Missbräuchlicher Notruf: Scheunenbrand vorgetäuscht
Am 02.09.2026 wurde über den Notruf der Rettungsleitstelle ein Scheunenbrand in Reuth gemeldet. Bei der Überprüfung durch die Einsatzkräfte konnte jedoch kein Brand festgestellt werden. Es ergaben sich Hinweise, dass der Notruf missbräuchlich abgesetzt wurde. Im Einsatz befanden sich die Feuerwehren Reuth, Jünkerath, Olzheim, Schönfeld, Ormont und Stadtkyll mit etwa 40 Einsatzkräften sowie sechs Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Den Anrufer erwartet ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen. #Sexualdelikt
Am 02.09.2026 wurde über den Notruf der Rettungsleitstelle ein Scheunenbrand in Reuth gemeldet. Bei der Überprüfung durch die Einsatzkräfte konnte jedoch kein Brand festgestellt werden. Es ergaben sich Hinweise, dass der Notruf missbräuchlich abgesetzt wurde. Im Einsatz befanden sich die Feuerwehren Reuth, Jünkerath, Olzheim, Schönfeld, Ormont und Stadtkyll mit etwa 40 Einsatzkräften sowie sechs Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Den Anrufer erwartet ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen. #Sexualdelikt
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Das könnte Sie auch interessieren
Jugendlicher zu vier Jahren Haft verurteilt
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche in 20 Fällen im sogenannten "Com-Netzwerk" auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt hat, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Webcam zu nötigen. Er wurde insbesondere wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in mittelbarer Täterschaft, verurteilt. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung an homosexuellen Männern schuldig gesprochen, die er über Dating-Portale unter falschem Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Eine Kooperation mit dem gesondert verfolgten "White Tiger" stellte die Jugendkammer nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche in 20 Fällen im sogenannten "Com-Netzwerk" auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt hat, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Webcam zu nötigen. Er wurde insbesondere wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in mittelbarer Täterschaft, verurteilt. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung an homosexuellen Männern schuldig gesprochen, die er über Dating-Portale unter falschem Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Eine Kooperation mit dem gesondert verfolgten "White Tiger" stellte die Jugendkammer nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
18-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen verurteilt. Das Gericht sah 20 Fälle im sogenannten Com-Netzwerk als erwiesen an. Der Verurteilte soll auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt haben, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen zu nötigen. Dabei soll er teils allein, teils mit anderen gemeinschaftlich gehandelt haben. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung verurteilt, da er homosexuelle Männer über Dating-Portale unter einem falschen Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Die Jugendstrafe beträgt vier Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen verurteilt. Das Gericht sah 20 Fälle im sogenannten Com-Netzwerk als erwiesen an. Der Verurteilte soll auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt haben, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen zu nötigen. Dabei soll er teils allein, teils mit anderen gemeinschaftlich gehandelt haben. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung verurteilt, da er homosexuelle Männer über Dating-Portale unter einem falschen Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Die Jugendstrafe beträgt vier Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Masseur nach sexuellem Übergriff verurteilt
