Am 28.08.2026 gegen 03:20 Uhr soll ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Warteraum des Bahnsteigs zu den Gleisen 5/6 des Hamburger Hauptbahnhofs einem alkoholisierten, schlafenden 38-Jährigen das Smartphone aus der Hosentasche entwendet haben. Anschließend verließ der Tatverdächtige den Hauptbahnhof. Der Geschädigte, der nach einer Firmenfeier auf dem Weg nach Hause war und im Warteraum eingeschlafen war, bemerkte den Diebstahl seines etwa 1.100 Euro teuren Smartphones und meldete dies einer Präsenzstreife der Bundespolizei auf dem Südsteg. Die Beamten werteten Videodaten aus und erstellten Fahndungsbilder. Gegen 04:30 Uhr erkannte eine Streife den 45-Jährigen auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 11/12 wieder und nahm ihn vorläufig fest. Das Smartphone führte er nicht mehr bei sich; der Verbleib des Diebesguts ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Der polizeibekannte Mann wurde dem Bundespolizeirevier zugeführt, ein Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er der Untersuchungshaftanstalt zur Haftprüfung zugeführt. #Diebstahl
Am 28.08.2026 gegen 03:20 Uhr soll ein 45-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Warteraum des Bahnsteigs zu den Gleisen 5/6 des Hamburger Hauptbahnhofs einem alkoholisierten, schlafenden 38-Jährigen das Smartphone aus der Hosentasche entwendet haben. Anschließend verließ der Tatverdächtige den Hauptbahnhof. Der Geschädigte, der nach einer Firmenfeier auf dem Weg nach Hause war und im Warteraum eingeschlafen war, bemerkte den Diebstahl seines etwa 1.100 Euro teuren Smartphones und meldete dies einer Präsenzstreife der Bundespolizei auf dem Südsteg. Die Beamten werteten Videodaten aus und erstellten Fahndungsbilder. Gegen 04:30 Uhr erkannte eine Streife den 45-Jährigen auf dem Bahnsteig zu den Gleisen 11/12 wieder und nahm ihn vorläufig fest. Das Smartphone führte er nicht mehr bei sich; der Verbleib des Diebesguts ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Der polizeibekannte Mann wurde dem Bundespolizeirevier zugeführt, ein Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er der Untersuchungshaftanstalt zur Haftprüfung zugeführt. #Diebstahl
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