Am 13.08.2026 gegen 01:30 Uhr befuhr ein 40-jähriger Mann aus Bad Münstereifel mit seinem Pkw die Kölner Straße in Richtung Euskirchener Straße. Beim Abbiegen in die Hermann-Pünder-Straße verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und touchierte mehrere dort geparkte Pkw. Anschließend fuhr er nach rechts in eine Feuerwehrzufahrt, wo er zunächst eine Mauer und dann die angrenzende Hauswand touchierte. Durch den Unfall geweckte Zeugen beobachteten, wie der Mann ausstieg, den Schaden begutachtete und wieder in den Pkw einstieg. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der 40-Jährige wurde zur Polizeiwache gebracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Das beschädigte Fahrzeug blockierte die Feuerwehrzufahrt und wurde zur Eigentumssicherung einschließlich des Fahrzeugschlüssels sichergestellt. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Fahrunsicherheit sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. #Sachbeschaedigung
Am 13.08.2026 gegen 01:30 Uhr befuhr ein 40-jähriger Mann aus Bad Münstereifel mit seinem Pkw die Kölner Straße in Richtung Euskirchener Straße. Beim Abbiegen in die Hermann-Pünder-Straße verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und touchierte mehrere dort geparkte Pkw. Anschließend fuhr er nach rechts in eine Feuerwehrzufahrt, wo er zunächst eine Mauer und dann die angrenzende Hauswand touchierte. Durch den Unfall geweckte Zeugen beobachteten, wie der Mann ausstieg, den Schaden begutachtete und wieder in den Pkw einstieg. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der 40-Jährige wurde zur Polizeiwache gebracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Das beschädigte Fahrzeug blockierte die Feuerwehrzufahrt und wurde zur Eigentumssicherung einschließlich des Fahrzeugschlüssels sichergestellt. Gegen den 40-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Fahrunsicherheit sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. #Sachbeschaedigung
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