Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
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  • Am 27. August 2025, gegen 20:30 Uhr, wurde die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel zu einem Einsatz nach Bad Schandau gerufen. Ein 30-jähriger slowakischer Staatsbürger wurde wegen fehlenden Fahrausweises in einer S-Bahn kontrolliert. Bei der Überprüfung auf dem Revier stellte sich heraus, dass der Mann bereits über 40-mal wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen polizeilich in Erscheinung getreten ist. In seiner Tasche fanden sich 27 Packungen Merci Schokolade ohne Eigentumsnachweis. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen erstattet.
    Am 27. August 2025, gegen 20:30 Uhr, wurde die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel zu einem Einsatz nach Bad Schandau gerufen. Ein 30-jähriger slowakischer Staatsbürger wurde wegen fehlenden Fahrausweises in einer S-Bahn kontrolliert. Bei der Überprüfung auf dem Revier stellte sich heraus, dass der Mann bereits über 40-mal wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen polizeilich in Erscheinung getreten ist. In seiner Tasche fanden sich 27 Packungen Merci Schokolade ohne Eigentumsnachweis. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen erstattet.
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  • Am 25. August 2025 wurden bei der Einreisekontrolle eines 52-jährigen Mazedonier am Grenzübergang Breitenau drei Haftbefehle wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Untersuchungshaftbefehl wegen schweren Bandendiebstahls festgestellt. Die Haftbefehle wurden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgestellt. Der Mann hätte seine Haftstrafen von 229 Tagen durch Zahlung von 8.585,00 Euro abwenden können. Da der Untersuchungshaftbefehl jedoch vom Amtsgericht Pirna in Vollzug gesetzt wurde, verbüßt er seine Strafe nun in der Justizvollzugsanstalt.
    Am 25. August 2025 wurden bei der Einreisekontrolle eines 52-jährigen Mazedonier am Grenzübergang Breitenau drei Haftbefehle wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Untersuchungshaftbefehl wegen schweren Bandendiebstahls festgestellt. Die Haftbefehle wurden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgestellt. Der Mann hätte seine Haftstrafen von 229 Tagen durch Zahlung von 8.585,00 Euro abwenden können. Da der Untersuchungshaftbefehl jedoch vom Amtsgericht Pirna in Vollzug gesetzt wurde, verbüßt er seine Strafe nun in der Justizvollzugsanstalt.
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