Zwischen Mai 2019 und Mai 2024 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf in 243 Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt auf. Anlass waren Hinweise ehemaliger Beschäftigter. Zur Verschleierung tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden wurden Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl keine Nachtarbeit geleistet worden war. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Von den 243 Fällen entfielen 145 auf die GmbH und 98 auf ein Einzelunternehmen im Transportgewerbe. Der entstandene Schaden belief sich bei der GmbH auf 48.834,77 Euro und beim Einzelunternehmen auf 40.391,54 Euro, insgesamt 89.226,31 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen Verantwortlichen, der Geschäftsführer der GmbH und Inhaber des Einzelunternehmens war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der zweite Verantwortliche wurde in 145 Fällen zu neun Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die Verurteilten tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Zwischen Mai 2019 und Mai 2024 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden i.d.OPf. des Hauptzollamts Regensburg bei einem Transportunternehmen aus dem Landkreis Schwandorf in 243 Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt auf. Anlass waren Hinweise ehemaliger Beschäftigter. Zur Verschleierung tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden wurden Beschäftigten in erheblichem Umfang steuerfreie Nachtzuschläge gezahlt, obwohl keine Nachtarbeit geleistet worden war. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Von den 243 Fällen entfielen 145 auf die GmbH und 98 auf ein Einzelunternehmen im Transportgewerbe. Der entstandene Schaden belief sich bei der GmbH auf 48.834,77 Euro und beim Einzelunternehmen auf 40.391,54 Euro, insgesamt 89.226,31 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen Verantwortlichen, der Geschäftsführer der GmbH und Inhaber des Einzelunternehmens war, wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 243 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der zweite Verantwortliche wurde in 145 Fällen zu neun Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die Verurteilten tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig. #Betrug #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
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