Am 01.09.2026 gegen 12:00 Uhr fiel Polizeibeamten an der Kreuzung Dorstener Straße, Ecke Zechenstraße in Bochum ein E-Scooter auf, der den Radweg in Richtung Herne befuhr. Ein 46-jähriger Mann aus Bochum transportierte dabei sein dreijähriges Kind auf dem Roller, das sich an der Lenkstange festhielt. Da der Radweg auf der Fahrbahn verläuft, war dies gefährlich. Zudem war kein Versicherungskennzeichen angebracht, und der Vater überfuhr eine rote Ampel. Er gab an, das Kind habe mitfahren wollen, und er habe die rote Ampel nicht beachtet. Der erst am Vortag gekaufte Roller benötigte ein Versicherungskennzeichen, was ihm nicht bekannt war. Bei der Suche nach einem Anschauungsobjekt für ein gültiges Kennzeichen stoppten die Beamten einen 36-jährigen Herner, der als Geisterfahrer auf dem Radweg entgegenkam. Sein blaues Kennzeichen galt nur für 2024/2025 und stammte von seinem alten Roller, das er auf den jetzigen geklebt hatte. Beide Männer mussten ihre Roller schieben. Gegen den 46-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, gegen den 36-Jährigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch. Alkohol war nicht im Spiel. #Sexualdelikt #Urkundenfaelschung
Am 01.09.2026 gegen 12:00 Uhr fiel Polizeibeamten an der Kreuzung Dorstener Straße, Ecke Zechenstraße in Bochum ein E-Scooter auf, der den Radweg in Richtung Herne befuhr. Ein 46-jähriger Mann aus Bochum transportierte dabei sein dreijähriges Kind auf dem Roller, das sich an der Lenkstange festhielt. Da der Radweg auf der Fahrbahn verläuft, war dies gefährlich. Zudem war kein Versicherungskennzeichen angebracht, und der Vater überfuhr eine rote Ampel. Er gab an, das Kind habe mitfahren wollen, und er habe die rote Ampel nicht beachtet. Der erst am Vortag gekaufte Roller benötigte ein Versicherungskennzeichen, was ihm nicht bekannt war. Bei der Suche nach einem Anschauungsobjekt für ein gültiges Kennzeichen stoppten die Beamten einen 36-jährigen Herner, der als Geisterfahrer auf dem Radweg entgegenkam. Sein blaues Kennzeichen galt nur für 2024/2025 und stammte von seinem alten Roller, das er auf den jetzigen geklebt hatte. Beide Männer mussten ihre Roller schieben. Gegen den 46-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, gegen den 36-Jährigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch. Alkohol war nicht im Spiel. #Sexualdelikt #Urkundenfaelschung
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