Am 04.08.2026 reiste ein 40-jähriger Deutscher am Nachmittag als Fahrer eines in Mühlhausen zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 40 in das Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Straelen ergab die Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises, dass der Reisende mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Trier suchte ihn wegen Betruges; hiernach musste er eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro zahlen oder eine 12-tägige Haftstrafe verbüßen. Wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz suchte ihn die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, wobei eine Geldstrafe von 50 Euro oder eine eintägige Haftstrafe zu verbüßen war. Der Mann zahlte die zur Abwendung der Vollstreckung erforderlichen Geldbeträge bei der Bundespolizei ein und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen. #Betrug
Am 04.08.2026 reiste ein 40-jähriger Deutscher am Nachmittag als Fahrer eines in Mühlhausen zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 40 in das Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Straelen ergab die Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises, dass der Reisende mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Trier suchte ihn wegen Betruges; hiernach musste er eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro zahlen oder eine 12-tägige Haftstrafe verbüßen. Wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz suchte ihn die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, wobei eine Geldstrafe von 50 Euro oder eine eintägige Haftstrafe zu verbüßen war. Der Mann zahlte die zur Abwendung der Vollstreckung erforderlichen Geldbeträge bei der Bundespolizei ein und durfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen. #Betrug
Chat
Teilen