellte und keine Zahlungen leistete, erging seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli 2026 der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und verhafteten ihn. Er kontaktierte seine Mutter, die den haftabwendenden Betrag beglich und so ihren Sohn vor einem 35-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt bewahrte. #Betrug
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  • 38-Jähriger mit Haftbefehl festgenommen
    Am 22.08.2026 um 16:57 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 38-jährigen Mann auf Bahnsteig drei am Hauptbahnhof Stendal. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Diebstahls wurde der georgische Staatsangehörige im Mai 2025 vom Amtsgericht Krefeld zu einer Geldstrafe von 875 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich der Haft stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Krefeld im Mai 2026 einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und brachten ihn ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von 850 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 17-tägige Haftstrafe anzutreten. #Diebstahl
    Am 22.08.2026 um 16:57 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 38-jährigen Mann auf Bahnsteig drei am Hauptbahnhof Stendal. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Diebstahls wurde der georgische Staatsangehörige im Mai 2025 vom Amtsgericht Krefeld zu einer Geldstrafe von 875 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich der Haft stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Krefeld im Mai 2026 einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und brachten ihn ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von 850 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 17-tägige Haftstrafe anzutreten. #Diebstahl
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  • 63-Jähriger festgenommen
    Am 20.08.2026 gegen 18:38 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Bahnsteig 1 am Hauptbahnhof Stendal einen 63-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung seiner Personalien kamen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stendal zum Vorschein. Im März 2023 wurde der Mann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Er zahlte einen Großteil, der Rest blieb offen, woraufhin im August dieses Jahres der erste Vollstreckungshaftbefehl erging. Ein zweiter Haftbefehl folgte wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, zu dem ihn das Amtsgericht Stendal im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise zu einer Haftstrafe von 60 Tagen verurteilt hatte. Die Beamten nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn zunächst ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von insgesamt 930 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 33-tägige Restersatzfreiheitsstrafe anzutreten. #Diebstahl
    Am 20.08.2026 gegen 18:38 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Bahnsteig 1 am Hauptbahnhof Stendal einen 63-jährigen Deutschen. Bei der Überprüfung seiner Personalien kamen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Stendal zum Vorschein. Im März 2023 wurde der Mann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Er zahlte einen Großteil, der Rest blieb offen, woraufhin im August dieses Jahres der erste Vollstreckungshaftbefehl erging. Ein zweiter Haftbefehl folgte wegen Diebstahls geringwertiger Sachen, zu dem ihn das Amtsgericht Stendal im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise zu einer Haftstrafe von 60 Tagen verurteilt hatte. Die Beamten nahmen den Gesuchten fest und brachten ihn zunächst ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von insgesamt 930 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er nach Abschluss der Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 33-tägige Restersatzfreiheitsstrafe anzutreten. #Diebstahl
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  • 20-Jährige nutzt fremdes Ticket und bedroht Bahnbedienstete
    Am 18.08.2026 gegen 16:01 Uhr nutzte eine 20-jährige Frau einen Zug von Leipzig nach Halle (Saale). Bei der Fahrscheinkontrolle legte sie ein Deutschlandticket vor, das nicht auf ihre Person ausgestellt war. Beim planmäßigen Halt am Flughafen Leipzig/Halle versuchte sie zu flüchten, wurde jedoch von der Zugbegleiterin und einem Sicherheitsmitarbeiter der Bahn daran gehindert. Daraufhin beleidigte und bedrohte sie die Bahnbediensteten. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) nahm sich des Sachverhalts am Hauptbahnhof Halle (Saale) an und stellte die russische Staatsangehörige zur zweifelsfreien Personalienfeststellung fest. Die Bundespolizisten überprüften ihre Angaben und fertigten eine Strafanzeige. #Beleidigung
    Am 18.08.2026 gegen 16:01 Uhr nutzte eine 20-jährige Frau einen Zug von Leipzig nach Halle (Saale). Bei der Fahrscheinkontrolle legte sie ein Deutschlandticket vor, das nicht auf ihre Person ausgestellt war. Beim planmäßigen Halt am Flughafen Leipzig/Halle versuchte sie zu flüchten, wurde jedoch von der Zugbegleiterin und einem Sicherheitsmitarbeiter der Bahn daran gehindert. Daraufhin beleidigte und bedrohte sie die Bahnbediensteten. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) nahm sich des Sachverhalts am Hauptbahnhof Halle (Saale) an und stellte die russische Staatsangehörige zur zweifelsfreien Personalienfeststellung fest. Die Bundespolizisten überprüften ihre Angaben und fertigten eine Strafanzeige. #Beleidigung
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