Am 06.08.2026 am Nachmittag fiel Bundespolizisten am Haupteingang des Aachener Hauptbahnhofes ein 47-jähriger Niederländer auf, weil sein mitgeführter E-Roller kein Kennzeichen hatte. Bei der Überprüfung des Rollers und der Identität des Mannes stellten die Beamten zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Aachen und Mönchengladbach wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Da der Mann die gegen ihn verhängten Geldstrafen von fast 3000 Euro im Rahmen der Strafvollstreckung nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert. Statt der Geldstrafen muss er nun ersatzweise eine 130-tägige Freiheitsstrafe verbüßen. Der E-Roller war in keinen Fahndungsregistern vermerkt. #Diebstahl
Am 06.08.2026 am Nachmittag fiel Bundespolizisten am Haupteingang des Aachener Hauptbahnhofes ein 47-jähriger Niederländer auf, weil sein mitgeführter E-Roller kein Kennzeichen hatte. Bei der Überprüfung des Rollers und der Identität des Mannes stellten die Beamten zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Aachen und Mönchengladbach wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Da der Mann die gegen ihn verhängten Geldstrafen von fast 3000 Euro im Rahmen der Strafvollstreckung nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert. Statt der Geldstrafen muss er nun ersatzweise eine 130-tägige Freiheitsstrafe verbüßen. Der E-Roller war in keinen Fahndungsregistern vermerkt. #Diebstahl
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