Am 20.05.2025 soll ein selbstständiger Masseur (54) während einer Behandlung eine junge Frau sexuell missbraucht haben. Er benutzte ein Massage-Gerät im Intimbereich des Opfers, entblößte sich und legte sich auf die Frau. Als diese sich wehrte, ließ er von ihr ab. Das Opfer erlitt eine Anpassungsstörung als Folge der Tat. Am 02.09.2026 wurde der Angeklagte am Landesgericht Salzburg wegen Vergehen der sexuellen Selbstbestimmung, sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Opfer erhielt 6000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Am 20.05.2025 soll ein selbstständiger Masseur (54) während einer Behandlung eine junge Frau sexuell missbraucht haben. Er benutzte ein Massage-Gerät im Intimbereich des Opfers, entblößte sich und legte sich auf die Frau. Als diese sich wehrte, ließ er von ihr ab. Das Opfer erlitt eine Anpassungsstörung als Folge der Tat. Am 02.09.2026 wurde der Angeklagte am Landesgericht Salzburg wegen Vergehen der sexuellen Selbstbestimmung, sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Opfer erhielt 6000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Exhibitionist am Renninger See identifiziert
Am 31.08.2026 gegen 18:00 Uhr begegnete eine 58-jährige Frau einem Exhibitionisten, als sie im Bereich des Renninger Sees mit ihrem Hund spazieren ging. Der Mann schien zunächst auf einer Wiese seine Notdurft zu verrichten, während seine Hosen bis zu den Knien heruntergelassen waren. Anschließend fuhr der Tatverdächtige mit einem PKW weiter und parkte das Fahrzeug so, dass er die Aufmerksamkeit der Spaziergängerin erneut auf sich ziehen konnte. Auf dem Fahrersitz sitzend dürfte er sich dann selbstbefriedigt haben, während er mehrfach "Hallo" in Richtung der 58-Jährigen rief. Anschließend stellte er sich der Spaziergängerin in den Weg und schwang sein entblößtes Geschlechtsteil vor der 58-Jährigen hin und her. Diese hatte zur Unterstützung zwischenzeitlich ihre Tochter angerufen. Als diese vor Ort eintraf, ergriff der 21-jährige Tatverdächtige Flucht. Die Tochter nahm jedoch die Verfolgung auf, so dass die alarmierte Polizei schließlich den Tatverdächtigen ermitteln konnte. Dieser sieht nun einer Strafanzeige entgegen. #Sexualdelikt
Am 31.08.2026 gegen 18:00 Uhr begegnete eine 58-jährige Frau einem Exhibitionisten, als sie im Bereich des Renninger Sees mit ihrem Hund spazieren ging. Der Mann schien zunächst auf einer Wiese seine Notdurft zu verrichten, während seine Hosen bis zu den Knien heruntergelassen waren. Anschließend fuhr der Tatverdächtige mit einem PKW weiter und parkte das Fahrzeug so, dass er die Aufmerksamkeit der Spaziergängerin erneut auf sich ziehen konnte. Auf dem Fahrersitz sitzend dürfte er sich dann selbstbefriedigt haben, während er mehrfach "Hallo" in Richtung der 58-Jährigen rief. Anschließend stellte er sich der Spaziergängerin in den Weg und schwang sein entblößtes Geschlechtsteil vor der 58-Jährigen hin und her. Diese hatte zur Unterstützung zwischenzeitlich ihre Tochter angerufen. Als diese vor Ort eintraf, ergriff der 21-jährige Tatverdächtige Flucht. Die Tochter nahm jedoch die Verfolgung auf, so dass die alarmierte Polizei schließlich den Tatverdächtigen ermitteln konnte. Dieser sieht nun einer Strafanzeige entgegen. #Sexualdelikt
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Zwei E-Scooter-Fahrer ohne gültigen Versicherungsschutz gestoppt
