Am 28.06.2026 gegen 08:04 Uhr wurde ein 43-jähriger Deutscher am Grenzübergang Breitenau zur Einreisekontrolle vorstellig. Bei der Überprüfung seines Personalausweises stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Er war im September 2024 durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Verstoßes gegen das Konsum-Cannabisgesetz zu einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Die Haftstrafe konnte durch Zahlung von 6.672,64 Euro abgewendet werden, was der Mann umgehend tat. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
Am 28.06.2026 gegen 08:04 Uhr wurde ein 43-jähriger Deutscher am Grenzübergang Breitenau zur Einreisekontrolle vorstellig. Bei der Überprüfung seines Personalausweises stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Er war im September 2024 durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Verstoßes gegen das Konsum-Cannabisgesetz zu einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Die Haftstrafe konnte durch Zahlung von 6.672,64 Euro abgewendet werden, was der Mann umgehend tat. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.