Am 10.08.2026 gegen 16:00 Uhr geriet ein 50-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Rhein-Erft-Kreis auf der Landstraße 11 bei Mechernich-Obergartzem in eine Verkehrskontrolle. Zunächst fiel er auf, weil er während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefonierte und das Gerät beim Anblick der Polizei in den Fußraum fallen ließ. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er für die geführte Fahrzeugkombination die Fahrerlaubnisklasse CE benötigt hätte, aber nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E besaß. Darüber hinaus war das Übertragungsgestänge der Bremsanlage an der ersten und zweiten Achse des Sattelaufliegers vorsätzlich ausgehängt, sodass der Auflieger keinerlei Bremswirkung hatte. Zudem wiesen die Reifen erhebliche Mängel auf, darunter fehlender Luftdruck, beschädigte Karkassen und Bremsplatten, und ein Zurrgurt lag lose auf der Ladefläche. Der Sattelzug wurde wegen Verkehrsunsicherheit aus dem Verkehr gezogen. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Mobiltelefonnutzung und der mangelhaften Ladungssicherung eingeleitet. #Sachbeschaedigung
Am 10.08.2026 gegen 16:00 Uhr geriet ein 50-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Rhein-Erft-Kreis auf der Landstraße 11 bei Mechernich-Obergartzem in eine Verkehrskontrolle. Zunächst fiel er auf, weil er während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefonierte und das Gerät beim Anblick der Polizei in den Fußraum fallen ließ. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er für die geführte Fahrzeugkombination die Fahrerlaubnisklasse CE benötigt hätte, aber nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E besaß. Darüber hinaus war das Übertragungsgestänge der Bremsanlage an der ersten und zweiten Achse des Sattelaufliegers vorsätzlich ausgehängt, sodass der Auflieger keinerlei Bremswirkung hatte. Zudem wiesen die Reifen erhebliche Mängel auf, darunter fehlender Luftdruck, beschädigte Karkassen und Bremsplatten, und ein Zurrgurt lag lose auf der Ladefläche. Der Sattelzug wurde wegen Verkehrsunsicherheit aus dem Verkehr gezogen. Gegen den Fahrer wurden Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Mobiltelefonnutzung und der mangelhaften Ladungssicherung eingeleitet. #Sachbeschaedigung
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