Am 01.09.2026 gegen 12:00 Uhr fiel Polizeibeamten an der Kreuzung Dorstener Straße, Ecke Zechenstraße in Bochum ein E-Scooter auf, der den Radweg in Richtung Herne befuhr. Ein 46-jähriger Mann aus Bochum transportierte dabei sein dreijähriges Kind auf dem Roller, das sich an der Lenkstange festhielt. Da der Radweg auf der Fahrbahn verläuft, war dies gefährlich. Zudem war kein Versicherungskennzeichen angebracht, und der Vater überfuhr eine rote Ampel. Er gab an, das Kind habe mitfahren wollen, und er habe die rote Ampel nicht beachtet. Der erst am Vortag gekaufte Roller benötigte ein Versicherungskennzeichen, was ihm nicht bekannt war. Bei der Suche nach einem Anschauungsobjekt für ein gültiges Kennzeichen stoppten die Beamten einen 36-jährigen Herner, der als Geisterfahrer auf dem Radweg entgegenkam. Sein blaues Kennzeichen galt nur für 2024/2025 und stammte von seinem alten Roller, das er auf den jetzigen geklebt hatte. Beide Männer mussten ihre Roller schieben. Gegen den 46-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, gegen den 36-Jährigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch. Alkohol war nicht im Spiel. #Sexualdelikt #Urkundenfaelschung
Am 01.09.2026 gegen 12:00 Uhr fiel Polizeibeamten an der Kreuzung Dorstener Straße, Ecke Zechenstraße in Bochum ein E-Scooter auf, der den Radweg in Richtung Herne befuhr. Ein 46-jähriger Mann aus Bochum transportierte dabei sein dreijähriges Kind auf dem Roller, das sich an der Lenkstange festhielt. Da der Radweg auf der Fahrbahn verläuft, war dies gefährlich. Zudem war kein Versicherungskennzeichen angebracht, und der Vater überfuhr eine rote Ampel. Er gab an, das Kind habe mitfahren wollen, und er habe die rote Ampel nicht beachtet. Der erst am Vortag gekaufte Roller benötigte ein Versicherungskennzeichen, was ihm nicht bekannt war. Bei der Suche nach einem Anschauungsobjekt für ein gültiges Kennzeichen stoppten die Beamten einen 36-jährigen Herner, der als Geisterfahrer auf dem Radweg entgegenkam. Sein blaues Kennzeichen galt nur für 2024/2025 und stammte von seinem alten Roller, das er auf den jetzigen geklebt hatte. Beide Männer mussten ihre Roller schieben. Gegen den 46-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, gegen den 36-Jährigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch. Alkohol war nicht im Spiel. #Sexualdelikt #Urkundenfaelschung
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
Babyleiche mit 10 Messerstichen in Koffer entdeckt
Am 02.09.2026 wurden in einer Airbnb-Wohnung in Athen nach Beschwerden von Nachbarn die Leiche eines neun Monate alten Babys in einem Koffer gefunden. Das Baby wies zehn Stichverletzungen am Rücken auf und war bereits seit längerer Zeit tot. Bei den Erwachsenen handelte es sich um einen Griechen (43) und eine Deutsche (38), die die Wohnung seit etwa einem Monat gemietet hatten. Zudem wurden zwei Jungen (9, 12), eine schwangere Jugendliche (15) und ein polizeibekannter Afghane (26) angetroffen. Die Ermittler nahmen alle drei Erwachsenen fest. In der Wohnung wurden Drogen, Sexspielzeuge und ein Laptop mit Kamera gefunden. Es besteht der Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Die 15-Jährige und die beiden Jungen wurden in Sicherheit gebracht und werden betreut. Die genauen Familienverhältnisse sollen durch DNA-Tests geklärt werden. #Sexualdelikt #Drogen
Am 02.09.2026 wurden in einer Airbnb-Wohnung in Athen nach Beschwerden von Nachbarn die Leiche eines neun Monate alten Babys in einem Koffer gefunden. Das Baby wies zehn Stichverletzungen am Rücken auf und war bereits seit längerer Zeit tot. Bei den Erwachsenen handelte es sich um einen Griechen (43) und eine Deutsche (38), die die Wohnung seit etwa einem Monat gemietet hatten. Zudem wurden zwei Jungen (9, 12), eine schwangere Jugendliche (15) und ein polizeibekannter Afghane (26) angetroffen. Die Ermittler nahmen alle drei Erwachsenen fest. In der Wohnung wurden Drogen, Sexspielzeuge und ein Laptop mit Kamera gefunden. Es besteht der Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Die 15-Jährige und die beiden Jungen wurden in Sicherheit gebracht und werden betreut. Die genauen Familienverhältnisse sollen durch DNA-Tests geklärt werden. #Sexualdelikt #Drogen
Chat 0 Geteilt
Chat
Teilen
FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com